1658/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1683/J betreffend EU-"Leader-Projekte" , welche die Abgeordneten

DI Prinzhorn und Kollegen am 13. Dezember i996 an mich richteten

und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt

ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1. der Anfrage:

Erklärend wird zunächst ausgeführt, daß die EU keine einzelnen

LEADER-Projekte genehmigt, sondern die Programme im Rahmen dieser

Gemeinschaftsinitiative .

Aufgrund der, von der EU genehmigten Programme sind 20 LEADER-

Projekte vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenhei-

ten bewilligt worden. Das Gesamtvolumen (inkl. EU-Anteil) beträgt

für die vorher genannten Produkte rund 10,1 Millionen Schilling.

Die Fördermittel wurden bereits ausbezahlt.

Zu den weiteren LEADER-Projekten ist folgendes zu sagen:

Acht Projektanträge wurden dem Bundesministerium für wirtschaft-

liche Angelegenheiten übermittelt und werden derzeit noch

geprüft .

Ein Projekt wurde abgelehnt, da es in seiner Gesamtheit zu unbe-

stimmt war, um eine Förderungswürdigkeit aus Sicht des Bundesmi-

nisteriums für wirtschaftliche Angelegenheiten feststeilen zu

können .

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die erforderlichen Bundesmittel wurden für die genehmigten Pro-

jekte bereits bereitgestellt. Für die, für die restliche Laufzeit

der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER bis 1999 vorgesehenen

restlichen Mittel wird auf Bundesseite Vorsorge getroffen werden.

Antwort zu Punkt 3 der Anfraqe:

Die Auszahlungsmodalitäten für die Bundesmittel-Anteile für die

LEADER-Projekte wurden bereits festgelegt. Die Auszahlung er-

folgt, entsprechend den Erfordernissen der Förderungswerber,

spätestens am Ende der Programmperiode ( 1999 ) .

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die LEADER-Programme wurden erst Mitte des Jahres 1996 von der EU

genehmigt. Ein notwendiger Abstimmungsprozeß mit den Bundes-

ländern hinsichtlich der zu fördernden Projekte bzw. der Auftei-

lung der nationalen Mittel und die in der Folge erforderliche

individuelle Bearbeitung von Projektanträgen machten Projektge-

nehmigungen erst zu Ende des Jahres 1996 möglich. Für eine ord-

nungsgemäße Abwicklung von Förderfällen im Rahmen der EU-Gemein-

schaftsinitiative LEADER sind gewisse Formalitäten erforderlich,

wie das Einbringen eines vollständig ausgefüllten Förderantrages,

was in vielen Fällen erst verspätet erfolgte.