1604/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Keppelmüller, Johann Maier, Emmerich

Schwemlein und Genossen haben am 13.12.1996 an mich eine schriftliche Anfrage

mit der Nr. 1681/J betreffend "Deponie Großarl " gerichtet. Auf die - aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, fol-

gendes mitzuteilen:

ad 1 bis 18

Für die bereits genehmigte Deponie Großarl wurden keine Bewilligungen durch das

Bundesrninisterium für Umwelt, Jugend und Familie erteilt. Deponiegenehmigungen,

auch nach dem Abfallwirtschaftsgesetz, fallen grundsätzlich nicht in den Zuständig-

keitsbereich des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie.

Es darf daher ersucht werden, gegenständliche Fragen an die zuständigen Behör-

den bzw. die unmittelbar Beteiligter zu richten.

Inwieweit eine Übernahme von durch private Hand betriebenen Entsorgungseinrich-

tungen durch öffentliche Gebietskörperschaften sinnvoll erscheint, kann sicherlich

nicht allgemeingültig beantwortet werden. Eine diesbezügliche Unterstützung von

Gemeinden durch Bundesmittel schließe ich allerdings aus.