1650/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier, Moser und PartnerInnen haben am 13. Dezember

1997 unter der Nr. 1660/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die

Praxis für die Vergabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen im ressortinternen

Bereich sowie im Bereich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen" gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

"1. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden im

Jahre 1995 im Bereich Ihres Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben und

wie hoch war das Auflragsvolumen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?

2. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im Jahre 1995 die Vergabe von derartigen

Verträgen an private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an

Werkvertragnehmer mit Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische

Personen, Angehörige freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigungen, - jeweils nach

Monaten aufgegliedert?

3.Wie viele solcher Aufträge wurden im ersten Halbjahr 1996 im Bereich Ihres Ressorts sowie

der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen, - jeweils

nach Monaten aufgegliedert?

4, In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im ersten Halbjahr 1996 die Vergabe an private

Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer mit Wohnsitz im

Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen, Angehörige freier Berufe

und Inhaber von Gewerbeberechtigungen?

5. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden von 1.

Juli 1996 bis zum Tag der Anfragebeantwortung im Bereich Ihres Ressorts sowie der

nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen?

6, In welchem zahlenmäßigen Verhältnis steht seit 1. Juli 1996 die Vergabe an private

Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer mit Wohnsitz im

Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen, Angehörige freier Berufe

und Inhaber von Gewerbeberechtigungen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?

7. Wie hoch waren die in Ihrem Ressort sowie den nachgeordneten Dienststellen für derartige

Auftragsvergaben vorgesehenen Budgetansätze in den Jahren 1995 und 1996, wie hoch ist der

für das Jahr 1997 vorgesehene Budgetansatz?

8. Besteht im Bereich Ihres Ressorts sowie in den nachgeordneten Dienststellen die Absicht,

anstelle der Vergabe von Werkverträgen oder freien Dienstverträgen künftig auf andere

Beschäftigungsverhältnisse bzw. Auftragsvergaben ins Ausland auszuweichen?

Wenn ja, können Sie die dafür vorgesehenen Volumina beziffern? Existiert außerdem im

Bereich Ihres Ressorts eine diesbezügliche Weisung oder interne Richtlinie?

9. Halten Sie die sogenannte Werkvertragsregelung in ihrer derzeitigen Form für eine

zielgerechte, praktikable und faire Lösung, um zu einer Versicherungspflicht für alle oder doch

möglichst alle Erwerbstätigen zu gelangen?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den fragen 1 bis 4:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1653/J durch den Herrn Bundeskanzler

Zu Frage 5:

Im Zeitraum vom 1. Juli 1996 bis zum Stichtag 1. Jänner 1997 wurden in meinem Ressort nach

den mir vorliegenden Unterlagen drei Aufträge in Form von Verträgen nach § 4 Abs. 4 und 5

ASVG vergeben. Das Auftragvolumen betrug rund 330.000 Schilling.

Zu Frage 6:

Sämtliche in der Beantwortung der Frage 5 angeführten Aufträge wurden an private

Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich vergeben,

Aufträge an juristische Personen, Angehörige feier Berufe, Inhaber von Gewerbeberechti-

gungen fallen nicht unter die Legaldefinition des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG, Sollte sich die Frage

auf sämtliche Aufträge aus dem Ressortbereich an diesen Adressatenkreis beziehen, wäre ihre

Beantwortung mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand nicht möglich.

Zu Frage 7:

Eigene Budgetansätze für Verträge gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wird es voraussichtlich erst

ab 1. Jänner 199ß geben. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr.

1653/J durch den Herrn Bundeskanzler.

Zu Frage 8:

Nein. Die Vergabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen orientiert sich an den

Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unter Einhaltung der

einschlägigen Rechts- und Vergabevorschriften.

Zu frage 9:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1657/J durch die Bundesministerin für

Arbeit und Soziales.