1632/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1645/J-NR 1996, betreffend Hochleistungsstrecke
Parndort-Kittsee-Petrzalka, die die Abgeordneten Dr. Salzl und Kollegen am 12. Dezember
l996 an den Bundesminister für Wissenschaft Verkehr und Kunst gerichtet haben, beehre ich
mich folgt zu beantworten:
1.Werden die Gesamtkosten von rund 860 Mio. Schilling für den Bau der
Hochleistungsstrecke Parndorf-Kittsee-Petrzalka überschritten?
Wenn ja, warum und um wieviel?
Antwort:
Das im Jahr 1994 ( Preisbasis 1994 ) abgeschätzte Investitionsvolumen von rd. 860 Mio S wird
nicht überschritten, es erfolgt jedoch eine Valorisierung des finanziellen Volumens für das Jahr
1996.
2.und 3. Kann der Termin für die geplante Fertigstellung der Bahnstrecke eingehal-
ten werden?
Wenn nein, wann wird diese erfolgen?
Kommt es zu einer späteren Inbetriebnahme als ursprünglich geplant?
Wenn ja, warum?
Antwort:
Eine endgültige Fertigstellung ist in der ersten Jahreshälfte 1999 vorgesehen. Es wird dar-
überhinaus eine provisorische Inbetriebnahme vor diesem Zeitpunkt seitens der ÖBB ange-
strebt.
4. Sind die Bauverhandlungen und sonstigen Bewilligungsverfahren in den
einzelnen Gemeinden bereits abgeschlossen?
Wenn nicht, welche Verfahren sind noch anhängig (aufgeschlüsselt nach
Art und Anzahl der Verfahren in den einzelnen Gemeinden)?
Antwort:
Die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für den "Abschnitt Kittsee" wurde bereits mit
Bescheid vom 31.8.1994, mit Ausnahme eines Bereiches im unmittelbaren Grenzbereich,
erteilt.
Für den Abschnitt "Linienverbesserung Neudorf, wurde die Trassenverordnung mit
BGBl. Nr. 674/1995, kundgemacht am 6.1O.1995, erlassen.
Der "Umbau des Bahnhofes Parndorf" wurde vom Bundesministerium mit Bescheid vom
16.2.1996 eisenbahnrechtlich genehmigt.
Die Bauverhandlung für den "Abschnitt Pama" wurde bereits abgehalten; mit der Erteilung der
eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung kann in Kürze gerechnet werden.
Die restlichen Abschnitte "Gattendorf" "Neudorf" und "Parndorf" wurden von den ÖBB
bereits zur Baugenehmigung bei der Obersten Eisenbahnbehörde in meinem Hause eingereicht
und werden derzeit bearbeitet.
Die erforderlichen Bauverhandlungen werden im April d.J. stattfinden.
5. Ist aufgrund der erforderlichen Baumaßnahmen für diese Eisenbahnstrecke
ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt worden?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Eine endgültige Fertigstellung ist in der ersten Jahreshälfte 1999 vorgesehen. Es wird dar-
überhinaus eine provisorische Inbetriebnahme vor diesem Zeitpunkt seitens der ÖBB ange-
strebt.
4. Sind die Bauverhandlungen und sonstigen Bewlligungsverfahren in den
einzelnen Gemeinden bereits abgeschlossen?
Wenn nicht, welche Verfahren sind noch anhängig (aufgeschlüsselt nach
Art und Anzahl der Verfahren in den einzelnen Gemeinden)?
Antwort:
Die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für den "Abschnitt Kittsee" wurde bereits mit
Bescheid vom 31.8.1994, mit Ausnahme eines Bereiches im unmittelbaren Grenzbereich,
erteilt.
Für den Abschnitt "Linienverbesserung Neudorf, wurde eine Trassenverordnung mit
BGBl. Nr. 674/1995, kundgemacht am 6.1O.1995, erlassen.
Der "Umbau des Bahnhofes Parndorf' wurde vom Bundesministerium mit Bescheid vom
16.2.1996 eisenbahnrechtlich genehmigt.
