1675/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1627/J-NR/1996, betreffend Vergabe

einer dritten Mobilfunklizenz, die die Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und

Freunde am 12. Dezember 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten :

1. Bis wann wird auch in Österreich gem. EU-Richtlinie 96/2/EWG

zumindest eine dritte Mobilfunklizenz vergeben?

Antwort.

1. Wie mein Amtsvorgänger bereits mehrfach betont hat, soll die 3. Konzession im Juli

1997 vergeben werden. An diesem Termin hat sich nichts geändert.

2. Wurde bei der Europäischen Union um Fristverlängerung für die

Erfüllung der EU-Richtlinie angesucht, die die Vergabe einer dritten

Mobilfunklizenz vor dem 1.1.1998 vorsieht?

Antwort:

Es wurde nicht um Fristverlängerung angesucht

3. Wieviele Mobilfunkanbieter halten Sie für notwendig, um echten

Wettbewerb zu garantieren?

Antwort:

Ich meine, daß man ab 3 Anbietern wohl von einer Wettbewerbssituation sprechen

kann. Diese Einschätzung wird auch von dem für Wettbewerbsfragen zuständigen EU-

Kommissar vertretern.

4. Werden Sie die derzeitigen beiden Anbieter von der Vergabe der

dritten Lizenz ausschließen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum

nicht?

Antwort:

Diese Frage muß noch entschieden werden. Jedenfalls wird das Grundinteresse der

Konsumenten an einem funktionierenden Wettbewerb eine wesentliche Entscheidungs-

grundlage sein.

5. Dürfen sich Systemlieferanten (alleine oder als Mitglieder von Kon-

sortien) um die weiteren Lizenzen bewerben, oder beabsichtigen

Sie, Systemlieferanten von der Vergabe auszuschließen? Wenn ja,

warum? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

So wie bisher werden Systemlieferanten nicht ausgeschlossen werden, weil ich dafür

aus Gründen des Wettbewerbs keine Notwendigkeit sehe.

6. Wie beurteilen Sie die einschlägigen EU- Bestimmungen hinsicht-

lich des Auftretens von Systemlieferanten als Anbieter?

Auch die einschlägigen EU-Bestimmungen schließen eine solche Beteiligung nicht aus.

7. Wann können aus Ihrer Sicht die österreichischen Kosumentlnnen

mit Vorteilen wie funktionierende, gut ausgebaute Mobilfunknetze,

neue und bessere Dienste und mit Preisreduktionen durch einen

echten Wettbewerb rechnen?

Antwort:

Die in der Frage beschriebene Situation ist insofern jetzt schon gegeben, als max.mobil

bereits 52 % der Bevölkerung erreicht und die Mobilfunktarife in Österreich zu den

billigsten in Europa zählen. Mit einer weiteren Verbesserung ist ab 1 998 zu rechnen, da

ab diesem Zeitpunkt der zweite Betreiber sein Netz voll ausgebaut haben wird und

dann auch ein dritter Betreiber am Markt tätig sein wird.

8. Sie haben angekündigt, die Ergebnisse einer WlFO-Studie über

internationale Auktionsmodelle im Rahmen einer Expertenklausur

spätestens Anfang November diskutieren zu wollen (Die Presse,

21 .9.96).

Welche Ergebnisse hat diese Expertenklausur gebracht? Wie soll

die Vergabe der dritten Lizenz gestaltet werden?

Antwort-

Das von meinem Amtsvorgänger angesprochene WlFO-Papier welches allgemeine

Grundsätze über vor- und Nachteile einer Versteigerung darlegt, wurde bereits in

einem Fachgespräch zwischen WIFO_Experten und Fachjuristen diskutiert. Das

Ergebnis ist im Entwurf einerseits in einer Novelle zum Vergabeverfahren des § 20a

Fernmeldegesetz 1993 zusammengefaßt, welche dieser Tage dem Ministerrat zur

Beschlußfassung vorgelegt wird. Zudem ist das WlFO in die Erstellung der Ausschrei-

bungsunterlagen einbezogen.

9. Je länger mit der Vergabe weiterer Mobilfunklizenzen zugewartet

wird, desto größer wird die Marktdominanz der derzeitigen Anbieter.

Für die weiteren Mobilfunklizenzen heißt das aber auch, daß sie von

Monat zu Monat an Wert verlieren und damit der Staat geringere

Lizenzgebühren verlangen kann.

Sind lhnen Abschätzungen bekannt oder haben Sie Abschätzungen

durchführen lassen, wie hoch in etwa der monatliche Wertverlust

der dritten Mobilfunklizenz ist? Wenn ja, wie hoch ist er? Wenn

nein, warum nicht?

