1651/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steindl und Kollegen haben am 13. Dezember 1996

unter der Nr. 1713/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage be-

treffend "Einsatzabteilung Flughafen der Sicherheitswache Schwechat" gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

" 1 . Was unternehmen Sie, um die oben dargestellte Situation zu ändern?

2. Welche Gründe sprachen gegen die Anschaffung eines neuen Radpanzers von den Steyr-

Daimler-Puch-Werken?

3 . Wieso erfolgte nicht nur ein Aufnahmestopp im Bereich des Personals, sondern auch ein

Planstellenabbau?

4. Wird die neu eröffnete Dienststelle (Pier West) zusätzliches Personal bekommen?

5. Wenn nein, wie gedenken Sie diesen Personalmangel in bezug auf zusätzliche neue Aufga-

benbereiche zu beheben?

6, Wie gedenken Sie, die Baumaßnahmen im Bereich der Flughafen-Einsatzabteilung schneller

voranzutreiben?

7. Welche Gründe stehen gegen eine Aufrechterhaltung der KFZ-Werkstätte?

8. Wer wird in Zukunft die Kraftfahrzeuge dieser Abteilung warten?

9, Entspricht das Gerücht über die Aufhebung der Zweckwidmung des Sicherheitsschillings der

Wahrheit?

10. Wenn ja, warum soll eine Aufhebung der Zweckwidmung des Sicherheitsschillings erfol-

gen?

11. Wie stehen Sie zur Zweckwidmung des Sicherheitsschillings?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt

Zu Frage 1:

Es trifft nicht zu, daß die momentane Situation im Bereich der Einsatzabteilung der Polizeiein-

satzstelle Flughafen Wien-Schwechat (Bundespolizeidirektion Schwechat) in besonderem Ma-

ße zu wünschen übrig läßt. Den sich ändernden Anforderungen wird mit allen zur Verfügung

stehenden Mitteln Rechnung getragen, Dies bedeutet etwa für den Bereich des Fuhrparks einen

systemisierten Stand von 48 Kraftfahrzeugen. Davon stehen der Einsatzabteilung Flughafen 23

Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Jährlich werden ca. 20 Prozent des Fuhrparks erneuert. Die

Fahrzeuge für 1996 werden derzeit im Wege der Leasingfinanzierung beschafft und in den

Monaten März/April 1997 ausgeliefert. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der

nachfolgenden Fragen.

Zu Frage 2:

Eine unmittelbare Notwendigkeit einen Radpanzer anzuschaffen bestand nicht. Der für sicher-

heitspolizeiliche Einsätze zur Verfügung stehende Radpanzer wurde im Jahre 1987 beschafft,

ist nach wie vor einsatzbereit und hat daher auch keineswegs Altertumswert. Ungeachtet des-

sen wird die Beschaffung eines zweiten Radpanzers Pandur für 1998 ins Auge gefaßt, um je-

derzeit zumindest einen Radpanzer einsatzbereit zu halten, wenn der andere gewartet oder re-

pariert werden muß.

Zu Frage 3:

Ob ein Planstellenabbau im Bereich der Einsatzabteilung stattfindet, steht noch nicht fest. Auf

Grund der Vorgaben des Bundesfinanzgesetzes für die Jahre 1996 und 1997 sind im Planstel-

lenbereich Bundespolizei insgesamt 518 Planstellen einzusparen. Über die Anzahl der bei den

einzelnen Behörden,also auch bei der Bundespolizeidirektion Schwechat einzusparenden Plan-

stellen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden, weil die exakte

Festlegung des Personalstandes nur sukzessive, nach Abschluß der jeweiligen, in den verschie-

densten Stadien der Umsetzung befindlichen Reorganisations- und Strukturbereinigungskon-

zepte erfolgen kann.

Zu Frage 4:

Beim Pier West handelt es sich um keine neue Dienststelle, und es ist auch keine Erhöhung der

Planstellen vorgesehen.

Zu Frage 5:

Durch den Ausbau des Pier West ergeben sich keine zusätzlichen Aufgabenbereiche. Die in

Planung befindliche Videoanlage wird von jenem Personal betreut, das auf Grund der techni-

schen Einrichtungen eingespart werden kann (z.B. , Torposten beim Sicherheitszentrum).

Zu Frage 6:

Die ursprünglich ins Auge gefaßte Sanierung des Objektes 411 kann aufgrund der eklatanten

Kostensteigerung (S 28.000/m2) im Sinne des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, Zweckmä-

ßigkeit und Sparsamkeit nicht realisiert werden. Es ist daher beabsichtigt, das Projekt

"Sicherheitszentrum-Neu" durchzuführen, das unter anderem Kriminalbeamten- und Sicher-

heitswachedienststellen, eine Übernahmestelle für Schubhäftlinge und einen Helikopterlande-

platz in sich vereint. Dieses Projekt befindet sich zur Zeit im Planungsstadium und soll bis Ende

1998 umgesetzt werden.

Die angesprochene akute Raumnot im Bereich der Bundespolizeidirektion kann mit der Ein-

satzabteilung Flughafen nicht in Verbindung gebracht werden. Bei den Verhandlungen mit dem

zuständigen Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten konnte hinsichtlich einer

Aufstockung des Direktionsgebäudes für das Bauprogramm 1997 eine Planung bis zur Bau-

reife erreicht werden.

Zu Frage 7:

Gegen die Aufrechterhaltung der KFZ-Werkstätte spricht die mangelnde Auslastung. Die stän-

dig steigende Marken- und Typenvielfalt der Kraftfahrzeuge erzwingt immer mehr die

Fremdvergabe an private Werkstätten und reduziert somit die Wirtschaftlichkeit der behör-

deneigenen KFZ-Werkstätten.

Zu Frage 8:

Die Wartung der Kraftfahrzeuge wird grundsätzlich durch private Fachwerkstätten sicherge-

stellt werden.

Zu den Fragen 9-11:

Die bislang zweckgebunden geführte Gebarung soll im Jahre 1997 im Wege einer Bundesfi-

nanzgesetz-Novelle aufgehoben werden. Dies bedeutet jedoch bloß eine Anpassung an die

Vorgaben des "Flughafen-Sicherheitsgesetzes", BGBl. Nr. 824/1992 in der Fassung des

Strukturanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996.