1630/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1666/J-NR/1996, betreffend Praxis für die Ver-

gabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen im ressortinternen Bereich sowie im Be-

reich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen, die die Abgeordneten Dr. KlER und Part-

nerInnen am 13. Dezember 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant-

worten: -

1. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden im

Jahre 1995 im Bereich Ihres Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen Vergeben

und wie hoch war das Auftragsvolumen, -jeweils nach Monaten aufgegliedert?

2. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im Jahre 1995 die Vergabe von derarti-

gen Verträgen an private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an

Werkvertragnehmer mit Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an

juristische Personen, Angehörige freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigun-

gen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?

3. Wie viele solcher Aufträge wurden im ersten Halbjahr 1996 im Bereich Ihres Ressorts

sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolu-

men, -jeweils nach Monaten aufgegliedert?

4. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im ersten Halbjahr 1996 die Vergabe an

private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer

mit Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen,

Angehörige freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigungen?

Antwort:

Es wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1653/J-NR/1996 durch den Bundeskanzler ver-

wiesen.

5. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden von

1. Juli 1996 bis zum Tag der Anfragebeantwortung im Bereich Ihres Ressorts sowie

der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen?

Antwort:

Seit Inkrafttreten der obgenannten gesetzlichen Bestimmungen mit 1. Juli 1996 bis zum Stich-

tag 1. Januar 1997 wurden nach den vorliegenden Unterlagen im Bereich des Bundesministeri-

ums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst (Zentralstelle) 17 Aufträge in Form von Verträgen

gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG mit einem Auftragsvolumen von insgesamt S 3.841.758,--

vergeben.

In den nachgeordneten Dienststellen beträgt die Zahl solcher Verträge in diesem Zeitraum nach

den eingeholten Auskünften insgesamt 101 mit einem Auftragsvolumen von S 4.296.800,--. Bei

diesen Angaben ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die Richtigkeit der Meldungen - vor

allem aus dem Universitätsbereich (80 Verträge) - angesichts der Komplexität der Fragestellung

und der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit mit Vorbehalt zu be-

werten ist. Weiters ist zu berücksichtigen, daß die Bestimmungen über die Pflichtversicherung

der in § 4 Abs. 4 und 5 ASVG genannten Personen auf Kunstschaffende erst mit Ablauf des

31. Dezember 1996 anzuwenden sind.

6. ln welchem zahlenmäßigen Verhältnis steht seit 1. Juli 1996 die Vergabe an private

Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer mit

Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen, An-

gehörige freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigungen, - jeweils nach Mo-

naten aufgegliedert?

Antwort:

Alle in der Beantwortung der Frage 5 artgeführten Aufträge wurden an private Auftragnehmer

mit Wohnsitz in Österreich vergeben.

Aufträge an juristische Personen, Angehörige freier Berufe sowie Inhaber von Gewerbeberech-

tigungen fallen nicht unter die Legaldefinition des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG. Sollte sich die

Frage auf sämtliche Aufträge aus dem Ressortbereich des Bundesministeriums für Wissen-

schaft, Verkehr und Kunst an diesen Adressatenkreis beziehen, wäre ihre Beantwortung nur mit

einem aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht vertretbaren Arbeitsaufwand möglich.

7. Wie hoch waren die in Ihrem Ressort sowie den nachgeordneten Dienststellen für

derartige Auftragsvergaben vorgesehenen Budgetansätze in den Jahren 1995 und

1996 wie hoch ist der für das Jahr 1997 vorgesehene Budgetansatz?

Antwort:

Bei den für Veträge gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG vorgesehenen Budgetansätzen erfolgte für

die Jahre 1995 bis 1997 keine Dotierung, da die in Rede stehende Regelung - wie bereits ausge-

führt - erst durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 und die nachfolgenden Novellen geschaf-

fen wurde. Da die Budgets 1996 und 1997 gemeinsam beschlossen wurden, konnte keine kon-

krete Veranschlagung erfolgen, nicht zuletzt auch deshalb, weil auch die erforderlichen Ver-

rechnungsposten vom Bundesrechenamt erst im Herbst 1996 eröffnet wurden.

Die finanzielle Bedeckung für derartige Verträge erfolgt derzeit daher im Wege von Umschich-

tungen innerhalb der hiefür vorgesehenen Budgetansätze. Erst im Zuge der Erstellung des Bun-

desvoranschlages 1998 wird erstmals aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erfah-

rungswerte eine Dotierung der hiefür eröffneten Verrechnungspost erfolgen können.

8. Besteht im Bereich Ihres Ressorts sowie in den nachgeordneten Dienststellen die Ab-

sicht, anstelle der Vergabe von Werkverträgen oder freien Dienstverträgen künftig

auf andere Beschäftigungsverhältnisse bzw. Auftragsvergaben ins Ausland auszu-

weichen?

Wenn ja, können Sie die dafür vorgesehenen Volumina beziffern? Existiert außerdem

im Bereich Ihres Ressorts eine diesbezügliche Weisung oder interne Richtlinie?

Antwort:

Nein. Die Vergabe von Werkverträgen bzw. freien Dienstverträgen im Bereich meines Ressorts

orientiert sich an den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

unter Einhaltung bestehender Rechts- und Vergabevorschriften. Weisungen oder Richtlinien

der angesprochenen Art existieren nicht.

9. Halten Sie die sogenannte Werktragsregelung in ihrer derzeitigen Form für eine ziel-

gerechte, praktikable und faire Lösung, um zu einer Versicherungspflicht für alle

oder doch möglichst alle Erwerbstätigen zu gelangen?

Antwort:

Diese Frage bezieht sich auf einen Gegenstand, der in den Vollziehungsbereich eines anderen

Ressorts und nicht in den des Bundesministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst fällt.

Daher verweise ich auf die Beantwortung des Punktes 11 der Anfrage Nr. 1657/J-NR/1996

durch den zuständigen Bundesminister für Arbeit und Soziales.