1597/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1670/J betreffend Umstrukturierung und Standortverlagerung der

Industrie, welche die Abgeordneten Ing. Nußbaumer und Kollegen am

13. Dezember 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1. der Anfrage:

Bezüglich Standortverlagerungen aus und nach Österreich liegen

dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die von

der Österreichischen Nationalbank erhobenen Zahlungsbilanzen

vor. Diese Daten beziehen sich auf den Umfang einerseits und auf

die Struktur der Herkunfts- und Zielländer andererseits.

Sie ergeben für die Jahre 1995 und 1996 folgendes Bild:

 

Ausl. Direktinvestitionen in Ö, Jahresumsätze in Mrd.öS (OeNB)

 

                                                               1995                       (1-10) 1996 ,

                                                    hinaus herein                  hinaus herein

                                                   (aktiv) (passiv) (aktiv) (passiv)

 

Brutto-Neuinvestitionen       17,1         17,6                      12,6         31,4

 

Brutto-Desinvestitionen       -6,5         -12,3                    -3,8         -2,2

 

Nettoinvestitionen                 10,6         5,3                        8,8           29,2

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Eine Standortverlagerung der Industrie, aber auch anderer Wirt-

schaftsbereiche, aus dem Ausland nach Österreich trägt zur Ver-

stärkung der industriellen Basis in Österreich bei und bedeutet

generell eine Verbesserung in den Bereichen:

- Erhöhung des Technologiestandes und Einführung neuer Technolo-

gien

- Erhaltung bestehender bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze

- Zuwachs der Exporttätigkeit

- Steigerung der heimischen Wertschöpfung

- Verbesserung der Leistungsbilanz

- Erhöhung der Steuereinnahmen

- Strukturverbesserungen.

Insgesamt gesehen sind diese Faktoren wesentlich mitverantwort-

lich für die Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

der österreichischen Wirtschaft.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Ausländische Unternehmen haben 1995 netto öS 5,3 Mrd. , brutto öS

17,6 Mrd., in Österreich an Direktinvestitionen getätigt. Die in

der Zahlungsbilanzstatistik angeführte Position "Nettoinvesti-

tionen" ist der Saldo aus Brutto-Neu- ( Gründungen, Akquisitionen

bzw. Aufstockungen) und Brutto-Desinvestitionen (Verkäufe bzw.

Reduzierungen ) .

Der Hauptgrund von Desinvestitionen liegt vor allem in der stei-

genden Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft,

wobei der Internationalisierungsgrad in der Vergangenheit ver-

gleichsweise unterdurchschnittlich war und erst in den letzten

Jahren eine Steigerung verzeichnen konnte. Grundsätzlich ist

Internationalisierung als Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der

Wirtschaft zu werten.

Der Anstieg der Bruttoinvestitionen, der sich bereits 1994 deut-

lich bemerkbar gemacht hatte (16,6 Mrd. öS im Vergleich zu 1993:

12, 9 Mrd. öS) , setzte sich 1995 fort ( 17,6 Mrd. öS) . Die Nettoin-

vestitionen sanken 1995 allerdings deutlich von 15,O Mrd. öS auf

5,3 Mrd. öS. Das bedeutete jedoch keinen massiven Kapitalabfluß,

sondern resultierte großteils aus einer sogenannten "Verenke-

lung" : der Auslandsbesitz an österreichischen Unternehmen wurde

an eine inländische Holdinggesellschaft übertragen, die sich im

Besitz der ausländischen Mutter befand. Das Kapital der Holding

war viel geringer als jenes des österreichischen Unternehmens.

Technisch handelt es sich um den Übergang von einem direkten zu

einem indirekten Auslandsbesitz. Die Bruttowerte der auslän-

dischen Investitionen in Österreich dürften daher ein besserer

Maßstab für die Beurteilung der aktuellen Investitionsströme

sein.

Weitere Gründe für Desinvestitionen können sein:

Lohnnebenkosten, Ostöffnung, Bürokratie, zu wenig Absatzmarkt,

Konzentrationen von Produktionskapazitäten.

