1575/AB XX.GP
zur Zahl 1532/J-NR/1996
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Koller, Dr. Graf, Blünegger und
Mag. Schreiner haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend lnformationsar-
beit der Regierung bzw. der einzelnen Ministerien gegenüber der Öffentlichkeit, ge-
richtet und folgende Fragen gestellt:
"1 . Ist lhnen diese (nämlich eine in der Anfragebegründung genannte) Umfrage
bekannt?
2. Gibt es Überlegungen der österreichischen Bundesregierung, wie man die
Konzeption der Kampagne "National Information Infrastructure', an die öster-
reichischen Verhältnisse anpassen kann bzw. wie man aus dieser Konzep-
tion Verbesserungen des Systems der Informationsarbeit der Bundesregie-
rung durchführen könnte,?
3. Kann man überhaupt von einem vorliegenden österreichischen System spre-
chen?
4. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Bevölkerung über Ihre Tätig-
keit besser zu informieren?
5. Welche Maßnahmen wurden 1995 im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit hinsicht-
lich Information der Bevölkerung von der Bundesregierung bzw. den einzel-
nen Ministerien gesetzt?
6. Wieviel Budget wurde von der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ministe-
rien in welchen Budgetposten für die Informationsarbeit im Jahre 1995 aufge-
wendet?
7. Welche Maßnahmen wurden 1996 im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit hinsicht-
lich Information der Bevölkerung von der Bundesregierung bzw. den einzel-
nen Ministerien gesetzt?
8. Wieviel Budget wurde von der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ministe-
rien in welchen Budgetposten für die Informationsarbeit im Jahre 1996 aufge-
wendet?
9. Werden diese Informationen kostenlos erteilt?
10. Wenn nicht, zu welchen Tarifen?
11 . Steht für die Öffentlichkeitsarbeit in lhrem Ministerium bzw. der Bundesregie-
rung eine eigene Abteilung zur Verfügung?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Wenn Ja, wie viele Personen gehören ihr an, was ist der Tätigkeitsbereich je-
des einzelnen, und seit wann besteht diese Abteilung?
14. Entscheidet diese Abteilung bzw. wer entscheidet im jeweiligen Ministerium
bzw. bei der Bundesregierung über Richtlinien bzw. Leitsätze für die Informa-
tionsarbeit?
15. Werden oder wurden Aufträge zur Erstellung von Zeitungsinseraten, Flugblät-
tern, Mailings oder sonstigen
Informationsmitteln vergeben?
16. Wenn ja, nach welchen Richtlinien werden diese Aufträge vergeben?
17. Werden solche Aufträge ausschließlich an 6sterreichische bzw. inländische
Firmen vergeben?
18. Gibt es für Informationen, die EU-Belange oder Interessen betreffen, von sei-
ten der EU Förderungen?
19. Welche Dienststelle bzw. wer ist für die Koordination zwischen den einzelnen
Ministerien zuständig? Gibt es hierfür eine Dienststelle des Bundeskanzler-
amtes?
20. Wenn es derartige Einrichtungen gibt, wie erfolgt die Information der Bevölke-
rung über die Existenz und Handhabung dieser Einrichtungen?
21 . Wenn es derartige Einrichtungen nicht gibt, warum gibt es sie dann nicht?
22. Wie stehen Sie zu den betreffenden Umfrageergebnissen?
Glauben Sie, dieses beschämende Ergebnis und den damit aufgezeigten
Mißstand in absehbarer Zeit verbessern zu können?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
.
Zu 1:
Ich habe erst durch die gegenständliche Anfrage von der darin angesprochenen
Meinungsumfrage Kenntnis erlangt.
Zu Frage 2 und 3:
Hiezu verweise ich auf die Antworten des Herrn Bundeskanzlers zu der gleichlau-
tend an ihn gerichteten Anfrage.
Zu 4 bis 10:
Der Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit meines Ministeriums liegt in der Informa-
tion der Bevölkerung oder spezifisch interessierter Adressatenkreise über legislative
Vorhaben und über neue gesetzliche Regelungen im Justizbereich sowie in der
systematischen, leicht faßlichen Darstellung allgemein bedeutsamer Rechtsgebiete
(wie etwa des Mietrechts oder der elterlichen Rechte und Pflichten). Dies geschieht
vorwiegend durch kostenlos erhältliche Informationsbroschüren (wie z.B. jene über
das Arbeitsprogramm des Justizressorts für die jeweilige Gesetzgebungsperiode,
die vor allem rechtspolitischen Inhalten gewidmete Schriftenreihe des Bundesmini-
steriums für Justiz und im besonderen durch die für ein breites Publikum bestimm-
ten Rechtsinformationsschriften aus der Reihe ,'Das Bundesministerium für Justiz
informiert") sowie durch Mitteilungen an Rundfunk und Presse zur weiteren Verbrei-
tung. Daneben werden zu rechtspolitischen Themen Fachveranstaltungen und En-
queten durchgeführt.
Ein zweiter wesentlicher Bereich der von meinem Ministerium geleisteten Öffentlich-
keitsarbeit besteht in der über die Medien vermittelten Information über gerichtliche
Verfahren von öffentlichem Interesse oder sonstige herauszuhebende Geschehnis-
se in der Justiz, bei der allerdings die durch die Amtsverschwiegenheit gezogenen
Grenzen zu beachten sind.
