1580/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Koller, Dr. Graf, Blünegger, Mag. Schreiner haben

am 28. November 1996 unter der Nr. 1525/J an die Bundesministerin für Frauenangelegen-

heiten eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Informationsarbeit der Regie-

rug bzw. der einzelnen Ministerien gegenüber der Öffentlichkeit gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

"1. Ist Ihnen diese Umfrage bekannt?

2. Gibt es Überlegungen der österreichischen Bundesregierung, wie man die Konzeption der

Kampagne "National Information Infrastruktur" an die österreichischen Verhältnisse an-

passen kann bzw. wie man aus dieser Konzeption Verbesserungen des Systems der Infor-

mationsarbeit der Bundesregierung durchführen könnte?

3 , Kann man überhaupt von einem vorliegenden österreichischen System sprechen?

4. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Bevölkerung über Ihre Tätigkeit besser

zu informieren?

5. Welche Maßnahmen wurden 1995 im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich Infor-

mationen der Bevölkerung von der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ministerien

gesetzt?

6. Wieviel Budget wurde von der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ministerien in

welchen Budgetposten für die Informationsarbeit im Jahre 1995 aufgewendet?

7. Welche Maßnahmen wurden 1996 im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich Infor-

mation der Bevölkerung von der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ministerien ge-

setzt?

8. Wieviel Budget wurde von der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ministerien in

welchen Budgetposten für die Informationsarbeit im Jahre 1996 aufgewendet?

9. Werden diese Informationen kostenlos erteilt?

1O. Wenn nicht, zu welchen Tarifen?

11 . Steht für die Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ministerium bzw. der Bundesregierung eine

eigene Abteilung zur Verfügung?

12, Wenn nein, warum nicht?

13. Wenn ja, wieviele Personen gehören ihr an, was ist der Tätigkeitsbereich jedes einzelnen,

und seit wann besteht diese Abteilung?

14, Entscheidet diese Abteilung bzw. wer entscheidet im jeweiligen Ministerium bzw. bei der

Bundesregierung über Richtlinien bzw. Leitsätze für die Informationsarbeit?

15 . Werden oder wurden Aufträge zur Erstellung von Zeitungsinseraten, Flugblättern,

Mailings oder sonstigen Informationsmitteln vergeben?

16. Wenn ja, nach welchen Richtlinien werden diese Aufträge vergeben?

17. Werden solche Aufträge ausschließlich an österreichische bzw. inländische Firmen

vergeben?

18. Gibt es für Informationen, die EU-Belange oder Interessen betreffen, von seiten der EU

Förderungen?

19. Welche Dienststelle bzw. wer ist für die Koordination zwischen den einzelnen

Ministerien zuständig? Gibt es hierfür eine Dienststelle des Bundeskanzleramtes?

20. Wenn es derartige Einrichtungen gibt, wie erfolgt die Information der Bevölkerung über

die Existenz und Handhabung dieser Einrichtungen?

21. Wenn es derartige Einrichtungen nicht gibt, warum gibt es sie dann nicht?

22. Wie stehen Sie zu den betreffenden Umfrageergebnissen?

Glauben Sie, diese beschämende Ergebnisse und den damit aufgezeigten Mißstand in

absehbarer Zeit verbessern zu können?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 22:

Diese Umfrage ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich ist aber zu sagen, daß bei Umfragen, die

sich damit beschäftigen, inwieweit sich die Öffentlichkeit informiert fühlt, die Ergebnisse

natürlich nur subjektive Einstellungen reflektieren. Sie sagen wenig über den objektiven

Informationsstand aus. Inwieweit sich eine Person als mehr oder weniger informiert fühlt,

hängt auch vom Grad der aktiven Informationssuche ab. Weiters ist die Art der Fragestellung

für die jeweilige Antwort ausschlaggebend. Solche Umfrageergebnisse sind für die Beurtei-

lung des objektiven Informationsstands der Bevölkerung nur von marginaler Bedeutung.

Zu den Fragen 2 und 3:

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanz-

lers verweisen. Zudem möchte ich Sie darüber informieren, daß beabsichtigt ist, eine Home-

page im Internet einzurichten, die über meine Tätigkeit informiert.

