1658/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1683/J betreffend EU-"Leader-Projekte" , welche die Abgeordneten
DI Prinzhorn und Kollegen am 13. Dezember i996 an mich richteten
und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt
ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1. der Anfrage:
Erklärend wird zunächst ausgeführt, daß die EU keine einzelnen
LEADER-Projekte genehmigt, sondern die Programme im Rahmen dieser
Gemeinschaftsinitiative .
Aufgrund der, von der EU genehmigten Programme sind 20 LEADER-
Projekte vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenhei-
ten bewilligt worden. Das Gesamtvolumen (inkl. EU-Anteil) beträgt
für die vorher genannten Produkte rund 10,1 Millionen Schilling.
Die Fördermittel wurden bereits
ausbezahlt.
Zu den weiteren LEADER-Projekten ist folgendes zu sagen:
Acht Projektanträge wurden dem Bundesministerium für wirtschaft-
liche Angelegenheiten übermittelt und werden derzeit noch
geprüft .
Ein Projekt wurde abgelehnt, da es in seiner Gesamtheit zu unbe-
stimmt war, um eine Förderungswürdigkeit aus Sicht des Bundesmi-
nisteriums für wirtschaftliche Angelegenheiten feststeilen zu
können .
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die erforderlichen Bundesmittel wurden für die genehmigten Pro-
jekte bereits bereitgestellt. Für die, für die restliche Laufzeit
der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER bis 1999 vorgesehenen
restlichen Mittel wird auf Bundesseite Vorsorge getroffen werden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfraqe:
Die Auszahlungsmodalitäten für die Bundesmittel-Anteile für die
LEADER-Projekte wurden bereits festgelegt. Die Auszahlung er-
folgt, entsprechend den Erfordernissen der Förderungswerber,
spätestens am Ende der Programmperiode ( 1999 ) .
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die LEADER-Programme wurden erst Mitte des Jahres 1996 von der EU
genehmigt. Ein notwendiger Abstimmungsprozeß mit den Bundes-
ländern hinsichtlich der zu fördernden Projekte bzw. der Auftei-
lung der nationalen Mittel und die in der Folge erforderliche
individuelle Bearbeitung von
Projektanträgen machten Projektge-
nehmigungen erst zu Ende des Jahres 1996 möglich. Für eine ord-
nungsgemäße Abwicklung von Förderfällen im Rahmen der EU-Gemein-
schaftsinitiative LEADER sind gewisse Formalitäten erforderlich,
wie das Einbringen eines vollständig ausgefüllten Förderantrages,
was in vielen Fällen erst verspätet erfolgte.