1590/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1592/J betreffend Teilstück der S 6, Lückenschluß Mürzzuschlag -

Schottwien, welche die Abgeordneten DI Schöggl, Rosenstingl und

DI Hofmann am 29. November 1996 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1, 2 und 3 der Anfrage:

Das Vorhaben S 6, Semmering-Querung ist im Baugipfelpaket der

Bundesregierung enthalten und soll auf Grundlage des Bundes-

straßenfinanzierungsgesetzes 1996 mittels Mauteinnahmen finan-

ziert werden. Im ersten Verordnungsentwurf des Bundesministeriums

für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Ermächtigung der Kredit-

finanzierung gemäß § 1 Abs. 4 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz

1996 war das gegenständliche Bauvorhaben enthalten, allerdings

hat das Bundesministerium für Finanzen bei der erforderlichen

Einvernehmensherstellung vorerst nur einer Aufnahme der weiteren

Planungsschritte in diese inzwischen ergangene Verordnung

BGBl.Nr. 673/1996 zugestimmt.

Dabei ist zu beachten, daß die Planung neben den unmittelbaren

Planungsaufgaben auch geologische Erkundungsmaßnahmen, zu denen

beispielsweise auch die Errichtung eines Erkundungsstollens

zählen, sowie vordringliche bauvorbereitende Maßnahmen umfaßt.

Die Grundeinlösung und die Behördenverfahren für das gegenständ-

liche Projekt (Wasserrecht, Naturschutz, Forstrecht, etc. ) sind

bis auf einige wenige Ergänzungen im wasserrechtlichen Verfahren

abgeschlossen. Bei den vorbereitenden Maßnahmen ist eine Aus-

schreibung der Ersatzwasserversorgung im April 1996 erfolgt und

die Arbeiten wurden Ende November 1996 abgeschlossen. Weiters ist

eine Ausschreibung des Erkundungsstollens im Sommer 1996 erfolgt.

Diese mußte laut Information durch die ÖSAG aufgehoben werden, da

nach Ausscheiden der preislich erstgereihten, aber mit gravieren-

den Mängeln behafteten Angebote, kein wirtschaftlich vertretbares

Ergebnis vorlag. Bei der inzwischen erfolgten Neuausschreibung

auf Grundlage der oben erwähnten Verordnung endet die Abholfrist

der Ausschreibungsunterlagen am 7. Februar 1997. Die Angebotser-

öffnung ist für 28. Februar 1997 anberaumt und der Baubeginn für

April 1997 vorgesehen. Der Baubeginn des eigentlichen Tunnelbau-

werks und damit der Semmering-Querung soll nach Bauzeitplan der

ÖSAG noch 1997 erfolgen, erfordert aber die Zustimmung des Bun-

desministeriums für Finanzen zu einer weiteren Verordnung gemäß

§ 1 Abs. 4 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Gesamtkosten des Vorhabens im Vollausbau betragen rund

4,9 Mrd.S (ohne Preisgleitung) .

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Kostenkontrolle wird von der in Zusammenarbeit des Bundesmi-

nisteriums für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der ÖSAG ein-

gerichteten "begleitenden Kontrolle" erfolgen.