16/AB
Die Abgeordneten Peter Schieder und Genossen haben am 6 . Februar
1996 unter der Nr. 128/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend ''Runderlaß an alle österreichischen Vertretungs-
behörden im Ausland sowie den Informationsdienst Washington
betreffend den Weiterbezug der Wr. Zeitung'' gerichtet , welche
den folgenden Wortlaut hat :
1 . Aus welcher Motivation heraus hat das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten den in der Einleitung darge-
stellten Runderlaß herausgegeben?
2 . Was war das Ergebnis des Runderlasses?
3 . Sind Sie der Meinung, daß es sich bei der ''Wiener Zeitung''
um einen für die österreichischen Vertretungsbehörden
wichtigen Amtsbehelf handelt?
4 . Welche Kosten würde es verursachen, wenn das Außenmini-
sterium alle Informa.tionen, die für die österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland von Bedeutung sind und die
derzeit von der ''Wiener Zeitung" vermittelt werden, auf
andere Weise durch das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden müßte?
Diese Fragen beantworte ich wie folgt :
1) In Hinblick auf den ausgabenseitigen Schwerpunkt des
Sparpaketes wird innerhalb des BMaA über meinen besonderen
Auftrag verstärktes Augenmerk auf die ständige Überprüfung der
Zweckmäßigkeit und Effizienz von Ausgaben gelegt .
Grundsätzlich war bereits bisher den Vertretungsbehörden die
Entscheidung freigestellt , welche Publikationen sie für ihre
Tätigkeit notwendig erachten und daher beziehen wollen.
Einzige Einschränkung bildete die Bestimmung des § 75/2 des
Handbuches für den Auswärtigen Dienst , worin vorgesehen war ,
daß die Wiener Zeitung von allen Vertretungsbehörden zu
beziehen und ein Jahr zu archivieren ist .
Bei einem Gesamtbudget des BMaA für Zeitungsabonnements von ca .
ÖS 6,6 Mio . betragen die Kosten für Jahresabonnements und
Versand der Wiener Zeitung für alle Vertretungsbehörden im
Ausland ca. ÖS 450.000 , - - .
Im Zuge notwendiger Einsparungen für Informationsmaterial wurde
seitens der Vertretungsbehörden bereits in der Vergangenheit
häufig der Pflichtbezug der Wiener Zeitung zur Diskussion
gestellt . Dieser Umstand hat das BMaA nunmehr bewogen, die in
Frage stehende Erhebung durchzuführen, um aufgrund der Angaben
der Vertretungsbehörden, als Adressaten und Umsetzer der
Informa.tion, die Zweckmäßigkeit der Aufrechterhaltung des
Pflichtbezuges der Wiener Zeitung beurteilen zu können,
beziehungsweise alternativ den Vertretungsbehörden den Bezug
der Wiener Zeitung freizustellen.
2) Die Erhebung hat bisher folgendes Bild ergeben:
- Von 94 Dienststellen liegen 87 Antworten vor.
- 63 Vertretungsbehörden sind der Auffassung, daß es sich bei
der Wiener Zeitung nicht um einen für ihre Tätigkeit
wichtigen Amtsbehelf handelt, und daß demgemäß der Bezug
dieser Publikation freigestellt werden sollte.
- 24 Vertretungsbehörden sind für eine Beibehaltung der
bisherigen Regelung.
3) Zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit des Pflichtbezuges der
Wiener Zeitung durch die Vertretungsbehörden ist seitens des
BMaA zu berücksichtigen, daß diese infolge der gerade in den
letzten Jahren sprunghaft entwickelten neuen technologischen
Möglichkeiten der Nachrichtenübertragung via EDV und Fax heute
über eine Informationsdichte verfügen, die die spezifische
Bedeutung der Wiener Zeitung als Medium außenpolitischer
Information relativiert. Diese Auffassung scheint sich in dem
eindeutigen Ergebnis der Umfrage niedergeschlagen zu haben.
Angesichts des klaren Votums der Vertretungsbehörden, die dies
im Hinblick auf ihre Tätigkeit wohl selbst am besten beurteilen
können, erschien es dem BMaA nicht zweckmäßig, den Pflichtbezug
der Wiener Zeitung weiterhin vorzuschreiben.
4) Wie in Frage 2) und 3) ausgeführt, steht den
Vertretungsbehörden der Großteil der für sie relevanten
Informationen seitens der Zentrale über separate
Informationskanäle unabhängig von der Wiener Zeitung zur
Verfügung. Die Wiener Zeitung wird in der Zentrale archiviert,
und der Zugriff der Vertretungsbehörden auf einzelne Artikel
ist via FAX jederzeit möglich.
Im Gesamtergebnis bin ich der Auffassung, daß die inzwischen
verfügte Freistellung des Bezuges der Wiener Zeitung für die
Vertretungsbehörden bei gleichbleibendem Informationsstand
einen angesichts der Budgetsituation nicht unerheblichen
Einsparungseffekt mit sich bringt .