1675/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1627/J-NR/1996, betreffend Vergabe
einer dritten Mobilfunklizenz, die die Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und
Freunde am 12. Dezember 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten :
1. Bis wann wird auch in Österreich gem. EU-Richtlinie 96/2/EWG
zumindest eine dritte Mobilfunklizenz vergeben?
Antwort.
1. Wie mein Amtsvorgänger bereits mehrfach betont hat, soll die 3. Konzession im Juli
1997 vergeben werden. An diesem Termin hat sich nichts geändert.
2. Wurde bei der Europäischen Union um Fristverlängerung für die
Erfüllung der EU-Richtlinie angesucht, die die Vergabe einer dritten
Mobilfunklizenz vor dem 1.1.1998 vorsieht?
Antwort:
Es wurde nicht um Fristverlängerung
angesucht
3. Wieviele Mobilfunkanbieter halten Sie für notwendig, um echten
Wettbewerb zu garantieren?
Antwort:
Ich meine, daß man ab 3 Anbietern wohl von einer Wettbewerbssituation sprechen
kann. Diese Einschätzung wird auch von dem für Wettbewerbsfragen zuständigen EU-
Kommissar vertretern.
4. Werden Sie die derzeitigen beiden Anbieter von der Vergabe der
dritten Lizenz ausschließen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort:
Diese Frage muß noch entschieden werden. Jedenfalls wird das Grundinteresse der
Konsumenten an einem funktionierenden Wettbewerb eine wesentliche Entscheidungs-
grundlage sein.
5. Dürfen sich Systemlieferanten (alleine oder als Mitglieder von Kon-
sortien) um die weiteren Lizenzen bewerben, oder beabsichtigen
Sie, Systemlieferanten von der Vergabe auszuschließen? Wenn ja,
warum? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
So wie bisher werden Systemlieferanten nicht ausgeschlossen werden, weil ich dafür
aus Gründen des Wettbewerbs keine Notwendigkeit sehe.
6. Wie beurteilen Sie die einschlägigen EU- Bestimmungen hinsicht-
lich des Auftretens von Systemlieferanten als Anbieter?
Auch die einschlägigen EU-Bestimmungen
schließen eine solche Beteiligung nicht aus.
7. Wann können aus Ihrer Sicht die österreichischen Kosumentlnnen
mit Vorteilen wie funktionierende, gut ausgebaute Mobilfunknetze,
neue und bessere Dienste und mit Preisreduktionen durch einen
echten Wettbewerb rechnen?
Antwort:
Die in der Frage beschriebene Situation ist insofern jetzt schon gegeben, als max.mobil
bereits 52 % der Bevölkerung erreicht und die Mobilfunktarife in Österreich zu den
billigsten in Europa zählen. Mit einer weiteren Verbesserung ist ab 1 998 zu rechnen, da
ab diesem Zeitpunkt der zweite Betreiber sein Netz voll ausgebaut haben wird und
dann auch ein dritter Betreiber am Markt tätig sein wird.
8. Sie haben angekündigt, die Ergebnisse einer WlFO-Studie über
internationale Auktionsmodelle im Rahmen einer Expertenklausur
spätestens Anfang November diskutieren zu wollen (Die Presse,
21 .9.96).
Welche Ergebnisse hat diese Expertenklausur gebracht? Wie soll
die Vergabe der dritten Lizenz gestaltet werden?
Antwort-
Das von meinem Amtsvorgänger angesprochene WlFO-Papier welches allgemeine
Grundsätze über vor- und Nachteile einer Versteigerung darlegt, wurde bereits in
einem Fachgespräch zwischen WIFO_Experten und Fachjuristen diskutiert. Das
Ergebnis ist im Entwurf einerseits in einer Novelle zum Vergabeverfahren des § 20a
Fernmeldegesetz 1993 zusammengefaßt, welche dieser Tage dem Ministerrat zur
Beschlußfassung vorgelegt wird. Zudem ist das WlFO in die Erstellung der Ausschrei-
bungsunterlagen einbezogen.
9. Je länger mit der Vergabe weiterer Mobilfunklizenzen zugewartet
wird, desto größer wird die Marktdominanz der derzeitigen Anbieter.
Für die weiteren Mobilfunklizenzen heißt das aber auch, daß sie von
Monat zu Monat an Wert verlieren und damit der Staat geringere
Lizenzgebühren verlangen kann.
Sind lhnen Abschätzungen bekannt oder haben Sie Abschätzungen
durchführen lassen, wie hoch in etwa der monatliche Wertverlust
der dritten Mobilfunklizenz ist? Wenn ja, wie hoch ist er? Wenn
nein, warum nicht?
