An den
Präsidenten des Nationalrats
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 W i e n
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 28. Februar 1996 unter der Nr. 197/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend mögliche Unterwanderung von Ministerien durch die Organisation Scientology gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
111. Liegen Ihnen Informationen vor, wonach Mitglieder bzw. Anhänger von Scientology im Bereich des Bundeskanzleramtes tätig sind?
2. Sehen Sie die Möglichkeit einer Unterwanderung des Bundeskanzleramtes durch Mitglieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten? Haben Sie Vorkehrungen gegen eine derartige Unterwanderung getroffen, und wann ja, welche?
3. Ist die Fa. Topcall auch im Bereich des Bundeskanzleramtes als Vertreiber von EDV-Hard- und Software tätig geworden?
a) Wenn ja, können Sie den Umfang der Dienstleistungen bzw. Verträge mit Topcall präzisieren?
b) Sind Verträge mit der Fa. Topcall noch aufrecht bzw. wurden Verträge gelöst?
c) Sind in Ihrem Büro Fax-Server der Fa. Topcall in Verwendung?
4. Inwiefern sind Ihre EDV-Anlagen bzw EDV-gestützten Daten gegen eine mißbräuchliche Verwendung durch Außenstehende gesichert?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Mir liegen keine Informationen über allfällige Mitglieder bzw. Anhänger von Scientology im Bereich des Bundeskanzleramts vor. Die Zugehörigkeit zu einer Sekte oder pseudoreligiösen Organisation wird im Zusammenhang mit der Aufnahme in den Dienststand des Bundeskanzleramts nicht geprüft und könnte auch gar nicht geprüft werden. Ich kann daher nicht ausschließen, daß einzelne Bedienstete meines Ressorts einer derartigen Vereinigung angehören. Von einer Unterwanderung in dem Sinn, daß wesentliche Funktionen im Bundeskanzleramt von Mitgliedern von Scientology oder ähnlichen Organisationen besetzt sind, kann aber sicher keine Rede sein.
Zu Frage 3,:
Generell ist anzumerken, daß zur Frage des Einsatzes von Geräten der Fa. TOPCALL vom Bundeskanzleramt bereits im Jahr 1995, nachdem der Verdacht bekannt wurde, daß die Firma in Verbindung zur Scientology-Sekte steht, folgende Schritte unternommen wurden:
- Information der Bundesdienststellen, die TOPCALL Geräte ein-
setzen
- Technische Abklärung gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesdienststellen, um die Risikoquellen zu lokalisieren und auszuschalten
- Konfrontation der Fa. TOPCALL mit den gegen sie gerichteten Vorwürfen.
Es ist festzuhalten, daß kein einziger Fall von Datenmißbrauch im Zusammenhang mit Geräten der Fa. TOPCALL im Bundesbereich
festgestellt werden konnte und auch kein konkreter Fall von Datenmißbrauch mit TOPCALL Geräten bekannt ist.
Die Fa. TOPCALL teilte mit, daß keinerlei Verflechtungen zwischen ihr und Scientology bestehen. Das Gerücht, TOPCALL wäre ein Scientology-Unternehmen, sei von einem Mitbewerber in der Bundesrepublik Deutschland gezielt in die Welt gesetzt worden, um TOPCALL Schaden zuzufügen. Inzwischen seien bereits gerichtliche Schritte gegen die Betreiber dieses Gerüchts eingeleitet worden. Laut Urteil eines deutschen Gerichts dürfe die Behauptung, die Firma TOPCALL stehe in Verbindung mit Scientology, nicht mehr erhoben werden.
Weiters wurden eine Erklärung (Statement of Security) hinsichtlich der besonderen Sicherheit gegen unberechtigten Zugriff, eine Verpflichtungserklärung der TOPCALL-Bediensteten zum Fernmeldegeheimnis und ein durch die internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Price/Waterhousell erstelltes Unternehmensprüfungsergebnis übermittelt.
Die Fa. TOPCALL hat mittlerweile auch ein technisches Gutachten übermittelt, das vom Institut für Informationssysteme der Technischen Universität Wien erstellt wurde. Dieses Gutachten läßt keine Rückschlüsse auf Manipulationen zu.
Schließlich erklärte die Firma TOPCALL, daß sie beabsichtige, ihre Produkte nach dem ISO 9000 Standard (Qualitätssicherung) zertifizieren zu lassen.
Aufgrund dieser Vorgangsweise der Verwaltung ist sichergestellt, daß allenfalls mögliche Gefahren, die durch den Einsatz von TOPCALL-Geräten entstehen könnten, bekannt sind und dementsprechende technische Vorkehrungen getroffen wurden. Es ist auch anzumerken, daß derlei Risiken auch beim Einsatz ähnlicher technischer Geräte prinzipiell bestehen und entsprechender Absicherungen bedürfen.
Was den konkreten Einsatz von TOPCALL Geräten betrifft, so ist ein TOPCALL-III-Telexgerät im Bundeskanzleramt verwendet worden, im Zuge des Einsatzes eines neuen Büroautomationssystems aber seit Juni 1995 nicht mehr in Betrieb.
Zu Frage 4:
Die mißbräuchliche Verwendug von Daten und EDV-Anlagen des Bundeskanzleramts durch Außenstehende wird durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen, verhindert.
Aus Sicherheitsgründen können keine technischen Details über die getroffenen Regelungen bekanntgegeben werden.