1597/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1670/J betreffend Umstrukturierung und Standortverlagerung der
Industrie, welche die Abgeordneten Ing. Nußbaumer und Kollegen am
13. Dezember 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1. der Anfrage:
Bezüglich Standortverlagerungen aus und nach Österreich liegen
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die von
der Österreichischen Nationalbank erhobenen Zahlungsbilanzen
vor. Diese Daten beziehen sich auf den Umfang einerseits und auf
die Struktur der Herkunfts- und Zielländer
andererseits.
Sie ergeben für die Jahre 1995 und 1996 folgendes Bild:
Ausl. Direktinvestitionen in Ö, Jahresumsätze in Mrd.öS (OeNB)
1995 (1-10) 1996 ,
hinaus herein hinaus herein
(aktiv) (passiv) (aktiv) (passiv)
Brutto-Neuinvestitionen 17,1 17,6 12,6 31,4
Brutto-Desinvestitionen -6,5 -12,3 -3,8 -2,2
Nettoinvestitionen 10,6 5,3 8,8 29,2
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Eine Standortverlagerung der Industrie, aber auch anderer Wirt-
schaftsbereiche, aus dem Ausland nach Österreich trägt zur Ver-
stärkung der industriellen Basis in Österreich bei und bedeutet
generell eine Verbesserung in den Bereichen:
- Erhöhung des Technologiestandes und Einführung neuer Technolo-
gien
- Erhaltung bestehender bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Zuwachs der Exporttätigkeit
- Steigerung der heimischen Wertschöpfung
- Verbesserung der Leistungsbilanz
- Erhöhung der Steuereinnahmen
- Strukturverbesserungen.
Insgesamt gesehen sind diese Faktoren wesentlich mitverantwort-
lich für die Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
der österreichischen Wirtschaft.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Ausländische Unternehmen haben 1995 netto öS 5,3 Mrd. , brutto öS
17,6 Mrd., in Österreich an Direktinvestitionen getätigt. Die in
der Zahlungsbilanzstatistik angeführte Position "Nettoinvesti-
tionen" ist der Saldo aus Brutto-Neu- ( Gründungen, Akquisitionen
bzw. Aufstockungen) und Brutto-Desinvestitionen (Verkäufe bzw.
Reduzierungen ) .
Der Hauptgrund von Desinvestitionen liegt vor allem in der stei-
genden Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft,
wobei der Internationalisierungsgrad in der Vergangenheit ver-
gleichsweise unterdurchschnittlich war und erst in den letzten
Jahren eine Steigerung verzeichnen konnte. Grundsätzlich ist
Internationalisierung als Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft zu werten.
Der Anstieg der Bruttoinvestitionen, der sich bereits 1994 deut-
lich bemerkbar gemacht hatte (16,6 Mrd. öS im Vergleich zu 1993:
12, 9 Mrd. öS) , setzte sich 1995 fort ( 17,6 Mrd. öS) . Die Nettoin-
vestitionen sanken 1995 allerdings deutlich von 15,O Mrd. öS auf
5,3 Mrd. öS. Das bedeutete jedoch keinen massiven Kapitalabfluß,
sondern resultierte großteils aus einer sogenannten "Verenke-
lung" : der Auslandsbesitz an österreichischen Unternehmen wurde
an eine inländische Holdinggesellschaft übertragen, die sich im
Besitz der ausländischen Mutter befand. Das Kapital der Holding
war viel geringer als jenes des österreichischen Unternehmens.
Technisch handelt es sich um den Übergang von einem direkten zu
einem indirekten Auslandsbesitz. Die Bruttowerte der auslän-
dischen Investitionen in Österreich dürften daher ein besserer
Maßstab für die Beurteilung der aktuellen Investitionsströme
sein.
Weitere Gründe für Desinvestitionen können sein:
Lohnnebenkosten, Ostöffnung, Bürokratie, zu wenig Absatzmarkt,
Konzentrationen von
Produktionskapazitäten.