Die Tatsache, daß die Brutto-Desinvestitionen im ersten Halbjahr

1996 rund öS 1,4 Mrd. bzw. in den ersten 1O Monaten 1996 rund 2,2

Mrd. betragen und damit durchaus im 'Trend der Jahre 1992 bis

einschließlich 1994 liegen, beweist, daß diese hohen Brutto-Des-

investitionen im Jahr 1995 als Aufreißer einzustufen sind.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die für das erste Halbjahr 1996 richtigerweise angeführten Zah-

lungsbilanzdaten betreffend Brutto-Neuinvestitionen sind ein

Anzeichen für die steigende Attraktivität des wirtschaftsstandor-

tes Österreich für ausländische Investoren.

Bei der Betrachtung der Beschäftigungseffekte durch Brutto-Neuin-

vestitionen in Österreich sollte zwischen der Beteiligung auslän-

discher Investoren an österreichischen Unternehmen einerseits und

der Standort-Neuinvestition ausländischer Unternehmen anderer-

seits unterschieden werden:

- Die Beteiligung ausländischer Investoren an österreichischen

Unternehmen kann vor allem als Vertrauensbeweis in die Wettbe-

werbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft gewertet wer-

den; die Einbeziehung heimischer Betriebe in multinationale

Verbände ist grundsätzlich mit Vorteilen wie z.B. Verbesserung

der Wettbewerbsposition, Steigerung der Absatzchancen, Herein-

nahme von zusätzlichem technologischen Know-How und daraus

resultierend mit neuen Arbeitsplätzen verbunden.

- Bei Betrachtung der Beschäftigungseffekte von Investitionen,

die auf die Neugründung von Standorten abzielen, sind nicht

nur die direkt geschaffenen Arbeitsplätze in Rechnung zu

stellen, sondern auch "indirekte Auswirkungen" von Relevanz -

eine Reihe von Studien bescheinigen, daß für jeden direkt

geschaffenen Arbeitsplatz 4 - 6 weitere Arbeitsplätze indirekt

geschaffen werden .

Erklärend dazu kann darauf verwiesen werden, daß entsprechend

den Berechnungen des WIF0 durch zusätzliche Investitionen in

der Höhe von 1 Mrd. Schilling ein Beschäftigungseffekt von

600-800 Beschäftigten erzielt wird. Durch Neuinvestitionen von

18, 1 Mrd. Schilling werden somit rund 10.800-14.500 Arbeits-

plätze geschaffen .

Darüber hinaus kann Österreich auf den beeindruckenden Erfolg

verweisen, daß ausländische Investoren in weiterer Folge gene-

rell reinvestieren und nur in geringem Ausmaß abwandern. Im

Fall der ausländischen Investitionen in die heimische Bank-

branche kann davon ausgegangen werden, daß diese Investitionen

im Vertrauen auf die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen

Finanzwirtschaft getätigt wurden.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die EU ist der bedeutendste Auslandsinvestor in den Ländern

Mittel- und Osteuropas; in den Jahren 1992 - 1994 investierten

die EU-Mitgliedstaaten rund 8, 2 Mrd. ECU in den M0EL, das ent-

spricht etwa 13 % aller von der EU in Drittländern getätigten

Direktinvestitionen .

 

Ausl. Direktinvestitionen in Ö, Jahresumsätze in Mrd.öS (OeNB) 1

 

                                                               1992           1993           1994              1995          1-6/1996,

 

Brutto-Neuinvestitionen                    11,1            12,9            16,6               17,6           18,1

 

Brutto-Desinvestitionen                    -0,8             -1,5            -1,6                -12,3          -1,4

 

Nettoinvestitionen                              10,3            11,4            15,0               5,3             16,7

 

Der kontinuierliche Anstieg der Bruttoinvestitionen zeigt, daß

die Attraktivität Österreichs als Investitionsstandort durch den

EU-Beitritt (1994 markiert mit der EU-Volksabstimmung im Juni

einen Wendepunkt) weiter gestiegen ist. Bei den Nettoinvesti-

tionen brachte das erste Halbjahr 1996 eine außergewöhnlich star-

ke Belebung (16,7 Mrd.öS), die sich in der zweiten Jahreshälfte

noch verstärkt haben dürfte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird

daher 1996 die 30-Mrd.-öS-Grenze überschritten worden sein.

