1585/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 29. November 1996 unter der Nr. 1562/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "geplante Gedenkstätte Feliferhof, gerichtet. Diese

aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte

ich wie folgt:

Das gegenständliche Projekt einer Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus am

"Feliferhof, wurde vom Militärkommando Steiermark initiiert und befindet sich nach wie

vor im Entscheidungsbereich des Militärkommandanten. Wie mir berichtet wurde, ist

derzeit auf Grund der divergierenden Standpunkte eine Projektgruppe um eine akzeptable

Lösung bemüht, wobei sich für die Gestaltung der Gedenkstätte unter Umständen neue

Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Freilegung des sog. "Handgranatenwurfstandes

der Wehrmacht" ergeben könnten. Im Hinblick darauf bitte ich um Verständnis, daß ich die

derzeit befaßten Entscheidungsträger nicht präjudizieren will.

Prinzipiell ist zur vorliegenden Anfrage festzustellen, daß sich das Bundesheer als

rechtsstaatliche Einrichtung der demokratischen Republik Österreich durch Auftrag und

Selbstveständnis eindeutig von den militärischen Formationen totalitärer Regime

unterscheidet. Das Bundesheer ist Instrument für die Sicherheit und den Schutz der

Gesellschaft und ihrer Werte. In diesem Sinne ist es eine wichtige Aufgabe im Rahmen der

Staats- und wehrpolitischen Bildung, die Soldaten mit diesem Wertesystem vertraut zu

machen und auf mögliche Gefahren für dessen Bestand hinzuweisen.

Was nunmehr das Projekt "Feliferhof" betrifft, so soll es einerseits in würdevoller Form die

Erinnerung an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes wachhalten, andererseits eine

Mahnung bzw. ein Appell an die heutige Generation sein, durch stetes Eintreten für die

Ziele der Demokratie und Menschenrechte alles zu unternehmen, um eine Wiederholung

solcher Greueltaten zu verhindern. Hingegen wäre es mit dem Konzept einer solchen

Gedenkstätte wohl nicht im Einklang, wenn sie als pauschale Verurteilung "der Soldaten"

oder "aller Armeen" verstanden werden könnte,

Im übrigen ist zur vorliegenden Anfrage zu bemerken, daß der überwiegende Teil der

konkreten Fragestellungen auf die Erkundung persönlicher Meinungen und Einschätzungen

über die Intentionen von Künstlern bzw. deren Arbeiten gerichtet ist. Es kann daher davon

ausgegangen werden, daß solche Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung meines

Ressorts bilden und damit vom verfassungsgesetzlichen Anfragerecht des Nationalrates

(Art. 52 B-VG im Zusammenhalt mit § 90 GOG) nicht umfaßt sind.

Unbeschadet dessen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen. Im übrigen räumen die Anfragesteller

durch ihren doppelten Vorbehalt ("abgesehen von der notwendigen künstlerischen

Zuspitzung") selbst ein, daß die gegenständlichen Sätze als verallgemeinernd empfunden

werden können.

Zu 3:

Die Auseinandersetzung mit den am "Feliferhof" in den Jahren 1941 bis 1945 begangenen

Verbrechen erfolgt schon bisher in angemessener Form, die nicht zuletzt zur Einleitung der

Initiative für die Neugestaltung der Gedenkstätte geführt hat,

Zu4:

Die Behauptung, im Bundesheer gäbe es eine "latent vorhandene Schattenseite" in Form

von Unmenschlichkeit, Polter und Barbarei, an die es zu erinnern gelte, entbehrt jeder

sachlichen Grundlage und ist daher mit allem Nachdruck zurückzuweisen. Eine

Beantwortung erübrigt sich.

Zu 5:

Ich verweise auf meine obigen Ausführungen. Im übrigen bin ich überzeugt, daß seitens

des Militärkommandanten die grundsätzliche Bereitschaft zum Dialog nach wie vor

gegeben ist.

Zu 6:

Eine Einflußnahme meinerseits ist im gegenwärtigen Zeitpunkt aus den eingangs

genannten Gründen nicht beabsichtigt.

Zu 7:

Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen.

Zu 8:

Zahlreiche Anlässe der Staats- und wehrpolitischen Bildung sowie entsprechende

Unterrichte in allen Fortbildungskursen stellen eine entsprechende Auseinandersetzung mit

der Vergangenheit sicher.

Zu 9 und 10:

Über diese Fragen wird in der nächsten Sitzung der Militärhistorischen

Denkmalkommission beraten werden.