Die Tatsache, daß die Brutto-Desinvestitionen im ersten Halbjahr
1996 rund öS 1,4 Mrd. bzw. in den ersten 1O Monaten 1996 rund 2,2
Mrd. betragen und damit durchaus im 'Trend der Jahre 1992 bis
einschließlich 1994 liegen, beweist, daß diese hohen Brutto-Des-
investitionen im Jahr 1995 als Aufreißer einzustufen sind.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die für das erste Halbjahr 1996 richtigerweise angeführten Zah-
lungsbilanzdaten betreffend Brutto-Neuinvestitionen sind ein
Anzeichen für die steigende Attraktivität des wirtschaftsstandor-
tes Österreich für ausländische Investoren.
Bei der Betrachtung der Beschäftigungseffekte durch Brutto-Neuin-
vestitionen in Österreich sollte zwischen der Beteiligung auslän-
discher Investoren an österreichischen Unternehmen einerseits und
der Standort-Neuinvestition ausländischer Unternehmen anderer-
seits unterschieden werden:
- Die Beteiligung ausländischer Investoren an österreichischen
Unternehmen kann vor allem als Vertrauensbeweis in die Wettbe-
werbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft gewertet wer-
den; die Einbeziehung heimischer Betriebe in multinationale
Verbände ist grundsätzlich mit Vorteilen wie z.B. Verbesserung
der Wettbewerbsposition, Steigerung der Absatzchancen, Herein-
nahme von zusätzlichem technologischen Know-How und daraus
resultierend mit neuen Arbeitsplätzen verbunden.
- Bei Betrachtung der Beschäftigungseffekte von Investitionen,
die auf die Neugründung von Standorten abzielen, sind nicht
nur die direkt geschaffenen Arbeitsplätze in Rechnung zu
stellen, sondern auch "indirekte Auswirkungen" von Relevanz -
eine Reihe von Studien bescheinigen, daß für jeden direkt
geschaffenen Arbeitsplatz 4 - 6 weitere Arbeitsplätze indirekt
geschaffen werden .
Erklärend dazu kann darauf verwiesen
werden, daß entsprechend
den Berechnungen des WIF0 durch zusätzliche Investitionen in
der Höhe von 1 Mrd. Schilling ein Beschäftigungseffekt von
600-800 Beschäftigten erzielt wird. Durch Neuinvestitionen von
18, 1 Mrd. Schilling werden somit rund 10.800-14.500 Arbeits-
plätze geschaffen .
Darüber hinaus kann Österreich auf den beeindruckenden Erfolg
verweisen, daß ausländische Investoren in weiterer Folge gene-
rell reinvestieren und nur in geringem Ausmaß abwandern. Im
Fall der ausländischen Investitionen in die heimische Bank-
branche kann davon ausgegangen werden, daß diese Investitionen
im Vertrauen auf die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen
Finanzwirtschaft getätigt wurden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die EU ist der bedeutendste Auslandsinvestor in den Ländern
Mittel- und Osteuropas; in den Jahren 1992 - 1994 investierten
die EU-Mitgliedstaaten rund 8, 2 Mrd. ECU in den M0EL, das ent-
spricht etwa 13 % aller von der EU in Drittländern getätigten
Direktinvestitionen .
Ausl. Direktinvestitionen in Ö, Jahresumsätze in Mrd.öS (OeNB) 1
1992 1993 1994 1995 1-6/1996,
Brutto-Neuinvestitionen 11,1 12,9 16,6 17,6 18,1
Brutto-Desinvestitionen -0,8 -1,5 -1,6 -12,3 -1,4
Nettoinvestitionen 10,3 11,4 15,0 5,3 16,7
Der kontinuierliche Anstieg der Bruttoinvestitionen zeigt, daß
die Attraktivität Österreichs als
Investitionsstandort durch den
EU-Beitritt (1994 markiert mit der EU-Volksabstimmung im Juni
einen Wendepunkt) weiter gestiegen ist. Bei den Nettoinvesti-
tionen brachte das erste Halbjahr 1996 eine außergewöhnlich star-
ke Belebung (16,7 Mrd.öS), die sich in der zweiten Jahreshälfte
noch verstärkt haben dürfte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird
daher 1996 die 30-Mrd.-öS-Grenze überschritten worden sein.