Der Anteil der Investitionen aus der EU an den Nettoinvestitionen

(für Brutto-Neuinvestitionen sind keine Aufgliederungen nach

Ländern verfügbar) ist ständig gestiegen: 1994 hatte er 45% be-

tragen, 1995 57% und im ersten Halbjahr 1996 95%. Dies ist ein

Indiz dafür, daß andere EU-Staaten Österreich als Brückenkopf zur

Bearbeitung der Märkte in den MOEL verwenden.

Österreich weist aus geographischen Gründen Standortvorteile in

bezug auf Osteuropa auf, die nach dem politischen Umbruch im

Osten erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Zahlreiche multina-

tionale Unternehmen haben ihre osteuropazentralen nach Österreich

verlegt . Eine Studie des WIFo ( Stankovsky, Wolfmayr-Schnitzer,

1996) befaßt sich mit der Frage der Bedeutung und Zukunftsaus-

sichten Österreichs als Standort für Ostzentralen: Den Mittel-

Punkt der Analyse zur Rolle Österreichs als Kontroll- und Et-

scheidungszentrum für den Osten bildet eine umfassende schrift-

liche Umfrage von 115 vom Ausland kontrollierten Österreichischen

Unternehmen. Sie führte unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

Wien wurde für eine nicht unbedeutende Zahl multinationaler Kon-

zerne zu einer wichtigen Basis für Ostaktivitäten. Relativ eigen-

ständige Konzernzentralen konnten ihre Kompetenz und Erfahrung

mit Osteuropa zu einer Aufrechterhaltung und Aufwertung ihrer

Geschäftstätigkeit in Österreich nutzen. In Wien sind die Osteu-

ropa-vertriebszentralen bedeutender Konzerne , wie z.B. Philips

oder Henkel, angesiedelt. Amerikanische Unternehmensberater haben

ihren Firmensitz aus Rußland nach Österreich verlegt, um die

soziale Sicherheit in Österreich für ihre Aktivitäten zu nutzen.

Österreich muß seine Qualitäten als Standort für hochqualifizier-

te multinationale Unternehmen jedoch permanent weiter ausbauen,

um auch weiterhin als Brückenkopf zu den MOEL attraktiv zu blei-

ben.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Als Grundvoraussetzung für weitere Investitionen sehe ich die

Mitgliedschaft Österreichs in einer vom Grundsatz der Stabilität

geprägten Währungsunion. Dazu bedarf es einer weiterhin nachhal-

tigen Budgetkonsolidierung, um nicht nur die Maastricht-Kriterien

rechtzeitig zu erreichen, sondern sie auch in Zukunft einhalten

zu können.

Weiters gilt es , standortschädliche staatliche Einnahmener-

höhungen insbesondere auf der Seite der Lohnnebenkosten zu ver-

meiden und Privatisierungserlöse zur Schuldentilgung und/oder für

investive Technologie- und Infrastrukturprojekte zu verwenden.

Eine weitere Reform der Förderungsinhalte und -methoden ( Konzen-

tration bestehender Förderungsaktionen und Ausrichtung auf die

Unterstützung innovativer Projekte) ist ebenso geplant wie insbe-

sondern die Förderung betrieblicher Forschung und Entwicklung.

