166/AB
Herrn
Präsidenten des Nationalraten
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 W i e n
Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 15. März 1996, Nr. 298/JNR/1996, betreffend "budgetwirksame Kosten für Ausländer und Fremde in Österreich", beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 31.12.1995 waren lt. Mitteilung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes 741.591 Fremde mit einem Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde aufhältig. Diese Ziffer beruht auf Mitteilungen der Gemeinden an das Statistische Zentralamt und es ist hiezu anzumerken, daß die Mitteilungen einiger Gemeinden noch ausständig sind und zudem die jeweiligen Landessummen noch durch das Österreichische Statistische Zentralamt einer Überprüfung unterzogen werden.
Nach einzelnen Bundesländern aufgeschlüsselt ergibt sich folgendes Bild:
Burgenland: 12.420
Kärnten: 30.217
Niederösterreich: 99.857
Oberösterreich: 76.640
Salzburg: 60.574
Steiermark: 55.449
Tirol: 56.439
Vorarlberg: 49.320
Wien: 300.675
Zu Frage 2:
Die Statistik für das Jahr 1995 liegt noch nicht vor, weshalb sich die nachfolgende Darstellung auf den Zeitraum von 1990 bis einschließlich 1994 beschränkt.
In diesem Zeitraum wurden insgesamt 63.185 Fremde eingebürgert.
Hievon wurde 2005 Personen, die im Ausland ihren ordentlichen Wohnsitz haben, die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
Im Jahr 1990 wurden 8.981 Fremde eingebürgert, und zwar:
Burgenland 47,
Kärnten 164,
Niederösterreich 612p
Oberösterreich 683,
Salzburg 309,
Steiermark 330,
Tirol 272,
Vorarlberg 252 und
Wien 6,312.
1991 waren es bereits 11.137 Einbürgerungen, und zwar:
Burgenland 69,
Kärnten 163,
Niederösterreich 676,
oberösterreich 853,
Salzburg 361p
Steiermark 333,
Tirol 369"
Vorarlberg 266 und
Wien 8,047.
Das Jahr 1992 zählte 11.656 Einbürgerungen, davon entfallen auf:
Burgenland 78,
Kärnten 224"
Niederösterreich 775,
oberösterreich 1.186"
Salzburg 307,
Steiermark 316,
Tirol 413,
Vorarlberg 459 und
Wien 7.898 Fälle.
Im Jahre 1993 wurden insgesamt 14.131 Personen eingebürgert. Davon:
Burgenland 108,
Kärnten 319,
Niederösterreich 1,291,
Oberösterreich 1.428"
Salzburg 355"
Steiermark 585,
Tirol 566,
Vorarlberg 808 und
Wien 8,671.
Von den 15.275 Einbürgerungen im Jahr 1994 entfallen auf:
Burgenland 198,
Kärnten 239,
Niederösterreich 1,541,
Oberösterreich 1,681,
Salzburg 451,
Steiermark 651,
Tirol 666,
Vorarlberg 587 und
Wien 9,261.
Zu Frage 3:
Diese Frage kann ich in meinem Zuständigkeitsbereich nicht beantworten, da die Vollziehung in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten in die Kompetenz der Länder fällt.
Zu Frage 4:
Für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
werden Bundes- und Landesverwaltungsabgaben eingehoben.
Die Höhe der zu bezahlenden Bundesstempelgebühren ist im
Staatsbürgerschaftsgesetz, BGB1.Nr. 170/1983 in Art. III -
Gebührenrechtliche Bestimmungen geregelt und beträgt
S 5.000,-- bzw. 8.600,-- bei etwaigen Erstreckungsanträgen.
Die Bundesabgaben sind in der derzeit geltenden Fassung des
5 14 TP2 des Gebührengesetzes 1957 geregelt, wodurch die
Zuständigkeit ausschließlich in den Kompetenzbereich den
Bundesministers für Finanzen fällt.
Die Landesverwaltungsabgaben sind in der jeweiligen Landesverwaltungsabgabenverordnung geregelt, wobei sich die Höhe nach dem jeweiligen Einkommen richtet, diese kann zwischen S 1.250,-- und 17.000,-- betragen.
