1577/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der. besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der. Abgeordneten Edith Haller und Genossen vom
28. November. 1996 " Nr. 1529/J, betreffend Informationsarbeit der Regierung bzw. der
einzelnen Ministerien gegenüber der Öffentlichkeit " beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.- 3. und 22.:
Die in der Präambel der Anfrage zitierte Umfrage ist mir nicht bekannt. Ich ersuche daher um
Verständnis dafür, daß ich zur erwähnten Umfrage keine konkrete Meinung abgeben
kann. Im übrigen verweise ich hiezu auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
vom 28. November 1996, Nr. 1524/J, durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu 4,5 und 7:
Das Bundesministerium für Finanzen informiert die Öffentlichkeit von wichtigen
Gesetzesbeschlüssen, die finanzielle bzw. steuerliche Auswirkungen haben, jeweils durch
Pressekonferenzen und damit in der Folge durch Rundfunk, Fernsehen und Printmedien
sowie durch Informationsmaterial wie Broschüren und Folder.
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Jahr 1995 Broschüren über den Bundesvor-
anschlag 1995 sowie einen Zollinformationsfolder und einen Folder über die Lage der
österreichischen Wirtschaft " ferner einen Folder über die Kammerunlage und eine Studie
über öffentlich-private Partnerschaften herausgegeben. Weiters lief an den höheren Schulen
eine Aufklärungsaktion über das Bundesbudget. In Zeitungseinschaltungen wurde die
Bevölkerung über die Informationsmaterialien des Bundesministeriums für Finanzen
informiert.
lm Jahr 1996 wurden von meinem Ressort Broschüren über die Bundesvoranschläge 1996
und 1997 sowie über die Lage der österreichischen Wirtschaft in diesem Jahr aufgelegt.
Ferner hat das Bundesministerium für Finanzen Folder über die österreichischen
Wirtschafts- und Budgetzahlen 1996/97 veröffentlicht. Eine Informationsbroschüre für
Jungunternehmer sowie eine umfassende Steuerinformation wurden vorbereitet und werden
demnächst erscheinen. Auch im Jahr 1996 wurde an den höheren Schulen über das
Bundesbudget informiert.
Zu 6. und 8.:
lm Jahr 1995 hat das Bundesministerium für Finanzen für Informationsarbeiten rund
2,9 Mio. öS und im Jahr 1996 rund 2,5 Mio.öS aufgewendet.
Zu 9. und 10..
Sämtliche der vorgenannten Informationen sind kostenlos erhältlich.
Zu 11. bis 13.:
Im Bundesministerium für Finanzen ist aus Gründen der Sparsamkeit und der Notwendigkeit
zu Einsparungen beim Personalaufwand keine eigene Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
eingerichtet.
Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit, der in meinem Ressort in einer Abteilung des Präsidiums
eingegliedert ist, umfaßt deren Koordination, die Informationstätigkeit des Bundes-
ministeriums durch Broschüren, Publikationen, Studien u.ä. einschließlich deren Vergabe,
den Presse- und Informationsdienst in bezug auf amtliche Mitteilungen wie Amtsblatt zur
Wiener Zeitung und APA-Meldungen sowie die Betreuung der Ombudsmänner der Medien.
Zu 14:
Über Richtlinien bzw. Vorgaben für die Informationsarbeit entscheidet der jeweilige
Bundesminister auf Vorschlag der erwähnten Abteilung.
Zu 15. bis 17.'
Die Inhalte von Zeitungsinseraten sowie von Broschüren und Informationsmaterialien werden
vom Bundesministerium für Finanzen erstellt. Die Vergabe von Druckaufträgen - soferne
diese nicht von der Hausdruckerei des Bundesministeriums für Finanzen erfüllt werden
können - erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zuschläge erhalten die
jeweiligen Bestbieter, wobei eine Bevorzugung österreichischer Firmen aufgrund der
EU-Vergaberichtlinien unzulässig ist.
Zu 18.:
EU-Förderungen für Informationsprojekte können bei der Kommission eingereicht werden,
sofern die Thematik einen Informationsschwerpunkt der EU betrifft. Die Kommission und das
Europäische Parlament haben für 1997 - und die folgenden Jahre - drei vorrangige Infor-
mationsaufgaben (PRlNCE - Programme d'Information du Citoyen Europeen) definiert;
Einführung des EURO als gemeinsame Währung,
Gemeinsam Europa bauen - die Reform der EU,
Bürger Europas - Chancen des Binnenmarktes.
Darüber hinaus gibt es EU-Förderungen unter Umständen für von der Gemeinschaft unter-
stützte Projekte, sofern Information ein wichtiger Bestandteil des Projekts und für dessen
Umsetzung erforderlich ist (z.B. Arbeitsmarktprojekte - zugehörige Öffentlichkeitsarbeit).
Zu 19. bis 21.'
Soweit eine koordinierte Tätigkeit Oberhaupt erforderlich ist, wird diese von der Sektion III
des Bundeskanzleramtes wahrgenommen. Im übrigen verweise ich auch hier auf die
Beantwortung der gleichlautenden Anfrage vom 28. November 1996, Nr. 1524/J, durch den
Herrn Bundeskanzler.