1584/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete Dr. Helene PARTlK-PABLE und Kollegen haben am

13.12.1996 unter der Nr 1677/J an mich eine schriftliche Anfrage be-

treffend "Schulstandorte im Bereich des Landesgendarmeriekomman-

dos Niederösterreich" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Ist es richtig, daß alle drei Schulstandorte im Bereich des Landes-

gendarmeriekommandos Niederösterreich eine zu geringe Aus-

lastung aufweisen?

Wenn nein, wie hoch ist die Auslastung des jeweiligen Schulstand-

ortes?

Wenn ja, wie hoch ist die Auslastung des jeweiligen Schulstand-

ortes?

2. Ist es richtig, daß der Schulstandort Wien-Meidlung für andere

Referate umgebaut wird,?

Wenn ja, für welche Referate und wie hoch sind die Umbaukosten?

3. Ist die Rückführung der beiden Schulabteilungsaußenstellen Ybbs

und Zwentendorf in die Schulabteilung Wien-Meidling prinzipiell

durchführbar?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, auf welche Höhe genau belaufen sich die Kosten, die durch

eine Rückführung eingespart werden könnten?

Wenn ja, aus welchen Gründen genau haben Sie die Rückführung

der beiden Schulabteilungsaußenstellen Ybbs und Zwentendorf in

die Schulabteilung Wien-Meidling bisher nicht veranlaßt?

4. Werden Sie weiterhin alle drei Schulstandorte im Bereich des

Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich beibehalten?

wenn ja, warum?

Wenn nein, welche kostengünstigen Alternativen zur Rückführung der

beiden Schulabteilungsaußenstellen in die Schulabteilung Wien-

Meidling gibt es, wann werden Sie eine dieser Alternativen in die

Praxis umsetzen und wie hoch schätzen Sie die dadurch entstehende

monatliche Kostenersparnis?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 :

Sowohl die Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für

Niederösterreich in Wien als auch die beiden Schulungsabteilungen-

Außenstellen in Ybbs/Donau und Zwentendorf sind entsprechend aus-

gelastet. Es ist aber auch zu berücksichtigen, daß an den SchA und

SchAASt im vermehrten Ausmaß Fortbildungsveranstaltungen

abgehalten werden, für die ebenfalls Lehrpersonal benötigt wird.

In der SchA in Wien werden 2 Grundausbildungslehrgänge für die

Verwendungsgruppe E 2c (Aspiranten) in der Dauer von jeweils 24

Monaten geführt.

In der SchAASt Ybbs/Donau sind ebenfalls 2 GAL für die VGr E 2c und

in der SchAASt Zwentendorf ein Lehrgang dieser VGr installiert.

Außerdem werden in der SchAASt Zwentendorf laufend Anpassungs-

lehrgänge für die Zollwache-Optanten abgehalten.

Zu Frage 2:

Zur Zeit wird die Möglichkeit der Zusammenlegung der technischen

Abteilung des LGKfNö, die derzeit auf die Standorte Rennwegkaserne

und LGK in Meidling aufgeteilt ist, geprüft. In diesem Zusammenhang

könnte es im Zuge von allenfalls erforderlichen Umgruppierungen

notwendig sein, diverse Umbaumaßnahmen im Bereich der derzeitigen

Räumlichkeiten der Schulungsabteilung durchzuführen. Da erst ein

entsprechendes Gesamtkonzept erstellt wird, können keine genauen

Angaben hinsichtlich der erforderlichen Umbaumaßnahmen und der

anfallenden Umbaukosten gemacht werden. Auch steht noch nicht fest,

ob überhaupt Umbaumaßnahmen erforderlich sein werden.

Zu Frage 3:

Die Rückführung der beiden SchAASt Ybbs/Donau und Zwentendorf in

die SchA Wien ist nicht durchführbar.

Aufgrund des derzeitign Aufnahmestopps von Gendarmeriebeamten

sank die Anzahl der Grundausbildungslehrgänge für die VGr E 2c. Als

Folge davon wurde auch das Lehrpersonal entsprechend reduziert. Die

verbleibende Anzahl der Auszubildenden kann jedoch an der SchA in

Wien nicht untergebracht werden. So wurden in den Jahren 1995 und

1996 mehr als 900 Beamte der Zollwache in die Bundesgendarmerie

übernommen. Davon mußte ein Teil an den Schulstandorten des

LGKfNö ausgebildet (überstellungs- und Anpassungslehrgänge)

werden. Auch im Jahr 1997 werden weitere Zollwachebeamte optieren,

deren Ausbildung hauptsächlich in der SchAASt Zwentendorf erfolgen

wird .

Zu dem werden in den SchA und SchAASt - soweit die Räumlichkeiten

und die erforderliche Infrastruktur vorhanden sind - im vermehrten

Ausmaß Seminare zur Weiterbildung der GendBeamten abgehalten.

Zu Frage 4:

Die derzeit installierten Schulstandorte müssen aus den in der Anfrage-

beanwortung zur Frage 3 angeführten Gründen auch weiterhin beibe-

halten werden.

Nach dem Abschluß der übernahme von Zollwachebeamten und

unter Berücksichtigung der bis dahin gegebenen Personalsituation wird

eine überprüfung erfolgen, ob die Stillegung einer SchAASt bzw eine

Zusammenlegung von Schulstandorten möglich ist.