1594/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1552/J-NR/1996, betreffend Schüler- und

Lehrlingsfreifahrt, die die Abgeordneten Haller, Koller, Dr. Graf am 28. November 1996

an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zum Motiventeil:

Die Befürchtung, wonach die Absicht des Familienministers, hinkünftig nur mehr den

Verbundtarif für Schüler und Lehrlinge zu bezahlen, eine Gefährdung des ÖPNV vor

allem in der Fläche bedeutet und zu gravierenden Leistungsrücknahmen durch die

Verkehrsunternehmen führen, in letzter Konsequenz die Auflösung der Verkehrs-

verbünde bewirken könnte, ist nicht unberechtigt.

Grundsätzlich ist die Frage der Finanzierung der Schülerfreifahrt sowohl budget- als

auch kompetenzmäßig eine Angelegenheit des Familienministers, der damit auch die

Folgen der beabsichtigten Kürzung dieser familienpolitischen Leistung zu verantworten

hat.

Ungeachtet dieser grundsätzlichen Feststellung habe ich mich bereit erklärt, an einer

verträglichen Lösung mitzuarbeiten und mehrere Modelle vorgelegt, die verkehrs-

politisch verträgliche Lösungsansätze und eine Entlastung des FLAF bewirkt hätten.

Sämtliche Modelle wurden jedoch seitens des Familienministers abgelehnt.

Zu den einzelnen Anfragepunkten nehme ich wie folgt Stellung:

1. Sind Ihnen diese Auswirkungen ln den Ländern bekannt?

Antwort:

Die Auswirkungen einer massiven Reduzierung von FLAF-Zahlungen auf die Verkehrs-

verbünde und die Bundesländer - welche die Übernahme der Einnahmenausfälle der

Verkehrsunternehmen in der Höhe von rund 950 MioS weiterhin ablehnen - könnten,

wie im Motiventeil dargestellt, durchaus eine Gefährdung für den Öffentlichen Nah-

verkehr darstellen.

2. Wie weit sind Ihre Verhandlungen mit den jeweiligen Landes Verkehrs- und Tarifverbünden

gediehen, aufgestellt nach Ländern?

Antwort:

Wie bereits zum Motiventeil angemerkt, ist es Sache des Familienministers, über

Einsparungspotentiale Verhandlungen mit den Ländern bzw. Verkehrsverbünden zu

führen.

Ungeachtet dessen hat sich auch mein Ressort in mehrfachen Verhandlungen mit den

Ländern, den Verkehrsunternehmungen und den Verkehrsverbünden um eine ein-

vernehmliche Lösung bemüht, die eine stufenweise, verkehrspolitisch verkraftbare

Absenkung der FLAF-Zahlungen (Rationalisierungseffekte) in einem Zeitraum von etwa

6 Jahren vorgesehen hätte. Dem Familienminister ist es jedoch nicht gelungen, die

Bundesländer für die Übernahme einer Einnahmen-Ausfallshaftung zu gewinnen,

3. Haben Sie oder beabsichtigen Sie mit dem Finanzminister Verhandlungen über mögliche

Finanzhilfen für die Länder z.B. im Zuge des Finanzausgleiches zu führen?

Antwort:

Verhandlungen mit dem Finanzminister über mögliche Finanzhilfen für die Länder im

Zuge des Finanzausgleiches habe nicht ich sondern der Familienminister zu führen, der

ja auch die Einnahmenausfälle für die Verkehrsunternehmen durch die beabsichtigte

Einstellung von FLAF-Zahlungen verursacht.

4., 5. u. 6. Bis wann ist mit einem Entwurf für das Nahverkehrsfinanzierungsgesetz zu rech-

nen?

Gibt es schon einen Entwurf für dieses Gesetz?

Sind Sie bereit die bisherigen internen Entwürfe dem Verkehrsausschuß vor-

zulegen?

Antwort:

ln meinem Hause wird derzeit ein Positionspapier über ein Gesetz zur Ordnung und

Finanzierung des Öffentlichen Personenregional- und -nahverkehrs beraten. Ich gehe

davon aus, daß ich dem Verkehrsausschuß in den nächsten Monaten ein erstes

Ergebnis vorlegen kann.

7. Wann wird das Nahverkehrsfinanzierungsgesetz voraussichtlich in Kraft treten?

Antwort:

Es ist meine Absicht, daß ein derartiges Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in

Kraft treten kann.