1663/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Keppelmüller und Genossen haben am
13.12.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1696/J betreffend
"Darlehensverkauf des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds an die
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien " gerichtet. Auf die - aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich,
folgendes mitzuteilen:
ad 1,2,4,6 und 8
Die Beantwortung dieser Fragen entnehmen Sie bitte der Beilage.
ad 3
Da die Daten der Kreditvergabe im Zuge der Erstellung der Verkaufsunterlagen nicht
EDV-mäßig erfaßt worden sind, und deren nunmehrige Erhebung mit einem
unverhältnismäßig großen Aufwand (die Unterlagen hiezu befinden sich beim
Käufer) verbunden wäre, ersuche ich um Verständnis dafür, daß ich von der
Darstellung dieser Daten Abstand nehmen
muß.
ad 5
Der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds vergab Förderungen in Form von Darlehen
mit einer Verzinsung von 2% oder 3%. Der konkrete Förderungsanteil errechnet sich
aus der Darlehensverzinsung im Verhältnis zum jeweiligen Marktzinssatz. Da die
Förderungsanteile im Zuge der Erstellung der Verkaufsunterlagen nicht EDV-mäßig
erfaßt worden sind, und deren Erhebung nunmehr mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand (die Unterlagen hiezu befinden sich beim Käufer) verbunden wäre,
ist mir die Darstellung dieser Daten nicht möglich.
ad 7
Eine Abzinsung der aushaftenden Darlehenssummen könnte nur unter
Heranziehung eines bestimmten Referenzzinssatzes vorgenornmen werden. Weil
die Bestimmung eines Referenzzinssatzes zum einen nicht exakt, zum anderen nicht
bei allen Darlehen möglich ist, kann eine solche Berechnung nicht vorgelegt werden.
Beilage konnte nicht gescannt werden !!