Der Anteil der Investitionen aus der EU an den Nettoinvestitionen
(für Brutto-Neuinvestitionen sind keine Aufgliederungen nach
Ländern verfügbar) ist ständig gestiegen: 1994 hatte er 45% be-
tragen, 1995 57% und im ersten Halbjahr 1996 95%. Dies ist ein
Indiz dafür, daß andere EU-Staaten Österreich als Brückenkopf zur
Bearbeitung der Märkte in den MOEL verwenden.
Österreich weist aus geographischen Gründen Standortvorteile in
bezug auf Osteuropa auf, die nach dem politischen Umbruch im
Osten erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Zahlreiche multina-
tionale Unternehmen haben ihre osteuropazentralen nach Österreich
verlegt . Eine Studie des WIFo ( Stankovsky, Wolfmayr-Schnitzer,
1996) befaßt sich mit der Frage der Bedeutung und Zukunftsaus-
sichten Österreichs als Standort für Ostzentralen: Den Mittel-
Punkt der Analyse zur Rolle Österreichs als Kontroll- und Et-
scheidungszentrum für den Osten bildet eine umfassende schrift-
liche Umfrage von 115 vom Ausland kontrollierten Österreichischen
Unternehmen. Sie führte unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
Wien wurde für eine nicht unbedeutende Zahl multinationaler Kon-
zerne zu einer wichtigen Basis für Ostaktivitäten. Relativ eigen-
ständige Konzernzentralen konnten ihre Kompetenz und Erfahrung
mit Osteuropa zu einer Aufrechterhaltung und Aufwertung ihrer
Geschäftstätigkeit in Österreich nutzen. In Wien sind die Osteu-
ropa-vertriebszentralen bedeutender Konzerne , wie z.B. Philips
oder Henkel, angesiedelt. Amerikanische Unternehmensberater haben
ihren Firmensitz aus Rußland nach Österreich verlegt, um die
soziale Sicherheit in Österreich für
ihre Aktivitäten zu nutzen.
Österreich muß seine Qualitäten als Standort für hochqualifizier-
te multinationale Unternehmen jedoch permanent weiter ausbauen,
um auch weiterhin als Brückenkopf zu den MOEL attraktiv zu blei-
ben.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Als Grundvoraussetzung für weitere Investitionen sehe ich die
Mitgliedschaft Österreichs in einer vom Grundsatz der Stabilität
geprägten Währungsunion. Dazu bedarf es einer weiterhin nachhal-
tigen Budgetkonsolidierung, um nicht nur die Maastricht-Kriterien
rechtzeitig zu erreichen, sondern sie auch in Zukunft einhalten
zu können.
Weiters gilt es , standortschädliche staatliche Einnahmener-
höhungen insbesondere auf der Seite der Lohnnebenkosten zu ver-
meiden und Privatisierungserlöse zur Schuldentilgung und/oder für
investive Technologie- und Infrastrukturprojekte zu verwenden.
Eine weitere Reform der Förderungsinhalte und -methoden ( Konzen-
tration bestehender Förderungsaktionen und Ausrichtung auf die
Unterstützung innovativer Projekte) ist ebenso geplant wie insbe-
sondern die Förderung betrieblicher Forschung und Entwicklung.