Da es sich hiebei um beträchtliche Abgaben und Gebühren handelt, scheinen die Kosten eines Einbürgerungsverfahrens gedeckt zu sein.
Zu Frage 5 a, b, c:
Die vom Fremden zu tragenden Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben nach dem AufG beruhen auf den Bestimmungen des Gebührengesetzes.
Zu vergebühren sind vom Fremden insbesondere der Antrag mit S 120,--, die jeweiligen Beilagen zum Antrag (von S 30f-bis S 120,--) sowie eine eventuelle Berufung mit ebenfalls S 120,--. Bei Erteilung einer Bewilligung sind zusätzlich S 320,--, bei unbefristeten Bewilligungen S 700,-- zu entrichten.
Zum Verwaltungsaufwand selbst ist anzufahren, daß die diesbezügliche Kostenträgerschaft bei den Ländern in erster, Instanz liegt, nähere Angaben daher derzeit nicht gegeben werden können.
Zu Frage 5 d:
Da das Aufenthaltagesetz mit 1. Juli 1993 in Kraft getreten ist, kann naturgemäß nicht die Anzahl der Ansuchen der letzten 5 Jahre, sondern nur für den Zeitraum 1. Juli 1993 bis
1. April 1996 angegeben werden.
Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergibt sich aufgrund von Mitteilungen der Ämter der Landesregierungen folgende Anzahl von Ansuchen nach dem AufG:
Erstanträge: Verlängerungsanträge:
gesamt:
Burgenland: 3.104 18.674
21.778
Kärnten: 5.266 46.479
51.745
Niederösterreich: 17.641 138.978
156.619
Oberösterreich: 19.648 147.843
167.491
Salzburg:
97.152
Steiermark: 15.062 75.206
90.268
Tirol: 9.360 81.188
90.548
Vorarlberg: 5.405 64.071
69.476
Wien: 49.435 299.071
348.506
Bundesweit hat es somit auf Grund der genannten Mitteilungen mehr als eine Million (1,093.583) Ansuchen auf Erteilung einer Bewilligung nach dem AufG gegeben.
Zu Frage 6:
Zum Stichtag 31.12.1995 waren im Bundesgebiet 379.535 Fremde aufgrund einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz wohnhaft.
Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergibt dies für das Bundesland
Burgenland: 8.071
Kärnten: 14.247
Niederösterreich: 54.613
Oberösterreich: 63.012
Salzburg: 32.228
Steiermark: 31.867
Tirol: 34.404
Vorarlberg: 23.517 sowie
Wien: 117.576
Bewilligungen.
Zu Frage 7:
In diesem Zusammenhang darf ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage vom 29. Februar 1996, Nr. 252/j, betreffend "Kosten von Asylverfahren" verweisen.
In bezug auf die Teilfrage d. darf auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen werden.
Zu Frage 8:
In den letzten zehn Jahren wurde 15.701 Fremden Asyl- gewährt.
Diese Asylberechtigten verteilen sich auf die Jahre 1986 bis
1995 wie folgt:
1986 1430 1991 2469
1987 1115 1992 2289
1988 1785 1993 1193
1989 2879 1994 684
1990 864 1995 993
Dem Bundesministerium für Inneres liegt keine statistische Erfassung dahingehend vor, wie viele Personen davon zwischenzeitig die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben bzw. wie viele Personen Österreich wieder verlassen haben.
Zu Frage 9:
Das Bemühen den Bundesministeriums für Inneres ist darauf gerichtet, den Asylberechtigten vollständige Integrationahilfe mit dem Ziel zu geben, daß sie sich in der Folge selbst erhalten können.
Generell werden Personen, denen Asyl gewährt worden ist, für einen Zeitraum zwischen 6 Monaten und einem Jahr in den Integrationswohnheimen betreut und für ihre künftige Berufstätigkeit geschult. Seitens des Flüchtlingsfonds werden Unterstützungsleistungen insbesondere bei der Wohnungsintegration gegeben.
Zu Frage 10:
Im Bundesministerium für Inneres können nur jene Deutschkurse erfaßt werden, die entweder vom Bundesministerium für Inneres in Auftrag gegeben oder mitfinanziert werden.