Die Bauverhandlung für den "Abschnitt Pama" wurde bereits abgehalten; mit der Erteilung der
eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung kann in Kürze gerechnet werden.
Die restlichen Abschnitte "Gattendorf" "Neudorf" und "Parndorf" wurden von den ÖBB
bereits zur Baugenehmigung bei der Obersten Eisenbahnbehörde in meinem Hause eingereicht
und werden derzeit bearbeitet.
Die erforderlichen Bauverhandlungen werden im April d.J. stattfinden.
5. Ist aufgrund der erforderlichen Baumaßnahmen für diese Eisenbahnstrecke
ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt worden?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren war für den Ausbau der Strecke Parndorf -
Kittsee - Staatsgrenze nicht erforderlich. In der Gemeinde Gattendorf war aufgrund einer ca. 2
km langen Linienverbesserung ein Trassenverordnungsverfahren notwendig. Die Trassenver-
ordnung erfolgte im Oktober 1995.
6. Wie werden bzw. wurden bei den vorgesehenen Baumaßnahmen der Hoch-
leistungsstrecke die lnteressen der Bürger gewahrt9
Antwort:
Zur Wahrung der Interessen der Bürger wurden bestmögliche Maßnahmen gesetzt-
- In den betroffenen Gemeinden fanden mehrere Bürgerversammlungen statt.
- Aufgrund zahlreicher Besprechungen mit Gemeindevertretern und Bürgerinitiativen wurden
Wünsche von den Gemeinden und der Bevölkerung in den Planungen aufgenommen; daher
waren wiederholt Umplanungen erforderlich.
- Lärmschutztechnische Gutachten wurden für die gesamte Strecke erstellt und entsprechen-
de Lärmschutzvorkehrungen eingeplant.
-Erschütterungsgutachten wurden konzipiert.
- Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen wurden ausgearbeitet und sind entlang der
Strecke vorgesehen.
7. Sind die zur Realisierung dieser Hochleistungsstrecke erforderlichen
Grund- und Objektablösungen bereits erfolgt?
Wenn nicht, sind Enteignungen geplant oder vorgenommen worden?
Wieviele derartige Verfahren sind noch anhängig (aufgeschlüsselt nach
Gemeinden)?
Antwort:
Grundsätzlich wird mit den betroffenen Grundeigentümern in jedem Fall von den ÖBB eine
außergerichtliche, einvernehmliche Regelung über die Grundtransaktion angestrebt.
In Kittsee wurde die Grundeinlösung bereits 1994 durchgeführt. Bei 179 beanspruchten Grund-
stücksteilen mußte lediglich
für 5 Anrainer ein Enteigungsverfahren durchgeführt werden.
In Pama ist die Grundeinlösung nahezu abgeschlossen. Einige wenige Einlösen sind noch
ausständig. Ob Enteignungsverfahren eingeleitet werden müssen, kann zum derzeitigen Zeit-
punkt noch nicht festgelegt werden.
In Gattendorf und Neudorf ist die Grundeinlösung noch im Gange, wobei in Gattendorf 3
Objekte eingelöst wurden.
8. Soll in der Gemeinde Gattendorf der Bahnhof für eine Güterverladung
erweitert werden (Verladebahnhof)?
Wenn ja, welche Mehrtonnage ist zu erwarten?
Sind im Zuge der Bestrebungen "Von der Straße auf die Schiene" Verla-
dungen von Lastkraftwagen und Containern geplant?
Ist der bestehende Weg für den Zu- und Abtransport dieser Güter aus-
reichend oder ist eine weitere Zufahrt vorgesehen?
Antwort:
Wie mir die ÖBB mitteilen, dient der Bahnhof Gattendorf primär der Abwicklung von Rüben-
transporten. Dafür werden entsprechende Verladeeinrichtungen sowie Ladegleise vorgesehen.
Kurzfristig ist eine Jahrestonnage von rd. 1O.000 t zu prognostizieren.
Zur Anbindung des Straßengüterverkehrs werden die ÖBB eine Zufahrtstraße zum Bahnhof
Gattendorf von der Bundesstraße B 1O errichten.
