1588/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1580/J betreffend die Werbung für die Autobahnvignette, welche

die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am 29. November 1996 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Zwecks umfassender Information der Öffentlichkeit, gerade auf-

grund tiefsitzender Vorbehalte gegen Mautentgelt, mußte die

Einführung der zeitabhängigen Maut mittels Vignette durch. um-

fassende, von professionellen PR- und Werbeunternehmen konzi-

pierte und umgesetzte Maßnahmen unterstützt werden. Durch PR-

Kampagnen war jeweils abgestimmt auf sehr unterschiedliche Ziel-

gruppen, wie die inländische Bevölkerung, ausländische Touristen,

verbände usw. sowie deren spezifische Vorbehalte gegen die Maut-

vignette einzugehen. Durch Information und Aufklärung, Diskussio-

nen, Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen war die Akzeptanz

und Aufnahmebereitschaft für die Maut mittels Vignette in den

unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, industriellen Bereichen

und Verbänden wesentlich zu verbessern. Diese Maßnahmen waren

auch mittels Inseraten und Berichterstattungen in den Zeit-

schriften der Automobilklubs (ADAC, TCS usw. ) und der allgemeinen

Presse ( NEWS, Krone ) zu verstärken.

Bereits in einem frühen Projektstadium wurden von den PR- und

Werbeunternehmen gezielt Konzepte entwickelt und im Verlauf des

Projektes aktionsmäßig umgesetzt. Ein wesentliches Ziel war

sicherzustellen, daß Presseinformationen und Verlautbarungen auf

abgestimmten Konzepten basierten und durch umfassende, eindeutige

Inhalte die wesentlichen Zielgruppen ansprechen.

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

Im direkten Vorfeld der Einführung war ab November 1996 mit den

Schwerpunkten Österreich und den Grenzregionen des benachbarten

Auslandes mit umfangreicher Informations- und Öffentlichkeits-

arbeit und Werbemaßnahmen auf die zum 1.1.1997 anstehende Vig-

nettenpflicht und die Vignettenkaufmöglichkeit vom 1.12.1996 an

hinzuweisen. Mit Plakataktionen an den Autobahnen, im Grenzbe-

reich, in Städten und an Verkehrsknotenpunkten war der Beginn der

Vignettenpflicht präsent zu machen. In Zeitungen und Zeit-

schriften wurden jene Informationen veröffentlicht, die über die

vignettenpflicht, die Vignettentarife, die Verkaufsstellen und

die Anbringung der Vignette im Fahrzeug informieren.

Wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der Öffentlichkeits-

arbeit waren der Entwurf und die Konzeption von Druckschriften.

Zur Information der Konsumenten waren in den Vignettenverkaufs-

stellen Infofolder aufzulegen. Für den Vertrieb waren entsprech-

ende Einweisungsunterlagen ( Salefolder ) herzustellen, um das

vertriebspersonal mit den Besonderheiten zur Vignette und den

Basisargumentarien für eine klare Informationslinie gegenüber

Kunden vertraut zu machen. Zu diesen unbedingt erforderlichen

Notwendigkeiten zählte auch das Layout, die Herstellung und Ver-

teilung einheitlicher Kennzeichenschilder für die Vignettenver-

triebsstellen und die Einrichtung einer Telefon-Hot-Line zur Be-

antwortung von Kundenanfragen zur Vignette ab deren Verkaufsbe-

ginn.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die gesamte Informationskampagne kostet rund 30,O Mio. S. Auf die

einzelnen Werbemittel entfallen:

Werbemittel Plakat: rund 7,4 Mio. S

Werbemittel anzeigen und Medienkooperation : rund 13,5 Mio. S

Werbemittel Hörfunk : rund 1,1 Mio. S

Werbemittel Informationsfolder : rund 2,1 Mio. S

Die übrigen Kosten sind Agentur- und PR-Kosten.