1582/AB XX.GP
zur Zahl 1594/J-NR/1996
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Harald Ofner und
Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Justizanstalt Flo-
ridsdorf, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1. lst es richtig, daß in der stillgelegten Justizanstalt Floridsdorf regelmäßig In-
spektionen während der Nacht durchgeführt wurden bzw. noch immer durch-
geführt werden?
Wenn ja, welche Kosten entstanden bzw. entstehen dadurch,
in welchen Abständen fanden bzw. finden diese Inspektionen statt,
wer bestimmte bzw. bestimmt, ob, wann und wie lange solche In-
spektionen durchgeführt werden,
worin genau bestand bzw. besteht der Zweck dieser Inspektionen,
wer ist für die dadurch entstandenen bzw. entstehenden Kosten ver-
antwortlich?
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Außenstelle Floridsdorf der Justizanstalt Wien-Josefstadt wurde als Folge der
Amnestie 1995 am 4. Juli 1995 aus
Einsparungsgründen vorläufig geschlossen. Im
Zeitraum zwischen der Stillegung und etwa Jahresende 1995 war ein nur gelegent-
lich eingesetzter Arbeitstrupp mit der Räumung und Reinigung des Gebäudes be-
schäftigt. Seit Jänner 1996 ist täglich (Montag bis Freitag) in der Zeit von 7.00 bis
15.00 Uhr ein Justizwachebeamter zu Zwecken der Gebäudeaufsicht in der Außen-
stelle, weil die Möglichkeit gewahrt bleiben muß, die seinerzeitige Außenstelle wie-
der Vollzugszwecken zuzuführen. Aus diesem Grund sind immer wieder Privatfir-
men zur Durchführung noch erforderlicher Restaurierungsarbeiten (wie etwa Maler-
arbeiten in den Hafträumen) im Gebäude. Der erwähnte Aufsichtsdienst wird ab-
wechselnd von zwei Justizwachebeamten versehen, deren Aufgabe neben der
Überwachung der und Hilfeleistung für die Professionisten auch darin besteht, be-
hördlichen Aufträgen zur Gebäudeerhaltung (wie etwa dem zeitweisen Betätigen der
Wasserhähne zur Verhinderung des Einfrierens) nachzukommen. In der nach Erfül-
lung dieser Aufgaben noch verbleibenden Zeit widmen sich die beiden Beamten
noch Arbeiten aus ihren sonstigen Tätigkeitsfeldern (wie z.B. der Registerführung
für eine Anstaltsbibliothek), die unter Zuhilfenahme eines Computers ortsungebun-
den verrichtet werden können.
Es ist aber nicht richtig, daß in der stillgelegten Außenstelle Floridsdorf noch regel-
mäßige Inspektionen in den Nachtstunden durchgeführt worden wären oder durch-
geführt würden. Seit der Stillegung der Außenstelle am 4. Juli 1995 wurde darin kein
Inspektionsdienst mehr angeordnet, durchgeführt oder verrechnet. Der - unrichtige -
Eindruck einer nächtlichen Inspektion mag allenfalls dadurch entstanden sein, daß
während der Nacht aus Sicherheitsgründen in Teilen des Gebäudes das Licht ein-
geschaltet ist.