Clusterbildung wird auch weiterhin unterstützt werden ( Technolo-
gieparks, Fachhochschulen, Naturparks mit touristischen Dienst-
leistungen, Ausbau der Infrastruktur). An einer Änderung der
Steuerstruktur wird weiterhin gearbeitet werden. Schwerpunkte
liegen bei einer Entlastung des Faktors Arbeit und Belastung von
Ressourcen und Verbräuchen ("Ökologisierung" des Steuersystems,
Aufkommen aus der Ressourcenbesteuerung zur Entlastung der Lohn-
nebenkosten) sowie der Forcierung steuerlicher Anreize zur Er-
zielung externer Effekte (z.B. durch Begünstigung von F&E,
steuerliche Erleichterung von Unternehmensgründungen) und einer
verbesserung der Eigenkapitalbildung speziell in Klein- und
Mittelbetrieben. Ein Kern-Arbeitsbereich des
Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten liegt in der Rechts- und
Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen. Mehr Flexibilität in
der öffentlichen Verwaltung in Form von Deregulierung zur Ver-
kleinerung des geschützten Sektors, Bürokratieabbau durch Dele-
gierung von Verantwortung und Vereinfachung der Verwaltungsabläu-
fe (Optimierung der Gestaltungsspielräume) sollen ebenso zu weni-
ger Staat im Wirtschaftsleben führen wie die bereits erfolgte
Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, flexiblere Arbeitszeiten
und mehr Wettbewerb für "natürliche" Monopole und andere ge-
schützte Bereiche (Energieversorgung, Telekom-Bereich) . Auch der
wichtige Technologietransfer soll durch außeruniversitäre For-
schungseinrichtungen und den Ausbau des Fachhochschulsystems im
Hinblick auf international attraktive Clusterbildungen weiter
verstärkt werden.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Unbeschadet der steuerpolitischen Zuständigkeit des Bundesmini-
steriums für Finanzen ist dazu aus wirtschaftspolitischer Sicht
zu bemerken, daß naturgemäß wenig mobile und unelastische, also
bezüglich ihres Ertrages "sichere", Steuerobjekte (Lohn, Kon-
sum,...) Gegenstand der Besteuerung sind. Eine Verlagerung auf
hoch mobile bzw. elastische Steuerobjekte (Kapital, hochqualifi-
zierte Arbeitskräfte,...) bringt die Gefahr mit sich, daß diese
an sich schon relativ knappen Produktionsfaktoren in Länder mit
für sie besseren Rahmenbedingungen abwandern und so zum Ausfall
an Steuerleistung auch noch der volkswirtschaftliche Schaden
eines Angebotsschocks durch Verknappung und Verteuerung kommt.
Ein restriktives Kapital- und Personenverkehrsregime, welches
diesen Tendenzen entgegenwirken würde, stößt an die Grenzen EU-
rechtlicher Zulässigkeit .
Die Problematik liegt nicht so sehr in der relativen Struktur der
Steuerbelastungen, die im Zeitablauf ohnehin
konvergiert (Fälle
von Marktversagen im Sinne des Gefangenendilemmas, wie im Falle
der Einführung einer Emissionsbesteuerung, die nur einer interna-
tional konzertierten Aktion ohne ruinöse Folgen für einzelne
Volkswirtschaften vorbehalten bleiben kann, bedürften einer su-
pranationalen Lösung), sondern im unterschiedlichen Gesamtbe-
lastungsniveau , welches Steuervermeidung in allen Bereichen
provoziert, allokative Verzerrungen bewirkt und so ein Land und
die Erstellung seiner (öffentlichen) Leistungen zum Verlierer im
internationalen Wettbewerb der steuer- und Leistungssysteme
macht.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Soweit diese Initiativen in meinen Kompetenzbereich fallen, wird
der schon eingeschlagene Weg einer Liberalisierung der Gewerbe-
ordnung und des Rechtes der "Freien Berufe" im Einklang mit den
einschlägigen EG-Richtlinien und unter Bedachtnahme auf die Rr-
beitsfortscritte im GATT, insbesondere in der Arbeitsgruppe
"Freie Berufe", fortgesetzt werden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die WWU bildet den zentralen Eckpfeiler der Europäischen Union
und die Konsequenzen, die mit dem Eintritt der dritten Stufe der
WWU verbunden sind, sind bekannt, einschließlich der Auswirkungen
auf so sensible Bereiche wie das Arbeits- und Sozialrecht, die
Umweltpolitik, die Steuerpolitik. Österreich hat einen hohen Grad
an Harmonisierung erreicht. Derzeit ist nicht absehbar, ob weite-
re Rechtsangleichungsmaßnahmen notwendig sein werden und es wird
anhand der bisherigen Erfahrungen zu prüfen sein, ob die Einfüh-
rung weiterer Regeln erstrebenswert ist.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Im Rahmen der Neufassung der Richtlinien für die Gewerbestruktur-
verbesserungs-Aktion ab 1997 wird beabsichtigt, die Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft als neue Zielsetzung aufzunehmen.
