1623/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - an meinen

Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten

Hermann Böhacker und Genossen vom 13. Dezember 1996, Nr. 1673/J, betreffend die

Finanzzuweisungen an die Gemeinden zur Förderung des Personennahverkehrs, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1:

Im Bundesland Salzburg hat nur die Stadt Salzburg Finanzzuweisungen zur Förderung des

Personennahverkehrs erhalten. Diese stellen sich wie folgt dar:

1994- 28,682.228 S

1995: 29,657.642 S

Zu 2. bis 5.:

Da es außerhalb des § 20 Finanzausgleichsgesetz keine anderen Finanzzuweisungen für

den Personennahverkehr gibt, wurden neben den unter Punkt 1 dargestellten Förderungen

keine weiteren Finanzzuweisungen dieser Art gewährt.

Zu 6:

Dem Bundesministerium für Finanzen sind keine Fälle mißbräuchlicher Verwendung der

unter Punkt 1 angeführten Mittel bekannt.