16/AB

 

 

 

Die Abgeordneten Peter Schieder und Genossen haben am 6 . Februar

1996 unter der Nr. 128/J an mich eine schriftliche Anfrage

betreffend ''Runderlaß an alle österreichischen Vertretungs-

behörden im Ausland sowie den Informationsdienst Washington

betreffend den Weiterbezug der Wr. Zeitung'' gerichtet , welche

den folgenden Wortlaut hat :

 

1 . Aus welcher Motivation heraus hat das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten den in der Einleitung darge-

stellten Runderlaß herausgegeben?

 

2 . Was war das Ergebnis des Runderlasses?

 

3 . Sind Sie der Meinung, daß es sich bei der ''Wiener Zeitung''

um einen für die österreichischen Vertretungsbehörden

wichtigen Amtsbehelf handelt?

 

4 . Welche Kosten würde es verursachen, wenn das Außenmini-

sterium alle Informa.tionen, die für die österreichischen

Vertretungsbehörden im Ausland von Bedeutung sind und die

derzeit von der ''Wiener Zeitung" vermittelt werden, auf

andere Weise durch das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden müßte?

Diese Fragen beantworte ich wie folgt :

 

1) In Hinblick auf den ausgabenseitigen Schwerpunkt des

Sparpaketes wird innerhalb des BMaA über meinen besonderen

Auftrag verstärktes Augenmerk auf die ständige Überprüfung der

Zweckmäßigkeit und Effizienz von Ausgaben gelegt .

 

Grundsätzlich war bereits bisher den Vertretungsbehörden die

Entscheidung freigestellt , welche Publikationen sie für ihre

Tätigkeit notwendig erachten und daher beziehen wollen.

Einzige Einschränkung bildete die Bestimmung des § 75/2 des

Handbuches für den Auswärtigen Dienst , worin vorgesehen war ,

daß die Wiener Zeitung von allen Vertretungsbehörden zu

beziehen und ein Jahr zu archivieren ist .

 

Bei einem Gesamtbudget des BMaA für Zeitungsabonnements von ca .

ÖS 6,6 Mio . betragen die Kosten für Jahresabonnements und

Versand der Wiener Zeitung für alle Vertretungsbehörden im

Ausland ca. ÖS 450.000 , - - .

 

Im Zuge notwendiger Einsparungen für Informationsmaterial wurde

seitens der Vertretungsbehörden bereits in der Vergangenheit

häufig der Pflichtbezug der Wiener Zeitung zur Diskussion

gestellt . Dieser Umstand hat das BMaA nunmehr bewogen, die in

Frage stehende Erhebung durchzuführen, um aufgrund der Angaben

der Vertretungsbehörden, als Adressaten und Umsetzer der

Informa.tion, die Zweckmäßigkeit der Aufrechterhaltung des

Pflichtbezuges der Wiener Zeitung beurteilen zu können,

beziehungsweise alternativ den Vertretungsbehörden den Bezug

der Wiener Zeitung freizustellen.

 

2) Die Erhebung hat bisher folgendes Bild ergeben:

 

- Von 94 Dienststellen liegen 87 Antworten vor.

- 63 Vertretungsbehörden sind der Auffassung, daß es sich bei

der Wiener Zeitung nicht um einen für ihre Tätigkeit

wichtigen Amtsbehelf handelt, und daß demgemäß der Bezug

dieser Publikation freigestellt werden sollte.

- 24 Vertretungsbehörden sind für eine Beibehaltung der

bisherigen Regelung.

 

3) Zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit des Pflichtbezuges der

Wiener Zeitung durch die Vertretungsbehörden ist seitens des

BMaA zu berücksichtigen, daß diese infolge der gerade in den

letzten Jahren sprunghaft entwickelten neuen technologischen

Möglichkeiten der Nachrichtenübertragung via EDV und Fax heute

über eine Informationsdichte verfügen, die die spezifische

Bedeutung der Wiener Zeitung als Medium außenpolitischer

Information relativiert. Diese Auffassung scheint sich in dem

eindeutigen Ergebnis der Umfrage niedergeschlagen zu haben.

Angesichts des klaren Votums der Vertretungsbehörden, die dies

im Hinblick auf ihre Tätigkeit wohl selbst am besten beurteilen

können, erschien es dem BMaA nicht zweckmäßig, den Pflichtbezug

der Wiener Zeitung weiterhin vorzuschreiben.

 

4) Wie in Frage 2) und 3) ausgeführt, steht den

Vertretungsbehörden der Großteil der für sie relevanten

Informationen seitens der Zentrale über separate

Informationskanäle unabhängig von der Wiener Zeitung zur

Verfügung. Die Wiener Zeitung wird in der Zentrale archiviert,

und der Zugriff der Vertretungsbehörden auf einzelne Artikel

ist via FAX jederzeit möglich.

 

Im Gesamtergebnis bin ich der Auffassung, daß die inzwischen

verfügte Freistellung des Bezuges der Wiener Zeitung für die

Vertretungsbehörden bei gleichbleibendem Informationsstand

einen angesichts der Budgetsituation nicht unerheblichen

Einsparungseffekt mit sich bringt .