Clusterbildung wird auch weiterhin unterstützt werden ( Technolo-

gieparks, Fachhochschulen, Naturparks mit touristischen Dienst-

leistungen, Ausbau der Infrastruktur). An einer Änderung der

Steuerstruktur wird weiterhin gearbeitet werden. Schwerpunkte

liegen bei einer Entlastung des Faktors Arbeit und Belastung von

Ressourcen und Verbräuchen ("Ökologisierung" des Steuersystems,

Aufkommen aus der Ressourcenbesteuerung zur Entlastung der Lohn-

nebenkosten) sowie der Forcierung steuerlicher Anreize zur Er-

zielung externer Effekte (z.B. durch Begünstigung von F&E,

steuerliche Erleichterung von Unternehmensgründungen) und einer

verbesserung der Eigenkapitalbildung speziell in Klein- und

Mittelbetrieben. Ein Kern-Arbeitsbereich des Bundesministeriums

für wirtschaftliche Angelegenheiten liegt in der Rechts- und

Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen. Mehr Flexibilität in

der öffentlichen Verwaltung in Form von Deregulierung zur Ver-

kleinerung des geschützten Sektors, Bürokratieabbau durch Dele-

gierung von Verantwortung und Vereinfachung der Verwaltungsabläu-

fe (Optimierung der Gestaltungsspielräume) sollen ebenso zu weni-

ger Staat im Wirtschaftsleben führen wie die bereits erfolgte

Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, flexiblere Arbeitszeiten

und mehr Wettbewerb für "natürliche" Monopole und andere ge-

schützte Bereiche (Energieversorgung, Telekom-Bereich) . Auch der

wichtige Technologietransfer soll durch außeruniversitäre For-

schungseinrichtungen und den Ausbau des Fachhochschulsystems im

Hinblick auf international attraktive Clusterbildungen weiter

verstärkt werden.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Unbeschadet der steuerpolitischen Zuständigkeit des Bundesmini-

steriums für Finanzen ist dazu aus wirtschaftspolitischer Sicht

zu bemerken, daß naturgemäß wenig mobile und unelastische, also

bezüglich ihres Ertrages "sichere", Steuerobjekte (Lohn, Kon-

sum,...) Gegenstand der Besteuerung sind. Eine Verlagerung auf

hoch mobile bzw. elastische Steuerobjekte (Kapital, hochqualifi-

zierte Arbeitskräfte,...) bringt die Gefahr mit sich, daß diese

an sich schon relativ knappen Produktionsfaktoren in Länder mit

für sie besseren Rahmenbedingungen abwandern und so zum Ausfall

an Steuerleistung auch noch der volkswirtschaftliche Schaden

eines Angebotsschocks durch Verknappung und Verteuerung kommt.

Ein restriktives Kapital- und Personenverkehrsregime, welches

diesen Tendenzen entgegenwirken würde, stößt an die Grenzen EU-

rechtlicher Zulässigkeit .

Die Problematik liegt nicht so sehr in der relativen Struktur der

Steuerbelastungen, die im Zeitablauf ohnehin konvergiert (Fälle

von Marktversagen im Sinne des Gefangenendilemmas, wie im Falle

der Einführung einer Emissionsbesteuerung, die nur einer interna-

tional konzertierten Aktion ohne ruinöse Folgen für einzelne

Volkswirtschaften vorbehalten bleiben kann, bedürften einer su-

pranationalen Lösung), sondern im unterschiedlichen Gesamtbe-

lastungsniveau , welches Steuervermeidung in allen Bereichen

provoziert, allokative Verzerrungen bewirkt und so ein Land und

die Erstellung seiner (öffentlichen) Leistungen zum Verlierer im

internationalen Wettbewerb der steuer- und Leistungssysteme

macht.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Soweit diese Initiativen in meinen Kompetenzbereich fallen, wird

der schon eingeschlagene Weg einer Liberalisierung der Gewerbe-

ordnung und des Rechtes der "Freien Berufe" im Einklang mit den

einschlägigen EG-Richtlinien und unter Bedachtnahme auf die Rr-

beitsfortscritte im GATT, insbesondere in der Arbeitsgruppe

"Freie Berufe", fortgesetzt werden.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Die WWU bildet den zentralen Eckpfeiler der Europäischen Union

und die Konsequenzen, die mit dem Eintritt der dritten Stufe der

WWU verbunden sind, sind bekannt, einschließlich der Auswirkungen

auf so sensible Bereiche wie das Arbeits- und Sozialrecht, die

Umweltpolitik, die Steuerpolitik. Österreich hat einen hohen Grad

an Harmonisierung erreicht. Derzeit ist nicht absehbar, ob weite-

re Rechtsangleichungsmaßnahmen notwendig sein werden und es wird

anhand der bisherigen Erfahrungen zu prüfen sein, ob die Einfüh-

rung weiterer Regeln erstrebenswert ist.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Im Rahmen der Neufassung der Richtlinien für die Gewerbestruktur-

verbesserungs-Aktion ab 1997 wird beabsichtigt, die Sicherung und

Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen

der gewerblichen Wirtschaft als neue Zielsetzung aufzunehmen.

