1659/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grabner, Dr. Stippel und Ge-
nossen haben am 11.12. 1996 unter der Nr. 1614/J eine schrift-
liche parlamentariache Anfrage betreffend illegale Weitergabe
von Meldezetteln an die FPÖ in Wiener Neustadt an meinen Amts-
vorgänger gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1 . Sind Sie bereit, bei der Bundespolzeidirektion Wr. Neu-
stadt Untersuchungen anzustellen, ob die Meldezettel von
dort an die FPÖ weitergegeben wurden7
2 . Für den Fall, daß ein Mißbrauch bestätigt würde, welche
Maßnahmen gedenken Sie dann zu ergreifen?
3 . Halten Sie die Vorgangsweise des Herrn LAbg. Wolfgang
Haberler als im Einklang mit den Bestimmungen des Daten-
schutzes ?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nach Anzeige des Sachverhaltes an die staatsanwaltschaft Wiener
Neustadt wurde von dieser mit zahl 2 UT 2634/96 die Außenstelle
der Kriminalabteilung des LGK Niederösterreich in Wiener Neu-
stadt mit Erhebungen gegen unbekannte Täter beauftragt. Die
Amtshandlung wurde in weiterer Folge der Sicherheitsdirektion für
das Bundesland Niederösterreich
übergeben.
Die von der Abteilung 1 der Sicherheitsdirektion für das Bundes-
land Niederösterreich geführten Erhebungen verliefen ergebnis-
los. Da danach auch keine weiteren Aufträge der zuständigen
Staatsanwaltschaft in gegenständlicher Angelegenheit ergingen,
wurde der betreffende Erhebungsakt am 8.1.1997 von der Sicher-
heitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich der Staatsan--
waltschaft Wiener Neustadt vorgelegt.
Zu Frage 3:
Diesbezüglich verweise ich auf die in der Angelegenheit gegebene
Gerichtsanhängigkeit .