Antwort:

Bei der Vergabe der DCS-1 800 Konzession sind neben marktwirtschaftlichen Überle-

gungen vor allem auch frequenztechnische Fragen zu berücksichtigen. Die Frequenzsi-

tuation in vielen unserer Nachbarländer (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Schweiz) ist

derart, daß ein Einsatz von Frequenzen im 1 800 MHz Bereich für Sprachtelefonie nicht

ohne weiters möglich ist, sondern individueller Frequenzkoordination bedarf. Diese

Arbeiten konnten erst nach der internationalen Funkfrequenz-Konferenz im November

1996 begonnen werden und werden etwa im März 1997 abgeschlossen sein. Aus

diesem Grund waren auch keine Überlegungen über allfällige Wertverluste anzustellen,

weil die Vergabe plangemäß erfolgen wird.

10. Im Frühjahr haben Sie angekündigt, mit einer Marktstudie den Be-

darf an zusätzlichen Mobilfunklizenzen zu erheben.

Ist eine solche Studie, angesichts der geltenden EU-Richtlinien

notwendig oder überhaupt zielführend? Liegen lhnen bereits die

Ergebnisse dieser Marktstudie vor? Wenn ja, welche Erkenntnisse

konnten Sie daraus gewinnen?

Antwort:

Im Hinblick auf die Vorgaben im Rahmen der EU-Richtlinie hat mein Amtsvorgänger

von der Durchführung einer derartigen Marktstudie Abstand genommen.

11., 12. u. Welche Vorgaben wurden im Lizenzbescheid der max.mobil und der

13. Mobilkom Austria tatsächlich konkret festgehalten?

Wie ist der jeweilige konkrete Wortlaut der Lizenzbescheide der

max.mobil und der Mobilkom Austria?

Warum wurde die Lizenzbescheide bislang dem Nationalrat und der

Öffentlichkeit vorenthalten?

Antwort:

Bescheide sind individuelle Normen, welche gemäß den

gesetzen nur den Parteien des Verfahrens zugestellt werden.

Eine Veröffentlichung ist auch aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht

vorgesehen. Ich werde aber jene Teile der Konzession, welche bereits im Entwurf den

Ausschreibungsunterlagen beigelegen sind, der Parlamentsdirektion zur Verfügung

stellen.

14. Wie hoch waren die Anbote für die Lizenzgebühr der restlichen fünf

Konsortien für die zweite GSM-Lizenz?

Antwort:

Die Angebote lagen zwischen 3,0 und 4,0 Mrd. S. Hinsichtlich detaillierter Angaben darf

ich auf die Beantwortung der Fragen 11 - 13 verweisen.

15. Welche Informationen oder Zusagen erhielten die Konsortien

hinsichtlich der Vergabe weiterer Mobilfunklizenzen?

Antwort:

Hiezu wurden keine Zusagen gemacht.

16. Wurden schriftliche oder mündliche Nebenabsprachen im Zuge der

yergabe der zweiten GSM-Lizenz gemacht?

Antwort:

Nebenabsprachen zu den Konzessionen sind mir nicht bekannt.

17. Wurden an das Ö Call-Konsortium bzw. an Vertreter des Ö Call-

Konsortiums mündliche oder schriftliche Zusagen hinsichtlich des

Vergabezeitpunkts weiterer Mobilfunklizenzen gemacht?

Antwort:

Hiezu wurden keine Zusagen gemacht.

18. Den Medien war zu entnehmen, daß die Fa. Siemens als

Systemlieferant und Mitglied des Ö Call-Konsortiums Zusagen bzw.

Ankündigungen über eine zumindest teilweise inländische

Wertschöpfung (Fertigung der Basisstationen in Österreich) der

Netzinfrastruktur gemacht hat.

Bestehen Zusagen bzw. wurden Ankündigungen der Fa. Siemens

über eine inländische Wertschöpfung gemacht? Wenn ja, welche?

Antwort

Mir sind keine solchen Zusagen bekannt.

19.u.20. Die Mobilkom Austria hat sich von ihrem ursprünglichen

Systemlieferanten Siemens getrennt. Wie bekannt wurde, wurden

nun sogar bestehende Anlagenteile der Fa. Siemens gegen andere

Fabrikate ausgetauscht.

Steht die Trennung der Mobilkom von Siemens in Zusammenhang

mit der Vergabe der zweiten GSM-Lizenz an das Ö Call-Konsortium,

dessen Mitglied die Fa. Siemens ist?

Begründen Sie bitte lhre Antwort.

Welche Kosten entstanden der Mobilkom Austria durch diesen

Anlagentausch?

Antwort:

Diese Fragen betreffen nicht die Vollziehung und liegen auch außerhalb meines

Einflußbereiches.

21. Ab wann ist lhren Informationen nach mit den im max.mobil-Lizenz-

bescheid vorgeschriebenen Netzqualitäts- und Coverage-Stufen

wirklich zu rechnen?

Antwort:

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen gehe ich davon aus, daß max.mobil. die in der

Konzession vorgegebenen Ausbaustufen zu den vorgegebenen Zeiten mit der er-

forderlichen Qualität erfüllt. Dies wurde und wird von den Fernmeldebehörden bzw. den

Funküberwachungen auch überprüft.

