160/AB

 

 

   Herrn

   Präsidenten des Nationalrates

   Dr. Heinz FISCHER                                                                  

 

  Parlament                                                                                                                                            

  1017 Wien

                                                                                                    

 

                                                                                                                              

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  Stadler und Kollegen haben am 29.  Februar 1996 unter der Nr. 226/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Transport von Reitpferden zwischen der Schweiz und Vorarlberg gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

 

"l. Wann wurde Ihr Ressort erstmals mit den Problemen der Vorarlberger Reitsportler konfrontiert, die mit ihren Pferden an Turnieren in der Schweiz teilnehmen wollen?

 

2.       Wie lautet die bisherige Stellungnahme Ihres Ressorts zu diesem Problem?

 

3.       Ist Ihrem Ressort die bestehende interne Regelung zwischen den schweizerischen und süddeutschen Behörden zur unbürokratischen Abwicklung der Reitpferdtransporte zwischen BRD und Schweiz bekannt?

 

4.       Was werden Sie unternehmen, um im Interesse der Vorarlberger Reitsportler zu einer ähnlichen Lösung zwischen der Schweiz und Österreich zu kommen?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Diese Problematik - die im übrigen auch in anderen Ländern bzw. an anderen Grenzen besteht - ist dem Ressort seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (EU) bekannt.  Mit dem EU-Beitritt hat Österreich auch die Veterinärvorschriften vollständig übernommen.  Die Einfuhr und die Wiedereinfuhr von Pferden sind "harmonisiert", das bedeutet, daß die generellen Bedingungen für den Import in den Richtlinien des Rates 90/426/EWG und die Drittländer, aus denen importiert werden darf, in der Entscheidung des Rates 72/462/EWG in der letztgültigen Fassung, die Zeugnisse für den Import in der Entscheidung der Kommission 93/197/EWG, die Zeugnisse für den zeitweiligen Import registrierter Pferde (für 90 Tage) in der Entscheidung der Kommission 92/260/EWG, und für die Wiedereinfuhr von registrierten Pferden in der Entscheidung der Kommission 93/'195/EWG geregelt sind.  Auch die

Grenzeintrittsstellen nach Österreich sind in den Entscheidungen 94/970/EG und 94/971/EG festgelegt.

Abgesehen von diesen spezifischen Bedingungen ist auch der Ablauf der Grenzkontrolle festgelegt.

Die betroffenen Parteien wurden über die dargestellte geltende Rechtslage informiert.  Darüberhinaus wurde den Parteien zugesichert, daß sich das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz bei der EU-Kommission für eine Vereinfachung der Modalitäten für den grenzüberschreitenden Transport von Reitpferden einsetzen wird.

 

Zu Frage 3:

 

Mein Ressort hat mit 19.  März 1996 per Telefax das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um ehestmögliche Information gebeten; bis dato ist jedoch keine Antwort eingelangt.

 

Zu Frage 4:

Wie bereits erwähnt wird sich das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz in der angesprochenen Frage weiter bemühen, bei der EU-Kommission eine unbürokratische Regelung des Problems zu erreichen.