1659/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grabner, Dr. Stippel und Ge-

nossen haben am 11.12. 1996 unter der Nr. 1614/J eine schrift-

liche parlamentariache Anfrage betreffend illegale Weitergabe

von Meldezetteln an die FPÖ in Wiener Neustadt an meinen Amts-

vorgänger gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1 . Sind Sie bereit, bei der Bundespolzeidirektion Wr. Neu-

stadt Untersuchungen anzustellen, ob die Meldezettel von

dort an die FPÖ weitergegeben wurden7

2 . Für den Fall, daß ein Mißbrauch bestätigt würde, welche

Maßnahmen gedenken Sie dann zu ergreifen?

3 . Halten Sie die Vorgangsweise des Herrn LAbg. Wolfgang

Haberler als im Einklang mit den Bestimmungen des Daten-

schutzes ?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Nach Anzeige des Sachverhaltes an die staatsanwaltschaft Wiener

Neustadt wurde von dieser mit zahl 2 UT 2634/96 die Außenstelle

der Kriminalabteilung des LGK Niederösterreich in Wiener Neu-

stadt mit Erhebungen gegen unbekannte Täter beauftragt. Die

Amtshandlung wurde in weiterer Folge der Sicherheitsdirektion für

das Bundesland Niederösterreich übergeben.

Die von der Abteilung 1 der Sicherheitsdirektion für das Bundes-

land Niederösterreich geführten Erhebungen verliefen ergebnis-

los. Da danach auch keine weiteren Aufträge der zuständigen

Staatsanwaltschaft in gegenständlicher Angelegenheit ergingen,

wurde der betreffende Erhebungsakt am 8.1.1997 von der Sicher-

heitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich der Staatsan--

waltschaft Wiener Neustadt vorgelegt.

Zu Frage 3:

Diesbezüglich verweise ich auf die in der Angelegenheit gegebene

Gerichtsanhängigkeit .