1628/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dunst und Genossen/Innen haben am 13. Dezember 1996 an den Bundesminister für Inneres die schriftliche Anfrage Nr. 1702/J betreffend „der Einreise von 19 Landwirten aus Rumänien zu einer Kursserie über bäuerliche Betriebsführung an der Landwirtschaftlichen Fachschule Güssing“ mit folgendem Wortlaut gerichtet:

1)    Gab es von der Seite des Bundesministeriums für Inneres Gründe, diese Einreise nicht zu gestatten?

2)    Wenn ja, welche Auflagen sind zu erfüllen, damit in naher Zukunft die Einladungen dieser Gruppe nachgeholt werden kann?

 

Zu Frage 1:

Aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen wurde mein Ressort in der Angelegenheit zu keinem Zeitpunkt offiziell befaßt. Es gab somit auch keine Gründe, die Einreise von 19 Landwirten nicht zu gestatten. Dem Referenten in der zuständigen Fachabteilung sind lediglich Telefonate erinnerlich, in denen in allgemeiner Form hinsichtlich der Einreisevoraussetzung angefragt wurde.

 

Zu Frage 2:

Die Sichtvermerkserklärung richtet sich bei allen Fremden nach den einschlägigen Bestimmungen des Fremdengesetzes (Nichtvorliegen bestimmter Versagungsgründe, ausreichende finanzielle Mittel, Krankenversicherungsschutz). Die beiden letztgenannten Voraussetzungen können aber auch durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung einer in Österreich ansässigen physischen oder juristischen Person ersetzt werden.