Weiters kann darauf hingewiesen werden, daß im Rahmen der EU-

Strukturfondsförderung besondere Schwerpunkte in den Bereichen

Beschäftigungsentwicklung sowie Entwicklung von benachteiligten

Regionen gesetzt werden. Durch das Prinzip der nationalen Ko-

finanzierung (mind. 50 %) von Strukturfondsmitteln gelten diese

Prinzipien auch für die nationalen Förderungsmitteln, die im

Rahmen der EU-Strukturfondsförderung eingesetzt werden.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Die zunehmende Internationalisierung ist darauf ausgerichtet, aus

gesamtwirtschaftlicher Sicht Wohlfahrts- und Effizienzgewinne zu

erzielen; für das einzelne Unternehmen führen Direktinvestitionen

im Ausland zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Inter-

nationalen Studien zu Folge tragen vor allem ausländische Direkt-

investitionen zur Anhebung des sozialen Standards in Empfänger-

ländern - insbesondere im Fall von Dritte Welt Ländern - bei.

Nach Erkenntnissen der letzten Jahre erscheint die Aufnahme von

Sozialklauseln in internationalen Handelsabkommen wünschenswert,

wie dies auch bei den laufenden Verhandlungen des GATS berück-

sichtigt wird. Auch multilaterale Investitionsabkommen sollten

Klauseln enthalten, welche einen Wettlauf um ausländische In-

vestoren durch Abbau existierender arbeits- und sozialrechtlicher

Standards verhindern. Allerdings kann es nicht vorrangiges Ziel

von Handels- und Investitionsabkommen sein, den Sozialbereich zu

regeln, dies sollte in erster Linie den dafür zuständigen organi-

sationen, insbesondere der ILO, überlassen werden.

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

Im Rahmen der Strukturfondsförderung finden laufende (ex ante,

begleitende, ex post ) Evaluierungen und Kontrollen der Programme

bzw. Programmumsetzung statt. Weiters sind die Mitgliedstaaten

verpflichtet, quartalsweise jeden bekannt gewordenen Mißbrauch

von EU-Fördermitteln an die Europäische Kommission zu melden. Auf

Grundlage dieser Daten - und, falls erforderlich, zusätzlicher

Erhebungen - können Schlüsse über die zukünftige Gestaltung ( ein-

schließlich der Abschaffung von einzelnen Maßnahmen) der Förde-

rung gezogen werden. Für Österreich können hiezu noch keine end-

gültigen Konsequenzen dargestellt werden.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Zu den nationalen und EU-Interventionen wird auf die Ausführungen

zu Punkt 9 der Anfrage verwiesen.

Die neue Außenhandels- und Wachstumstheorie betont die beidersei-

tig wohlfahrtsteigernde Rolle von Direktinvestitionen. Die Inter-

nationalisierung der Produktion führt durch die Nutzung von "mul-

tiplant economies of scale" zu Effizienzgewinnen und zu höheren

Exporten durch Intraunternehmenshandel mit Headquarterleistungen

und Zwischenprodukten. Mit zunehmender Auslandsproduktion ist

auch ein Strukturwandel verbunden, der einerseits in Richtung

einer Angleichung der Faktorpreise wirkt, andererseits mit einer

verschiebung der Faktorintensitäten in Richtung Skill- und For-

schungsintensität verbunden ist. Direkte Auslandsinvestitionen

sind somit als Instrument einer aktiven wirtschaftlichen Entwick-

lungspolitik zu sehen. Beteiligungen, Verschmelzungen und Koope-

rationen sind somit auch durch technologischen Transfer durchaus

als Gewinn für eine Volkswirtschaft anzusehen.