22. Mit welchen Pönalezahlungen, die für die Nichterreichung der im

Bescheid auferlegten Mindestqualifikationen des max.mobil-Netzes

definiert wurden, ist für das Budget 1996 und 1997 zu rechnen?

Antwort:

Diese Frage kann seriöserweise erst Ende 1 997 beantwortet werden. Für 1 996 sind

keine Pönalezahlungen entstanden.

23. Welche Coverage- und Netzqualitätsanforderungen wurden an das

Netz der Mobilkom Austria gestellt?

Antwort:

An das Netz der Mobilkom wurden die gleichen Anforderungen gestellt wie an max.mo-

bil.

24. Wurden auch im Lizenzbescheid der Mobilkom Austria Pönalezah-

lungen im Falle der Nichterfüllung der Anforderungen festgelegt?

Antwort:

Bei Mobilkom ist zu berücksichtigen, daß es sich bei der Berechtigung um ein von der

PTA abgeleitetes Recht handelt. Die PTA ist ex lege berechtigt und verpflichtet, den

Sprachtelefondienst zu erbringen. Aus diesem Grund handelte es sich beim Bescheid

an Mobilkom um einen Feststellungsbescheid, welcher schon aus rechtlichen Gründen

keine Pönalezahlungen enthalten kann.

25. Mobilkom Austria und max.mobil argumentieren, daß beide auf-

grund drohender Kapazitätsengpässe für einen weiteren Netzaus-

bau zusätzliche Frequenzen benötigen. Damit sollen offenbar Kon-

sumenten über die heute bestehenden schlechten Netzqualitäten

hinweggetröstet werden.

Ist es richtig, daß beide Netzbetreiber mit 1.1.1998 zusätzlich je 13

Frequenzkanäle erhalten sollen? Wenn ja, warum?

Antwort:

Es ist richtig, daß max.mobil zunächst nur die erste Tranche an Frequenzkanälen

erhalten hat und daher, wie in der Konzession vorgesehen, ab 1 . Jänner 1 998 weitere

Frequenzen im Ausmaß von 1 3 Frequenzkanälen erhalten wird. Damit verfügen dann

beide GSM-Betreiber über die gleiche Anzahl an Frequenzen, die in Österreich für

GSM verfügbar sind.

26. u. 27. Wird für diese Frequenzen erneut Lizenzgebühr eingehoben? Wenn

ja, wie hoch werden diese Zusatzgebühren sein? Wenn nein, warum

nicht?

Aufgrund welcher gesetzlichen Basis werden diese zusätzlichen

Frequenzen den beiden Netzbetreibern zugesprochen?

Antwort:

Für die Zuweisung dieser Frequenzen im Bereich 900 MHz wird keine weitere Konzes-

sionsgebühr eingehoben, da sich dies aus der Konzession ergibt.

28. Warum wurde bis heute kein Frequenznutzungsplan veröffentlicht,

und wie lauten die jeweiligen Frequenznutzungspläne?

Antwort:

Mit der Frequenzwidmungsverordnung BGBl. Nr. 313/96 wurde bereits ein Frequenz-

nutzungsplan für die Bereiche GSM, DECT und ERMES erlassen und veröffentlicht. An

der Veröffentlichung von Frequenznutzungsplänen für weitere Bereiche wird gearbeitet.

Sie werden noch 1997 publiziert werden.

29. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Mobilkom Austria durch

den Betrieb des D-Netzes auf 900 MHz ein Frequenzband belegt, das

für drei weitere GSM-Lizenzen reichen würde?

Antwort:

Es trifft zu, daß auch das analoge D-Netz im 900 MHz-Bereich angesiedelt ist. Derzeit

sind etwa 250.000 Kunden im D-Netz registriert, sodaß es ausgeschlossen ist, diesen

Dienst einzustellen, um diese Frequenzen für andere Zwecke zu nutzen.

30. Teilen Sie die Einschätzung, daß dadurch dem Staat ein Schaden in

der Höhe von mehreren Milliarden Schilling, gemessen an den bis-

herigen Lizenzentgelten, entsteht?

Antwort:

Diese Einschätzung teile ich nicht. im übrigen verweise ich darauf, daß der Betrieb des

C-Netzes und des D-Netzes ein Recht ist, welches der PTA auf Grund der früheren

Gesetzeslage zusteht und keine rechtliche Handhabe besteht, ihr dieses Recht ab-

zuerkennen.

31. Halten Sie es für richtig, die Mobilkom Austria für diese Frequenzen

Gebühren zahlen zu lassen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Für die Nutzung dieser Frequenzen zahlt die Mobilkom die vorgeschriebenen monatli-

chen Frequenznutzungsgebühren gemäß der Femmeldegebührenordnung.