Antwort:
Bei der Vergabe der DCS-1 800 Konzession sind neben marktwirtschaftlichen Überle-
gungen vor allem auch frequenztechnische Fragen zu berücksichtigen. Die Frequenzsi-
tuation in vielen unserer Nachbarländer (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Schweiz) ist
derart, daß ein Einsatz von Frequenzen im 1 800 MHz Bereich für Sprachtelefonie nicht
ohne weiters möglich ist, sondern individueller Frequenzkoordination bedarf. Diese
Arbeiten konnten erst nach der internationalen Funkfrequenz-Konferenz im November
1996 begonnen werden und werden etwa im März 1997 abgeschlossen sein. Aus
diesem Grund waren auch keine Überlegungen über allfällige Wertverluste anzustellen,
weil die Vergabe plangemäß erfolgen wird.
10. Im Frühjahr haben Sie angekündigt, mit einer Marktstudie den Be-
darf an zusätzlichen Mobilfunklizenzen zu erheben.
Ist eine solche Studie, angesichts der geltenden EU-Richtlinien
notwendig oder überhaupt zielführend? Liegen lhnen bereits die
Ergebnisse dieser Marktstudie vor? Wenn ja, welche Erkenntnisse
konnten Sie daraus gewinnen?
Antwort:
Im Hinblick auf die Vorgaben im Rahmen der EU-Richtlinie hat mein Amtsvorgänger
von der Durchführung einer derartigen Marktstudie Abstand genommen.
11., 12. u. Welche Vorgaben wurden im Lizenzbescheid der max.mobil und der
13. Mobilkom Austria tatsächlich konkret festgehalten?
Wie ist der jeweilige konkrete Wortlaut der Lizenzbescheide der
max.mobil und der Mobilkom Austria?
Warum wurde die Lizenzbescheide bislang dem Nationalrat und der
Öffentlichkeit vorenthalten?
Antwort:
Bescheide sind individuelle Normen, welche gemäß den
gesetzen nur den Parteien des Verfahrens zugestellt werden.
Eine Veröffentlichung ist auch aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht
vorgesehen. Ich werde aber jene Teile der Konzession, welche bereits im Entwurf den
Ausschreibungsunterlagen beigelegen sind, der Parlamentsdirektion zur Verfügung
stellen.
14. Wie hoch waren die Anbote für die Lizenzgebühr der restlichen fünf
Konsortien für die zweite GSM-Lizenz?
Antwort:
Die Angebote lagen zwischen 3,0 und 4,0 Mrd. S. Hinsichtlich detaillierter Angaben darf
ich auf die Beantwortung der Fragen 11 - 13 verweisen.
15. Welche Informationen oder Zusagen erhielten die Konsortien
hinsichtlich der Vergabe weiterer Mobilfunklizenzen?
Antwort:
Hiezu wurden keine Zusagen gemacht.
16. Wurden schriftliche oder mündliche Nebenabsprachen im Zuge der
yergabe der zweiten GSM-Lizenz gemacht?
Antwort:
Nebenabsprachen zu den Konzessionen sind mir nicht bekannt.
17. Wurden an das Ö Call-Konsortium bzw. an Vertreter des Ö Call-
Konsortiums mündliche oder schriftliche Zusagen hinsichtlich des
Vergabezeitpunkts weiterer Mobilfunklizenzen
gemacht?
Antwort:
Hiezu wurden keine Zusagen gemacht.
18. Den Medien war zu entnehmen, daß die Fa. Siemens als
Systemlieferant und Mitglied des Ö Call-Konsortiums Zusagen bzw.
Ankündigungen über eine zumindest teilweise inländische
Wertschöpfung (Fertigung der Basisstationen in Österreich) der
Netzinfrastruktur gemacht hat.
Bestehen Zusagen bzw. wurden Ankündigungen der Fa. Siemens
über eine inländische Wertschöpfung gemacht? Wenn ja, welche?
Antwort
Mir sind keine solchen Zusagen bekannt.
19.u.20. Die Mobilkom Austria hat sich von ihrem ursprünglichen
Systemlieferanten Siemens getrennt. Wie bekannt wurde, wurden
nun sogar bestehende Anlagenteile der Fa. Siemens gegen andere
Fabrikate ausgetauscht.
Steht die Trennung der Mobilkom von Siemens in Zusammenhang
mit der Vergabe der zweiten GSM-Lizenz an das Ö Call-Konsortium,
dessen Mitglied die Fa. Siemens ist?
Begründen Sie bitte lhre Antwort.
Welche Kosten entstanden der Mobilkom Austria durch diesen
Anlagentausch?
Antwort:
Diese Fragen betreffen nicht die Vollziehung und liegen auch außerhalb meines
Einflußbereiches.
21. Ab wann ist lhren Informationen nach mit den im max.mobil-Lizenz-
bescheid vorgeschriebenen Netzqualitäts- und Coverage-Stufen
wirklich zu rechnen?
Antwort:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen gehe ich davon aus, daß max.mobil. die in der
Konzession vorgegebenen Ausbaustufen zu den vorgegebenen Zeiten mit der er-
forderlichen Qualität erfüllt. Dies wurde und wird von den Fernmeldebehörden bzw. den
Funküberwachungen auch überprüft.
