1631/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1686/J-NR/1996, betreffend volle Lehrverpflich-

tung eines Ministerialrates neben seiner Beamtentätigkeit, die die Abgeordneten ÖLLINGER,

Freundinnen und Freunde am 13. Dezember 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

1. Ist es richtig, daß MinR Dr. W.U. eine volle Lehrverpflichtung an der Abendschule des

Berufsförderungsinstitutes Margaretenstraße 65, 1050 Wien innehat?

Antwort:

MR Dr.W.U. wurde erst im Jahre 1995 aufgrund der Änderungen des Bundesministerienge-

setzes vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten in das damalige

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst übernommen. Aufgrund der ho.

aufliegenden Personalunterlagen wurde festgestellt, daß der Genannte seit dem Jahre 1976

(Übernahme als Lehrer in das damalige Bundesministerium für Unterricht und Kunst) die Ne-

bentätigkeit gemeldet hat. Das Beschäftigungsausmaß liegt jedoch weit unterhalb der halben

Lehrverpflichtung.

Die Lehrtätigkeit wird darüberhinaus außerhalb der Dienstzeit ausgeübt und stellt keine Beein-

trächtigung der dienstlichen Verpflichtungen dar. Es besteht daher seitens des Dienstgebers

kein Hinderungsgrund für die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung.

2. Wenn 1 ja: Halten Sie es mit der Aufgabe eines Ministerialrates vereinbar, neben

dieser Tätigkeit noch einer vollen Lehrverpflichtung an einer Abendschule nachzuge-

hen?

3. Wenn ja: Halten Sie es gegenüber den vielen arbeitslosen LehrerInnen für vertretbar,

daß hohe Ministerialbeamte, die zweifellos nicht schlecht verdienen, diesen arbeits-

losen LehrerInnen eine Stelle wegnehmen?

4. Wenn 1 ja: Was werden Sie unternehmen?

5. Wurde die oben angeführte Nebentätigkeit seitens Ihres Ministeriums genehmigt?

Wenn ja: Wurde Sie seither verlängert? Wenn ja: Warum?

Antwort. -

Siehe Antwort zu Frage 1.

6. Wieviele Beamte in Ihrem Ministerium gehen einer genehmigten Nebentätigkeit

nach? Wieviele davon sind im Bereich der Schulen bzw. Erwachsenenbildung tätig

und in welchem Umfang?

Antwort:

In der Zentralleitung meines Ressorts gehen insgesamt 45 Bedienstete einer Nebentätigkeit

oder Nebenbeschäftigung nach; davon sind drei im Bereich der Schulen bzw. Erwachsenen-

bildung mit nur geringen Lehrverpflichtungen tätig.