1584/AB XX.GP
Die Abgeordnete Dr. Helene PARTlK-PABLE und Kollegen haben am
13.12.1996 unter der Nr 1677/J an mich eine schriftliche Anfrage be-
treffend "Schulstandorte im Bereich des Landesgendarmeriekomman-
dos Niederösterreich" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Ist es richtig, daß alle drei Schulstandorte im Bereich des Landes-
gendarmeriekommandos Niederösterreich eine zu geringe Aus-
lastung aufweisen?
Wenn nein, wie hoch ist die Auslastung des jeweiligen Schulstand-
ortes?
Wenn ja, wie hoch ist die Auslastung des jeweiligen Schulstand-
ortes?
2. Ist es richtig, daß der Schulstandort Wien-Meidlung für andere
Referate umgebaut wird,?
Wenn ja, für welche Referate und wie hoch sind die Umbaukosten?
3. Ist die Rückführung der beiden Schulabteilungsaußenstellen Ybbs
und Zwentendorf in die Schulabteilung Wien-Meidling prinzipiell
durchführbar?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, auf welche Höhe genau belaufen sich die Kosten, die durch
eine Rückführung eingespart werden könnten?
Wenn ja, aus welchen Gründen genau haben Sie die Rückführung
der beiden Schulabteilungsaußenstellen Ybbs und Zwentendorf in
die Schulabteilung Wien-Meidling bisher nicht
veranlaßt?
4. Werden Sie weiterhin alle drei Schulstandorte im Bereich des
Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich beibehalten?
wenn ja, warum?
Wenn nein, welche kostengünstigen Alternativen zur Rückführung der
beiden Schulabteilungsaußenstellen in die Schulabteilung Wien-
Meidling gibt es, wann werden Sie eine dieser Alternativen in die
Praxis umsetzen und wie hoch schätzen Sie die dadurch entstehende
monatliche Kostenersparnis?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
Sowohl die Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in Wien als auch die beiden Schulungsabteilungen-
Außenstellen in Ybbs/Donau und Zwentendorf sind entsprechend aus-
gelastet. Es ist aber auch zu berücksichtigen, daß an den SchA und
SchAASt im vermehrten Ausmaß Fortbildungsveranstaltungen
abgehalten werden, für die ebenfalls Lehrpersonal benötigt wird.
In der SchA in Wien werden 2 Grundausbildungslehrgänge für die
Verwendungsgruppe E 2c (Aspiranten) in der Dauer von jeweils 24
Monaten geführt.
In der SchAASt Ybbs/Donau sind ebenfalls 2 GAL für die VGr E 2c und
in der SchAASt Zwentendorf ein Lehrgang dieser VGr installiert.
Außerdem werden in der SchAASt Zwentendorf laufend Anpassungs-
lehrgänge für die Zollwache-Optanten abgehalten.
Zu Frage 2:
Zur Zeit wird die Möglichkeit der Zusammenlegung der technischen
Abteilung des LGKfNö, die derzeit auf die Standorte Rennwegkaserne
und LGK in Meidling aufgeteilt ist, geprüft. In diesem Zusammenhang
könnte es im Zuge von allenfalls erforderlichen Umgruppierungen
notwendig sein, diverse Umbaumaßnahmen im Bereich der derzeitigen
Räumlichkeiten der Schulungsabteilung durchzuführen. Da erst ein
entsprechendes Gesamtkonzept erstellt wird, können keine genauen
Angaben hinsichtlich der erforderlichen
Umbaumaßnahmen und der
anfallenden Umbaukosten gemacht werden. Auch steht noch nicht fest,
ob überhaupt Umbaumaßnahmen erforderlich sein werden.
Zu Frage 3:
Die Rückführung der beiden SchAASt Ybbs/Donau und Zwentendorf in
die SchA Wien ist nicht durchführbar.
Aufgrund des derzeitign Aufnahmestopps von Gendarmeriebeamten
sank die Anzahl der Grundausbildungslehrgänge für die VGr E 2c. Als
Folge davon wurde auch das Lehrpersonal entsprechend reduziert. Die
verbleibende Anzahl der Auszubildenden kann jedoch an der SchA in
Wien nicht untergebracht werden. So wurden in den Jahren 1995 und
1996 mehr als 900 Beamte der Zollwache in die Bundesgendarmerie
übernommen. Davon mußte ein Teil an den Schulstandorten des
LGKfNö ausgebildet (überstellungs- und Anpassungslehrgänge)
werden. Auch im Jahr 1997 werden weitere Zollwachebeamte optieren,
deren Ausbildung hauptsächlich in der SchAASt Zwentendorf erfolgen
wird .
Zu dem werden in den SchA und SchAASt - soweit die Räumlichkeiten
und die erforderliche Infrastruktur vorhanden sind - im vermehrten
Ausmaß Seminare zur Weiterbildung der GendBeamten abgehalten.
Zu Frage 4:
Die derzeit installierten Schulstandorte müssen aus den in der Anfrage-
beanwortung zur Frage 3 angeführten Gründen auch weiterhin beibe-
halten werden.
Nach dem Abschluß der übernahme von Zollwachebeamten und
unter Berücksichtigung der bis dahin gegebenen Personalsituation wird
eine überprüfung erfolgen, ob die Stillegung einer SchAASt bzw eine
Zusammenlegung von Schulstandorten möglich ist.