Zu Frage 4:

Als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten bin ich bemüht, die Bevölkerung durch viel-

fältige Maßnahmen, wie die Herausgabe der Zeitung "feminista", Broschüren, Veranstaltun-

gen, Inserate, Pressekonferenzen, über meine Tätigkeit zu informieren.

Zu Frage 5:

Im Jahr 1995 wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit folgende Maßnahmen gesetzt:

- Pressekonferenzen

- Zeitung "Frauenpolitik"

- Broschüren

- Veranstaltungen

- Inserate

Zu Frage 6:

Für Informationsarbeit wurden im Jahr 1995 S 8,540.812,20 aufgewendet.

Die Aufwendungen betrafen folgende Voranschlagsposten: VAP 4037, 4575, 6302, 7273

bzw. 7280-404.

Zu Frage 7:

Im Jahr 1996 wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit folgende Maßnahmen gesetzt:

- Pressekonferenzen

- Zeitung "feminista"

- Broschüren

- Veranstaltungen

- Inserate

Zu Frage 8:

Für Informationsarbeit wurden im Jahr 1996 ca. S 6,200.000,- aufgewendet.

Da aufgrund einiger noch ausständiger Rechnungen für das Jahr 1996 die Endabrechnung

noch nicht vorliegt, steht die endgültige Summe der Ausgaben derzeit noch nicht fest.

Die Aufwendungen betrafen folgende Voranschlagsposten: VAP 4037, 4575, 6302, 7273,

728O-404 .

Zu den Frage 9 und 10:

Das von mir herausgegebene Informationsmaterial wird kostenlos abgegeben.

Einzige Ausnahme ist das im Jahr 1993 erschienene Buch "Test the West.

Geschlechterdemokratie und Gewalt", das zum Preis von S 275,- erhältlich ist.

Zu den Fragen 11 bis 13:

Im Rahmen des Bundeskanzleramtes ist die Grundsatzabteilung für Frauenangelegenheiten

für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Ihre Aufgabenbereiche umfassen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die Betreuung der lang-

fristigen und grundsätzlichen Öffentlichkeitsarbeit in Frauenfragen, die Wahrnehmung der In-

formationsarbeit, die Herausgabe der Schriftenreihe zur Frauenforschung und des Frauenbe-

richtes.

In der Abteilung sind insgesamt fünf Personen beschäftigt, die entsprechend ihrer Qualifika-

tion eingesetzt werden.

Die Abteilung besteht seit 1991.

Zu Frage 14:

Die Richtlinien für die Informationsarbeit werden von mir vorgegeben.

Zu den Fragen 15 bis 17:

Im Jahr 1996 wurden Aufträge zur Erstellung von Informationsmaterial bzw. zur Schaltung

von Inseraten vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgte gemäß den Vergaberichtlinien, die

keine prinzipielle Bevorzugung österreichischer bzw. inländischer Firmen vorsehen, an den

jeweiligen Bestbieter.

Zu Frage 18:

EU-Förderungen für Informationsprojekte können bei der Kommission eingereicht werden,

sofern die Thematik einen Informationsschwerpunkt der EU betrifft. Die Kommission und das

Europäische Parlament haben für 1997 - und die folgenden Jahre - drei vorrangige Infor-

mationsaufgaben (PRINCE - Programme d'Information du Citoyen Europeen) definiert:

- Einführung des EURO als gemeinsame Währung;

- Gemeinsam Europa bauen - die Reform der EU;

- Bürger Europas - Chancen des Binnenmarktes.

Darüber hinaus gibt es EU-Förderungen unter Umständen für von der Gemeinschaft unter-

stützte Projekte, sofern Information ein wichtiger Bestandteil des Projektes und für dessen

Umsetzung erforderlich ist (z.B. Arbeitsmarktprojekte - zugehörige Öffentlichkeitsarbeit).

Zu den Fragen 19 bis 21:

Soweit bei Maßnahmen, die die gesamte Bundesregierung betreffen, eine koordinierte Tätig-

keit erforderlich ist, wird diese von der Sektion III im Bundeskanzleramt wahrgenommen.