1623/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - an meinen
Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Hermann Böhacker und Genossen vom 13. Dezember 1996, Nr. 1673/J, betreffend die
Finanzzuweisungen an die Gemeinden zur Förderung des Personennahverkehrs, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Im Bundesland Salzburg hat nur die Stadt Salzburg Finanzzuweisungen zur Förderung des
Personennahverkehrs erhalten. Diese stellen sich wie folgt dar:
1994- 28,682.228 S
1995: 29,657.642 S
Zu 2. bis 5.:
Da es außerhalb des § 20 Finanzausgleichsgesetz keine anderen Finanzzuweisungen für
den Personennahverkehr gibt, wurden neben den unter Punkt 1 dargestellten Förderungen
keine weiteren Finanzzuweisungen dieser Art gewährt.
Zu 6:
Dem Bundesministerium für Finanzen sind keine Fälle mißbräuchlicher Verwendung der
unter Punkt 1 angeführten Mittel bekannt.