Ein Terminal für den Kombinierten Verkehr ist in Gattendorf derzeit nicht vorgesehen.
9. Sind die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen, die zum Schutz der in
unmittelbarer Nähe liegenden Häuser dienen, ausreichend?
Wieviele Objekte sind unmittelbar vom Gefährdungsbereich dieser Hochlei-
stungsstrecke erfaßt?
Sind Folgeschäden aufgrund von Erschütterungen und Vibrationen bei
Gebäuden auszuschließen?
Sollten Folgeschäden auftreten, wer kommt für die Schäden auf?
Antwort:
Die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen sind als ausreichend zu qualifizieren und wurden
aufgrund von Lärmschutzmessungen und Verkehrsprognosen auf Basis der
Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung
(SCHIV) ermittelt.
Auf der Strecke Parndorf - Kittsee liegen die Objekte fast ausschließlich links der Bahn, die
Strecke durchschneidet keine Siedlungen, sondern tangiert sie lediglich. Daher gibt es nur
relativ wenige von Bahnlärm betroffene Objekte, für die ausreichend Lärmschutzmaßnahmen
vorgesehen sind.
Folgeschäden aufgrund von Erschütterungen und Vibrationen sind auszuschließen.
10.und 11. Wieviele Personen- bzw. Güterzüge werden täglich diese Hochleistungs-
strecke benützen und ist eine Nachtsperre vorgesehen?
In welchen Zeitabständen werden die Personen- und Güterzüge auf dieser
Strecke verkehren"
Antwort:
Das Betriebskonzept befindet sich derzeit im Planungsstadium (in Abstimmung mit dem
Verkehrskonzept der Eisenbahnen der Slowakischen Republik (ZSR), die ihren Güterverkehr
auf der Süd-Ost-Achse primär über Petrzalka - Parndorf - Kittsee abwickeln wollen), sodaß
noch keine Festlegung über die künftige Streckenbelegung seitens der ÖBB getroffen werden
kann.
12. Welche Vorteile bzw. Nachteile wird der Ausbau der Hochleistungsstrecke
konkret den Bewohnern und den Betrieben des Bezirkes Neusiedl am See
bringen?
Antwort:
Der Ausbau der in Rede stehenden Hochleistungsstrecke führt insbesondere zu einer Ver-
besserung des Nahverkehrsangebotes für den Berufsverkehr primär in der Relation Neusiedl am
See - Wien.
Andererseits entsteht ein Verlagerungspotential von umweltbelastendem Straßengü-
ter(Transit)verkehr auf die Bahn.
13. Aus welchen Gründen wird die Strecke nicht wie geplant zwei-, sondern
nur eingleisig ausgeführt?
Antwort:
Die Trasse wird für zwei Gleise vorbereitet, vorläufig ist - im Sinne der sparsamen Verwendung
öffentlicher Mittel - nur die Verlegung eines Gleises vorgesehen.
14. Welche Zusatzkosten sind aufgrund der Baumaßnahmen und der Errich-
tung eines zweiten Gleises zu erwarten?
Antwort:
Die Herstellungskosten für die Zulegung eines zweiten Gleises wurden bereits im Jahr 1994 mit
rd. 315 Mio S bewertet. Aufgrund der getroffenen Vorsorge für ein zweites Gleis ist - im Falle
des Erfordernisses der Realisierung - ein verlorener Aufwand auszuschließen.
15. lst der Betrieb auf der genannten Strecke im Nahverkehrsvertrag der ÖBB
mit den Ländern Niederösterreich und Burgenland berücksichtigt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, wer trägt die Verluste und werden Sie hier Leistungen be-
stellen, zumal die ÖBB hier wiederholt Desinteresse gezeigt haben?
Antwort:
Der Betrieb auf der genannten Strecke ist im Nahverkehrsvertrag der ÖBB mit den Ländern
Niederösterreich und Burgenland bis dato nicht berücksichtigt.
Es ist jedoch geplant, für die Herstellung einer internationalen Nahverkehrsverbindung zwi-
schen Wien und Pressburg private Investoren für den Bau und Betrieb der Strecke zu gewinnen.