1647/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1651/J-NR/1996. betreffend Überwachung des
Fernmeldeverkehrs, die die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 12. Dezember 1996 an
meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten.
1.- 6. Entsprechen diese "Anforderungen" der österreichischen Rechtslage?
Wenn nein, in welchen Rechtsmaterien (z.B. StPO, DSG) nicht?
Werden Sie daher Maßnahmen im legistischen Bereich vorschlagen, um eine
Ausgleichung der österreichischen Rechtslage an diese "Anforderungen" zu
erreichen?
Wenn ja, welche Maßnahmen und wann sollen sie realisiert werden
Unterstützen Sie diese Anforderungen und werden Sie mit den für Justiz und
Inneres verantwortlichen Ministern mit dem Ziel einer Umsetzung der An-
forderungen" gegenüber den Netzbetreibern/Dienste-Anbietern zusammen-
arbeiten?
Wenn ja, sind diesbezügliche
Maßnahmen bereits gesetzt worden?
Antwort
Die in der Entschließung über die rechtsmäßige Überwachung des Fernmeldeverkehrs enthalte-
nen Anforderungen erfordern im Telekommunikationsbereich die Schaffung einer Verpflich-
tung der Telekommurukationsbetreiber, mit den Sicherheitsbehörden zur Übermittlung der
relevanten Information zusammenzuarbeiten. Das ist vor allem nach der Ausgliederung der
PTV und dem Auftreten neuer privater Anbieter auf dem Telekommunikationsmarkt erforder-
lich, da die bisherigen Bestimmungen nur Behörden mit der Durchführung der Telefonüberwa-
chung betrauen und keine Rücksicht auf die nunmehrigen privaten Dienstanbieter nehmen.
Die Frage, ob auch in anderen Rechtsmaterien (z.B. StPO, DSG), die nicht von mir zu betreuen
sind, Maßnahmen erforderlich sind, kann zuständigkeitshalber nicht von mir beantwortet
werden.
Um das Problem der privaten Anbieter (zu denen seit 1 . Mai 1 996 auch die Post zu zahlen ist)
auch vor dem Hintergrund der in der Anfrage genannten Entschließung zu lösen, wurde vom
Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit meinem Ressort und dem Bundesministerium für
lnneres eine Regierungsvorlage vorbereitet, in der unter anderem die Novellierung des § 1 Ba
des Fernmeldegesetzes vorgeschlagen wird. in der dem Nationalrat vorliegenden Regierungs-
vorlage über ein "Bundesgesetz über besondere Ermittlungsmaßnahmen (vgl. 49 BlgNR
XX.GP) wird daher die Verpflichtung des Erbringers eines öffentlichen Fernmeldedienstes
normiert, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO im
erforderlichen Ausmaß mitzuwirken. Außerdem ist der Erbringer eines öffentlichen Fernmelde-
dienstes nach Maßgabe einer vom Bundesminister für Wissenschaft , Verkehr und Kunst im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und dem Bundesminister für Inneres zu
erlassenden Verordnung verpflichtet, die entsprechenden Einrichtungen zur Durchführung der
Überwachung des Fernmeldeverkehrs im Sinne der StPO zur Verfügung zu stellen. Ziel dieser
Verordnung ist, die in der Entschließung verlangten Anforderungen verbindlich festzulegen.
Damit wird eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Überwachung nach den Bestimmungen
der StPO für alle Betreiber unabhängig von ihrer Organisationsform geschaffen. Diese Regie-
rungsvorlage steht derzeit noch in parlamentarischer Behandlung.
Einem ausdrücklichen Wunsch des Bundesministeriums für Justiz entsprechend wurde eine
gleichartige Bestimmung auch in den derzeit in Begutachtung stehenden Entwurf für ein neues
Telekommunikationsgesetz aufgenommen. Das
Gesetz, dessen Begutachtungsfrist am 15.
Februar 1997 endet, soll noch vor dem Sommer 1997 in Kraft treten.
Durch die Verordnungsermächtigung in den genannten Gesetzesvorhaben und die darin enthal-
tenen Einvernehmensregeln ist sichergestellt, daß sowohl die Aufgaben des Bundesministers
für Justiz und des Bundesministers für lnneres berücksichtigt sind, als auch, daß eine ent-
sprechende Zusammenarbeit der betroffenen Ressorts in diesem Bereich, die ich sehr begrüße,
sichergestellt wird.