Derzeit werden vom Bundesministerium für Inneres zwei Arten von Deutschkursen für Ausländer angeboten:
1. Deutsch-Integrationskurse für Konventionsflüchtlinge von einer Dauer von sechs Monaten mit 15 bis 18 Teilnehmern und 600 bis 800 Unterrichtseinheiten, zu Durchschnittskosten vom S 320.000,- pro Kurs.
Das Bundesministerium für Inneres hat elf Deutschkurse in Auftrag gegeben, die derzeit noch laufen.
2. Deutschkurse für bosnische Kriegsvertriebene mit einer Laufzeit von zehn Wochen für 15 bis 20 Teilnehmer mit 60 bis 150 Unterrichtseinheiten zu Durchschnittskosten von S 70.000,- bis 130.000,-.
Diese Kurse werden zur Hälfte von den Ländern und vom Bundesministerium für Inneres finanziert. Sie werden als Grundkurse, Aufbaukurse oder Intensivkurse für bestimmte Berufsgruppen, je nach Bedarf, geführt und sind Bestandteil der Bundländer-Unterstützungsaktion für bosnische Kriegsvertriebene. Diese Kurse, von denen noch 18 laufen, werden bis Sommer 1996 durchgeführt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales listet in seiner Broschüre "Österreich Sozial 94/9511 für jedes Bundesland unter dem Unterkapitel "Multikulturelle/Internationales" sämtliche Beratungsstellen und Vereine Österreichs
auf. Das Bundesministerium für Inneres führt ausschließlich Aufzeichnungen über jene Beratungseinrichtungen, die aus den eigenen Budgetmitteln gefördert werden.
In der Regel wird nur ein Verein pro Bundesland, und dieser möglichst gemeinsam mit den Ländern und den ArbeitsmarktServicestellen gefördert. Der jeweilige Förderungsanteil orientiert sich an der für die Beratung der sich im jeweiligen Bundesland aufhältigen Asylwerber, Flüchtlinge und bosnischen Kriegsvertriebenen erforderlichen Anzahl von Flüchtlingsberatern, unter Berücksichtigung von Spendengeldern, Eigenmitteln wie anderen Subventionsgebern. Die Höhe der einzelnen Förderungen ist daher unterschiedlich.
1995 wurden die Jahresprogramme von 14 Vereinen im Gesamtumfang von rund S 15,5 Millionen gefördert.
Im Detail wurden 1995 folgende Vereine gefördert:
Beratungseinrichtung Förderungsbeitrag des BMI
Verein INTEGRA, Kapfenberg 208.000,-
Linzer Volkshilfe 971.6341-
Club International, Wien 300.000p-
Verein: Begegnung Mitmensch, Poysdorf 740.000,-
Zentralstelle NÖ 2,816.877,50
Verein NÖ Betr. u Informationszentrum 116.751p10
Caritas Graz-Seckau ly735.0001-
Caritas Salzburg 395.535,-
Evanglische Superintendentur, Klagenfurt 575.OOOF-
Verein Ausländerberatung Kärnten 210.000f-
Caritas Feldkirch 2g082.3921-
Caritas Linz/Steyr 50.0001-
OÖ Volkshilfe 5,198.217,-
Verein Peregrina -
Beratungsstelle für ausländische Frauen 66.647g55
Zu Frage 13:
Eine Liste über die Anzahl der "Ausländervereine" bzw-. jener Vereine, die sich der Integration von Ausländern besonders widmen, wird im Bundesministerium für Inneres nicht geführt. Es gibt aber eine privat Broschüre mit dem Namen "'Österreich Integrativ 94/95", auf die ebenso wie auf die Broschüre "Österreich Sozial 94/9511 verwiesen werden darf. Vereine, die sich der Integration von Ausländern widmen und vom Bundesministerium für Inneres Förderungen beziehen, sind der Beantwortung der Fragen 11 und 12 zu entnehmen. Da es nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres liegt, Förderungen anderer Ressorts, die für diesen Zweck gewährt wurden, zu registrieren, können hiezu auch keine näheren Angaben gemacht werden.
Zu Frage 14:
Die Frage 14 kann mangels Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres nicht vollständig beantwortet werden. Im Bereich der Förderungen des Bundesministeriums für Inneres darf ebenfalls auf die Beantwortung der Fragen 11 und 12 verwiesen werden.
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