Weiters kann darauf hingewiesen werden, daß im Rahmen der EU-
Strukturfondsförderung besondere Schwerpunkte in den Bereichen
Beschäftigungsentwicklung sowie Entwicklung von benachteiligten
Regionen gesetzt werden. Durch das Prinzip der nationalen Ko-
finanzierung (mind. 50 %) von Strukturfondsmitteln gelten diese
Prinzipien auch für die nationalen Förderungsmitteln, die im
Rahmen der EU-Strukturfondsförderung eingesetzt werden.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die zunehmende Internationalisierung ist darauf ausgerichtet, aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht Wohlfahrts- und Effizienzgewinne zu
erzielen; für das einzelne Unternehmen führen Direktinvestitionen
im Ausland zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Inter-
nationalen Studien zu Folge tragen vor allem ausländische Direkt-
investitionen zur Anhebung des sozialen Standards in Empfänger-
ländern - insbesondere im Fall von Dritte Welt Ländern - bei.
Nach Erkenntnissen der letzten Jahre erscheint die Aufnahme von
Sozialklauseln in internationalen Handelsabkommen wünschenswert,
wie dies auch bei den laufenden Verhandlungen des GATS berück-
sichtigt wird. Auch multilaterale Investitionsabkommen sollten
Klauseln enthalten, welche einen Wettlauf um ausländische In-
vestoren durch Abbau existierender arbeits- und sozialrechtlicher
Standards verhindern. Allerdings kann es nicht vorrangiges Ziel
von Handels- und Investitionsabkommen sein, den Sozialbereich zu
regeln, dies sollte in erster Linie den dafür zuständigen organi-
sationen, insbesondere der ILO,
überlassen werden.
Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:
Im Rahmen der Strukturfondsförderung finden laufende (ex ante,
begleitende, ex post ) Evaluierungen und Kontrollen der Programme
bzw. Programmumsetzung statt. Weiters sind die Mitgliedstaaten
verpflichtet, quartalsweise jeden bekannt gewordenen Mißbrauch
von EU-Fördermitteln an die Europäische Kommission zu melden. Auf
Grundlage dieser Daten - und, falls erforderlich, zusätzlicher
Erhebungen - können Schlüsse über die zukünftige Gestaltung ( ein-
schließlich der Abschaffung von einzelnen Maßnahmen) der Förde-
rung gezogen werden. Für Österreich können hiezu noch keine end-
gültigen Konsequenzen dargestellt werden.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Zu den nationalen und EU-Interventionen wird auf die Ausführungen
zu Punkt 9 der Anfrage verwiesen.
Die neue Außenhandels- und Wachstumstheorie betont die beidersei-
tig wohlfahrtsteigernde Rolle von Direktinvestitionen. Die Inter-
nationalisierung der Produktion führt durch die Nutzung von "mul-
tiplant economies of scale" zu Effizienzgewinnen und zu höheren
Exporten durch Intraunternehmenshandel mit Headquarterleistungen
und Zwischenprodukten. Mit zunehmender Auslandsproduktion ist
auch ein Strukturwandel verbunden, der einerseits in Richtung
einer Angleichung der Faktorpreise wirkt, andererseits mit einer
verschiebung der Faktorintensitäten in Richtung Skill- und For-
schungsintensität verbunden ist. Direkte Auslandsinvestitionen
sind somit als Instrument einer aktiven wirtschaftlichen Entwick-
lungspolitik zu sehen. Beteiligungen, Verschmelzungen und Koope-
rationen sind somit auch durch technologischen Transfer durchaus
als Gewinn für eine Volkswirtschaft anzusehen.