1588/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1580/J betreffend die Werbung für die Autobahnvignette, welche
die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am 29. November 1996 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Zwecks umfassender Information der Öffentlichkeit, gerade auf-
grund tiefsitzender Vorbehalte gegen Mautentgelt, mußte die
Einführung der zeitabhängigen Maut mittels Vignette durch. um-
fassende, von professionellen PR- und Werbeunternehmen konzi-
pierte und umgesetzte Maßnahmen unterstützt werden. Durch PR-
Kampagnen war jeweils abgestimmt auf sehr unterschiedliche Ziel-
gruppen, wie die inländische Bevölkerung, ausländische Touristen,
verbände usw. sowie deren spezifische Vorbehalte gegen die Maut-
vignette einzugehen. Durch Information und Aufklärung, Diskussio-
nen, Öffentlichkeitsarbeit und
Werbemaßnahmen war die Akzeptanz
und Aufnahmebereitschaft für die Maut mittels Vignette in den
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, industriellen Bereichen
und Verbänden wesentlich zu verbessern. Diese Maßnahmen waren
auch mittels Inseraten und Berichterstattungen in den Zeit-
schriften der Automobilklubs (ADAC, TCS usw. ) und der allgemeinen
Presse ( NEWS, Krone ) zu verstärken.
Bereits in einem frühen Projektstadium wurden von den PR- und
Werbeunternehmen gezielt Konzepte entwickelt und im Verlauf des
Projektes aktionsmäßig umgesetzt. Ein wesentliches Ziel war
sicherzustellen, daß Presseinformationen und Verlautbarungen auf
abgestimmten Konzepten basierten und durch umfassende, eindeutige
Inhalte die wesentlichen Zielgruppen ansprechen.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Im direkten Vorfeld der Einführung war ab November 1996 mit den
Schwerpunkten Österreich und den Grenzregionen des benachbarten
Auslandes mit umfangreicher Informations- und Öffentlichkeits-
arbeit und Werbemaßnahmen auf die zum 1.1.1997 anstehende Vig-
nettenpflicht und die Vignettenkaufmöglichkeit vom 1.12.1996 an
hinzuweisen. Mit Plakataktionen an den Autobahnen, im Grenzbe-
reich, in Städten und an Verkehrsknotenpunkten war der Beginn der
Vignettenpflicht präsent zu machen. In Zeitungen und Zeit-
schriften wurden jene Informationen veröffentlicht, die über die
vignettenpflicht, die Vignettentarife, die Verkaufsstellen und
die Anbringung der Vignette im Fahrzeug informieren.
Wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der Öffentlichkeits-
arbeit waren der Entwurf und die Konzeption von Druckschriften.
Zur Information der Konsumenten waren in den Vignettenverkaufs-
stellen Infofolder aufzulegen. Für den Vertrieb waren entsprech-
ende Einweisungsunterlagen ( Salefolder ) herzustellen, um das
vertriebspersonal mit den Besonderheiten zur Vignette und den
Basisargumentarien für eine klare
Informationslinie gegenüber
Kunden vertraut zu machen. Zu diesen unbedingt erforderlichen
Notwendigkeiten zählte auch das Layout, die Herstellung und Ver-
teilung einheitlicher Kennzeichenschilder für die Vignettenver-
triebsstellen und die Einrichtung einer Telefon-Hot-Line zur Be-
antwortung von Kundenanfragen zur Vignette ab deren Verkaufsbe-
ginn.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die gesamte Informationskampagne kostet rund 30,O Mio. S. Auf die
einzelnen Werbemittel entfallen:
Werbemittel Plakat: rund 7,4 Mio. S
Werbemittel anzeigen und Medienkooperation : rund 13,5 Mio. S
Werbemittel Hörfunk : rund 1,1 Mio. S
Werbemittel Informationsfolder : rund 2,1 Mio. S
Die übrigen Kosten sind Agentur- und PR-Kosten.