Individuelle Informationsbedürfnisse werden kostenlos zum Teil durch die jeweils zu-
Ständigen Fachabteilungen und zum Teil durch eine im Bundesministerium für Justiz
eingerichtete Auskunftsstelle befriedigt.
Im Bundesministerium für Justiz sind für diese Informationstätigkeiten keine spezifi-
schen Budgetposten vorgesehen. Daraus anfallende Aufwendungen werden aus
den dem jeweiligen Bereich zuzuordnenden Budgetmitteln gedeckt; zum Teil wäre
eine gesonderte Bezifferung des auf diese Informatiortsleistungen entfallenden Auf-
wandes nur auf Grund aufwendiger Erhebungen möglich.
Diese allgemein gültigen Aussagen treffen ohne Abweichungen oder Besonderhei-
ten auch auf die Jahre 1995 und 1996 zu. Die
Kosten der zuvor erwähnten Informa-
tionsbroschüren betrugen im Jahr 1995 insgesamt 318.798,48 S und im Jahr 1996
insgesamt 331.094,18 S.
Ausgehend von einer im Jahr 1996 durchgeführten Veranstaltung über die Wechsel-
wirkung von Öffentlichkeit und Justiz ist derzeit ein breit angelegtes Projekt zur Neu-
gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit im Justizressort im Gang, das mittel- bis länger-
fristig eine grundlegende Reflexion und zum Teil auch eine Neukonzeption der Öf-
fentlichkeitsarbeit in den verschiedenen Segmenten justitieller Tätigkeit erbringen
soll. Daneben wird in den kommenden Tagen im Bundesministerium für Justiz eine
Informationsschrift mit dem Titel "Bürger: client/server: Justiz" präsentiert, die die
fortwährende Erneuerung des Justizbetriebs durch den Einsatz von Informations-
technik umfassend und in einer Gesamtschau verständlich darstellt.
Zu 11 bis 13:
Eine ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit gewidmete Abteilung gibt es im Bun-
desministerium für Justiz nicht. Grundsätzliche Fragen und die Koordination der Öf-
fentlichkeitsarbeit und der Informationstätigkeit im Ressortbereich zählen zum Auf-
gabenkreis der Abteilung Pr 1 , die allerdings noch eine Reihe weiterer Agenden zu
betreuen hat. Der Kontakt mit den Medien wird vornehmlich von einem Pressespre-
cher wahrgenommen, dessen gesamte Arbeitskapazität dieser Tätigkeit zur Hälfte
zugeordnet ist. Die Öffentlichkeitsarbeit in Belangen des Straf- und Maßnahmenvoll-
zugs wird daneben noch von einem weiteren Mitarbeiter (als ein Teil von dessen
Aufgaben) wahrgenommen. Darüber hinaus sind aber auch die übrigen Organisa-
tionseinheiten des Bundesrninisteriums für Justiz und hier vor allem die Abteilungen
der beiden Legislativsektionen in die Informationstätigkeit meines Ministeriums ein-
gebunden. Eine Konzentration der in meinem Ministerium geleisteten Informations-
arbeit in einer ausschließlich dafür eingerichteten Abteilung wäre nicht zweckmäßig,
weil dabei vorwiegend fachliche Aspekte im Vordergrund stehen, weshalb zumin-
dest spezifische Informationsaufgaben besser unmittelbar von der inhaltlich jeweils
zuständigen Organisationseinheit erfüllt werden können.
Zur Organisationsstruktur für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verweise
ich auf die Beantwortung der gleichlautend an den Herrn Bundeskanzler gerichteten
Anfrage.
Zu 14:
Für grundsätzliche Fragen und Richtlinien der Informationsarbeit ist in meinem Mini-
sterium - wie schon zu den Fragen 11 bis 13 erwähnt - die Abteilung Pr 1 zuständig.
Zu 15 bis 17:
In den vergangenen Jahren wurden vom Bundesministerium für Justiz keine Aufträ-
ge zur Erstellung von Zeitungsinseraten, Flugblättern, Mailings oder ähnlichen Infor-
mationsmitteln vergeben.
Zu 18 bis 21:
Hiezu verweise ich auf die Antworten des Herrn Bundeskanzlers zu der gleichlau-
tend an ihn gerichteten Anfrage.
Zu 22:
Die Aussagekraft der in der Anfrage angesprochenen Umfrage vermag ich mangels
detaillierterer Information darüber letztlich nicht zu beurteilen. Eine gewisse Skepsis
gegenüber den Ergebnissen der Umfrage scheint mir jedoch deshalb angebracht,
weil darin gleichsam als idealtypische Alternative zum kritisierten gegenwärtigen Zu-
stand "vermehrte Öffentlichkeitsarbeit der Regierung mittels Zeitungsinseraten, Brie-
fen an die einzelnen Haushalte oder Flugblätter" dargestellt wird. Gerade die Effi-
zienz solcher Informationsinstrumente ist heute aber - angesichts der ohnedies
schon festzustellenden Überflutung des einzelnen mit Werbemitteln dieser Art -
mehr als fraglich.
Im übrigen verweise ich auf das zu den Fragen 4 bis 1O dargestellte Projekt einer
Neugestaltung der Öffentlichkeitsarbeit in der Justiz.