1585/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
haben am 29. November 1996 unter der Nr. 1562/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "geplante Gedenkstätte Feliferhof, gerichtet. Diese
aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte
ich wie folgt:
Das gegenständliche Projekt einer Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus am
"Feliferhof, wurde vom Militärkommando Steiermark initiiert und befindet sich nach wie
vor im Entscheidungsbereich des Militärkommandanten. Wie mir berichtet wurde, ist
derzeit auf Grund der divergierenden Standpunkte eine Projektgruppe um eine akzeptable
Lösung bemüht, wobei sich für die Gestaltung der Gedenkstätte unter Umständen neue
Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Freilegung des sog. "Handgranatenwurfstandes
der Wehrmacht" ergeben könnten. Im Hinblick darauf bitte ich um Verständnis, daß ich die
derzeit befaßten Entscheidungsträger nicht präjudizieren will.
Prinzipiell ist zur vorliegenden Anfrage festzustellen, daß sich das Bundesheer als
rechtsstaatliche Einrichtung der demokratischen Republik Österreich durch Auftrag und
Selbstveständnis eindeutig von den militärischen Formationen totalitärer Regime
unterscheidet. Das Bundesheer ist Instrument für die Sicherheit und den Schutz der
Gesellschaft und ihrer Werte. In diesem Sinne ist es eine wichtige Aufgabe im Rahmen der
Staats- und wehrpolitischen Bildung, die Soldaten mit diesem Wertesystem vertraut zu
machen und auf mögliche Gefahren für
dessen Bestand hinzuweisen.
Was nunmehr das Projekt "Feliferhof" betrifft, so soll es einerseits in würdevoller Form die
Erinnerung an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes wachhalten, andererseits eine
Mahnung bzw. ein Appell an die heutige Generation sein, durch stetes Eintreten für die
Ziele der Demokratie und Menschenrechte alles zu unternehmen, um eine Wiederholung
solcher Greueltaten zu verhindern. Hingegen wäre es mit dem Konzept einer solchen
Gedenkstätte wohl nicht im Einklang, wenn sie als pauschale Verurteilung "der Soldaten"
oder "aller Armeen" verstanden werden könnte,
Im übrigen ist zur vorliegenden Anfrage zu bemerken, daß der überwiegende Teil der
konkreten Fragestellungen auf die Erkundung persönlicher Meinungen und Einschätzungen
über die Intentionen von Künstlern bzw. deren Arbeiten gerichtet ist. Es kann daher davon
ausgegangen werden, daß solche Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung meines
Ressorts bilden und damit vom verfassungsgesetzlichen Anfragerecht des Nationalrates
(Art. 52 B-VG im Zusammenhalt mit § 90 GOG) nicht umfaßt sind.
Unbeschadet dessen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen. Im übrigen räumen die Anfragesteller
durch ihren doppelten Vorbehalt ("abgesehen von der notwendigen künstlerischen
Zuspitzung") selbst ein, daß die gegenständlichen Sätze als verallgemeinernd empfunden
werden können.
Zu 3:
Die Auseinandersetzung mit den am "Feliferhof" in den Jahren 1941 bis 1945 begangenen
Verbrechen erfolgt schon bisher in angemessener Form, die nicht zuletzt zur Einleitung der
Initiative für die Neugestaltung der Gedenkstätte geführt hat,
Zu4:
Die Behauptung, im Bundesheer gäbe es eine "latent vorhandene Schattenseite" in Form
von Unmenschlichkeit, Polter und Barbarei, an die es zu erinnern gelte, entbehrt jeder
sachlichen Grundlage und ist daher mit allem Nachdruck zurückzuweisen. Eine
Beantwortung erübrigt sich.
Zu 5:
Ich verweise auf meine obigen Ausführungen. Im übrigen bin ich überzeugt, daß seitens
des Militärkommandanten die grundsätzliche Bereitschaft zum Dialog nach wie vor
gegeben ist.
Zu 6:
Eine Einflußnahme meinerseits ist im gegenwärtigen Zeitpunkt aus den eingangs
genannten Gründen nicht beabsichtigt.
Zu 7:
Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu 8:
Zahlreiche Anlässe der Staats- und wehrpolitischen Bildung sowie entsprechende
Unterrichte in allen Fortbildungskursen stellen eine entsprechende Auseinandersetzung mit
der Vergangenheit sicher.
Zu 9 und 10:
Über diese Fragen wird in der nächsten Sitzung der Militärhistorischen
Denkmalkommission beraten werden.