22. Mit welchen Pönalezahlungen, die für die Nichterreichung der im
Bescheid auferlegten Mindestqualifikationen des max.mobil-Netzes
definiert wurden, ist für das Budget 1996 und 1997 zu rechnen?
Antwort:
Diese Frage kann seriöserweise erst Ende 1 997 beantwortet werden. Für 1 996 sind
keine Pönalezahlungen entstanden.
23. Welche Coverage- und Netzqualitätsanforderungen wurden an das
Netz der Mobilkom Austria gestellt?
Antwort:
An das Netz der Mobilkom wurden die gleichen Anforderungen gestellt wie an max.mo-
bil.
24. Wurden auch im Lizenzbescheid der Mobilkom Austria Pönalezah-
lungen im Falle der Nichterfüllung der Anforderungen festgelegt?
Antwort:
Bei Mobilkom ist zu berücksichtigen, daß es sich bei der Berechtigung um ein von der
PTA abgeleitetes Recht handelt. Die PTA ist ex lege berechtigt und verpflichtet, den
Sprachtelefondienst zu erbringen. Aus diesem Grund handelte es sich beim Bescheid
an Mobilkom um einen Feststellungsbescheid, welcher schon aus rechtlichen Gründen
keine Pönalezahlungen enthalten kann.
25. Mobilkom Austria und max.mobil argumentieren, daß beide auf-
grund drohender Kapazitätsengpässe für einen weiteren Netzaus-
bau zusätzliche Frequenzen benötigen. Damit sollen offenbar Kon-
sumenten über die heute bestehenden schlechten Netzqualitäten
hinweggetröstet werden.
Ist es richtig, daß beide Netzbetreiber mit 1.1.1998 zusätzlich je 13
Frequenzkanäle erhalten sollen? Wenn ja, warum?
Antwort:
Es ist richtig, daß max.mobil zunächst nur die erste Tranche an Frequenzkanälen
erhalten hat und daher, wie in der Konzession vorgesehen, ab 1 . Jänner 1 998 weitere
Frequenzen im Ausmaß von 1 3 Frequenzkanälen erhalten wird. Damit verfügen dann
beide GSM-Betreiber über die gleiche Anzahl an Frequenzen, die in Österreich für
GSM verfügbar sind.
26. u. 27. Wird für diese Frequenzen erneut Lizenzgebühr eingehoben? Wenn
ja, wie hoch werden diese Zusatzgebühren sein? Wenn nein, warum
nicht?
Aufgrund welcher gesetzlichen Basis werden diese zusätzlichen
Frequenzen den beiden Netzbetreibern zugesprochen?
Antwort:
Für die Zuweisung dieser Frequenzen im Bereich 900 MHz wird keine weitere Konzes-
sionsgebühr eingehoben, da sich dies aus der Konzession ergibt.
28. Warum wurde bis heute kein Frequenznutzungsplan veröffentlicht,
und wie lauten die jeweiligen Frequenznutzungspläne?
Antwort:
Mit der Frequenzwidmungsverordnung BGBl. Nr. 313/96 wurde bereits ein Frequenz-
nutzungsplan für die Bereiche GSM, DECT und ERMES erlassen und veröffentlicht. An
der Veröffentlichung von
Frequenznutzungsplänen für weitere Bereiche wird gearbeitet.
Sie werden noch 1997 publiziert werden.
29. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Mobilkom Austria durch
den Betrieb des D-Netzes auf 900 MHz ein Frequenzband belegt, das
für drei weitere GSM-Lizenzen reichen würde?
Antwort:
Es trifft zu, daß auch das analoge D-Netz im 900 MHz-Bereich angesiedelt ist. Derzeit
sind etwa 250.000 Kunden im D-Netz registriert, sodaß es ausgeschlossen ist, diesen
Dienst einzustellen, um diese Frequenzen für andere Zwecke zu nutzen.
30. Teilen Sie die Einschätzung, daß dadurch dem Staat ein Schaden in
der Höhe von mehreren Milliarden Schilling, gemessen an den bis-
herigen Lizenzentgelten, entsteht?
Antwort:
Diese Einschätzung teile ich nicht. im übrigen verweise ich darauf, daß der Betrieb des
C-Netzes und des D-Netzes ein Recht ist, welches der PTA auf Grund der früheren
Gesetzeslage zusteht und keine rechtliche Handhabe besteht, ihr dieses Recht ab-
zuerkennen.
31. Halten Sie es für richtig, die Mobilkom Austria für diese Frequenzen
Gebühren zahlen zu lassen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Für die Nutzung dieser Frequenzen zahlt die Mobilkom die vorgeschriebenen monatli-
chen Frequenznutzungsgebühren gemäß der Femmeldegebührenordnung.