1611/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr, 1665/J-NR/1996 betreffend die Praxis für die
Vergabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen im ressortinternen Bereich sowie im
Bereich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen, die die Abgeordneten Dr. Kier und
Partnerlnnen am 13 . Dezember 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden im
Jahre 1995 im Bereich Ihres Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben
und wie hoch war das Auftragsvolumen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?
2. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im Jahre 1995 die Vergabe von derartigen
Verträgen an private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an
Werkvertragnehmer mit Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an
juristisiche Personen, Angehörige freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechti-
gungen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?
3. Wie viele solcher Aufträge wurden im ersten Halbjahr 1996 im Bereich Ihres Ressorts
sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftrags-
volumen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?
4. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im ersten Halbjahr 1996 die Vergabe an
private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer mit
Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen, Ange-
hörige freier Berufe und Inhaber von
Gewerbeberechtigungen?
Antwort:
Die maßgeblichen Bestimmungen (Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBI.Nr. 201/1996, Sozial-
rechtsänderungsgesetz 1996, BGBI. Nr. 411/1996 bzw. Nr. 600/1996) sind mit 1.Juli 1996 in
Kraft getreten. Da auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, die zitierten
gesetzlichen Bestimmungen nicht anzuwenden waren, wurden auch die in § 4 Abs. 4 und 5 ASVG
angeführten Kriterien nicht erhoben. Sie stehen mir nicht zur Verfügung, eine Beantwortung
dieser Fragen ist mir daher nicht möglich.
5. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden von
1. Juli 1996 bis zum Tag der Anfragebeantwortung im Bereich Ihres Ressorts sowie der
nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen?
Antwort:
Es wurden vom 1.Juli 1996 bis zum Stichtag 1.Jänner 1997 173 Werkverträge mit einem Auf-
tragsvolumen von S 8,978.220,-- abgeschlossen. Hiezu ist anzumerken, daß jene Verträge, die in
die bis Ende 1996 geltende Übergangsregelung fallen, nicht berücksichtigt sind. Für das Kalender-
jahr 1997 ist daher mit einem Ansteigen der Vergabe von Werkverträgen zu rechnen.
6. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis steht seit 1.Juli 1996 die Vergabe an private
Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer mit Wohn-
sitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen, Angehörige
freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigungen, - jeweils nach Monaten
aufgegliedert?
Antwort:
Mit Ausnahme eines einzigen Werkvertrages wurden alle in der Frage 5 angeführten Aufträge an
Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich vergeben,
Aufträge an juristische Personen, Angehörige freier Berufe, Inhaber von Gewerbeberechtigungen
fallen nicht unter die Definition des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG und sind daher in dieser Antwort
nicht enthalten,
7. Wie hoch waren die in Ihrem Ressort sowie den nachgeordneten Dienststellen für
derartige Auftragsvergaben vorgesehenen Budgetansätze in den Jahren 1995 und 1996;
wie hoch ist der für das Jahr 1997 vorgesehene Budgetansatz?
Antwort:
Bei den für Verträge nach § 4 Abs. 4 und 5 ASVG vorgesehenen Budgetansätzen erfolgte für die
Jahre 1995 bis 1997 keine Dotierung, da die in Rede stehende Regelung erst durch das Struktur-
anpassungsgesetz 1996 und die nachfolgenden Novellen geschaffen wurde.
Da die Budgets 1996 und 1997 gemeinsam beschlossen wurden, konnte keine konkrete Veran-
schlagung erfolgen; dies nicht zuletzt deshalb, weil auch die erforderlichen Verrechnungsposten
vom Bundesrechenamt erst im Herbst 1996 eröffnet wurden.
Die finanzielle Bedeckung für derartige Verträge erfolgt derzeit daher im Wege von Umschich-
tungen innerhalb der hiefür vorgesehenen Budgetansätze. Erst im Zuge der Erstellung des
Bundesvoranschlags 1998 wird erstmals aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden
Erfahrungswerte eine Dotierung der hiefür eröffneten Verrechnungsposten erfolgen können.
8. Besteht im Bereich Ihres Ressorts sowie in den nachgeordneten Dienststellen die
Absicht anstelle der Vergabe von Werkverträgen oder freien Dienstverträgen künftig
auf andere Beschäftigungsverhältnisse bzw. Auftragsvergaben ins Ausland auszu-
weichen? Wenn ja, können Sie die dafür vorgesehenen Volumina beziffern? Existiert
außerdem im Bereich Ihres Ressorts eine diesbezügliche Weisung oder interne Richt-
linie?
Antwort:
Nein. Die Vergabe von Werkverträgen bzw. freien Dienstverträgen orientiert sich an den Grund-
sätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unter Einhaltung der einschlä-
gigen Rechts- und Vergabevorschriften. Im übrigen existiert im Bereich meines Ressorts weder
eine Weisung noch eine Richtlinie der in der
Anfrage angesprochenen Art.
9. Halten Sie die sogenannte Werkvertragsregelung in ihrer derzeitigen Form für eine
zielgerechte, praktikable und faire Lösung, um zu einer Versicherungspflicht für alle
oder doch möglichst alle Erwerbstätigen zu gelangen?
Antwort:
Ich verweise auf die Antwort des Herrn Bundeskanzlers