1590/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1592/J betreffend Teilstück der S 6, Lückenschluß Mürzzuschlag -
Schottwien, welche die Abgeordneten DI Schöggl, Rosenstingl und
DI Hofmann am 29. November 1996 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 3 der Anfrage:
Das Vorhaben S 6, Semmering-Querung ist im Baugipfelpaket der
Bundesregierung enthalten und soll auf Grundlage des Bundes-
straßenfinanzierungsgesetzes 1996 mittels Mauteinnahmen finan-
ziert werden. Im ersten Verordnungsentwurf des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Ermächtigung der Kredit-
finanzierung gemäß § 1 Abs. 4 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz
1996 war das gegenständliche Bauvorhaben enthalten, allerdings
hat das Bundesministerium für Finanzen
bei der erforderlichen
Einvernehmensherstellung vorerst nur einer Aufnahme der weiteren
Planungsschritte in diese inzwischen ergangene Verordnung
BGBl.Nr. 673/1996 zugestimmt.
Dabei ist zu beachten, daß die Planung neben den unmittelbaren
Planungsaufgaben auch geologische Erkundungsmaßnahmen, zu denen
beispielsweise auch die Errichtung eines Erkundungsstollens
zählen, sowie vordringliche bauvorbereitende Maßnahmen umfaßt.
Die Grundeinlösung und die Behördenverfahren für das gegenständ-
liche Projekt (Wasserrecht, Naturschutz, Forstrecht, etc. ) sind
bis auf einige wenige Ergänzungen im wasserrechtlichen Verfahren
abgeschlossen. Bei den vorbereitenden Maßnahmen ist eine Aus-
schreibung der Ersatzwasserversorgung im April 1996 erfolgt und
die Arbeiten wurden Ende November 1996 abgeschlossen. Weiters ist
eine Ausschreibung des Erkundungsstollens im Sommer 1996 erfolgt.
Diese mußte laut Information durch die ÖSAG aufgehoben werden, da
nach Ausscheiden der preislich erstgereihten, aber mit gravieren-
den Mängeln behafteten Angebote, kein wirtschaftlich vertretbares
Ergebnis vorlag. Bei der inzwischen erfolgten Neuausschreibung
auf Grundlage der oben erwähnten Verordnung endet die Abholfrist
der Ausschreibungsunterlagen am 7. Februar 1997. Die Angebotser-
öffnung ist für 28. Februar 1997 anberaumt und der Baubeginn für
April 1997 vorgesehen. Der Baubeginn des eigentlichen Tunnelbau-
werks und damit der Semmering-Querung soll nach Bauzeitplan der
ÖSAG noch 1997 erfolgen, erfordert aber die Zustimmung des Bun-
desministeriums für Finanzen zu einer weiteren Verordnung gemäß
§ 1 Abs. 4 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Gesamtkosten des Vorhabens im Vollausbau betragen rund
4,9 Mrd.S (ohne Preisgleitung) .
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Kostenkontrolle wird von der in Zusammenarbeit des Bundesmi-
nisteriums für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der ÖSAG ein-
gerichteten "begleitenden Kontrolle" erfolgen.