1676/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1637/J betreffend Insolvenzen in Österreich, welche die Abge-
ordneten DI Prinzhorn und Kollegen am 12.12.1996 an mich richte-
ten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die österreichische Insolvenzentwicklung ist einerseits von dem
auch international bereits seit 1993 anhaltenden Fehlen entschei-
dender konjunktureller Impulse, andererseits der Öffnung der
österreichischen Märkte und den dadurch offen zu Tage tretenden
strukturellen Mängeln der heimischen Wirtschaft in verschiedenen
Bereichen geprägt. Dazu kommen die in der Diskussion immer wieder
aufgegriffene Eigenkapitalschwäche vieler heimischer Betriebe,
welche die Problematik von Forderungsausfällen vor Augen führt,
und andere innerbetriebliche Ursachen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Grundsätzlich ist zu bemerken, daß der wirtschaftliche Zusammen-
bruch von unternehmen in einer freien Marktwirtschaft nicht zu
verhindern ist; leider drängen auch viele große unternehmen
mittlere und kleine Firmen aus dem Markt.
Ein neues Insolvenzrechtsänderungsgesetz soll dieser hohen Insol-
venzdynamik entgegenwirken und das rechtliche Umfeld schaffen,
verstärkt eine Sanierung von gefährdeten unternehmen zu ermög-
lichen.
Die Reorganisation von unternehmen ist umso erfolgversprechender,
je früher Maßnahmen eingeleitet werden. In diesem Sinne wäre es
zweckmäßig, insolvenzgefährdete Unternehmen in einem möglichst
frühen Stadium zu orten und deren wirtschaftliche Situation unter
Beiziehung eines Wirtschaftsprüfers, der Hausbank oder eines
Kreditschutzverbandes bzw. der Interessenvertretung auszuloten,
um ehestens Sanierungsmaßnahmen in die Wege leiten zu können.
Um Panikreaktionen bei Kreditkündigungen zu vermeiden, wären
seitens der Banken auch kleine und mittlere Firmen durch eine
entsprechende Warnfrist ( Vorankündigungsfrist ) auf eine drohende
Kreditkündigung aufmerksam zu machen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Bereich der direkten Wirtschaftsförderung kommt es vor allem
zum Ausbau der Jungunternehmerförderungsaktion der BÜRGES, die
auch verstärkt in Regionalfördergebieten eingesetzt und zum ,teil
von der EU kofinanziert wird. Weiters wurde eine Förderungsaktion
zum Thema "Gründungssparen" eingerichtet, welche die Einbringung
von Eigenmitteln sowie die langfristige Finanzierung von Investi-
tionen im Zusammenhang mit Neugründungen und Übernahmen fördert.
Das Wirtschaftsministerium wird Unternehmensneugründungen auch
horizontal durch die in Begutachtung
befindliche Gewerbeordnungs-
Novelle ( Reduktion der geregelten Gewerbe ) erleichtern, ebenso
wie durch eine geplante Entschärfung der bei Betriebsübergaben
bisher sofort zu erfüllenden Auflagen durch eine Erstreckung der
Frist auf fünf Jahre.
Seitens der Österreichischen Bundesregierung wurde ein Teil der
genannten Rahmenbedingungen bereits verwirklicht bzw. befindet
sich in der Umsetzung.
Mit der bereits in parlamentarischer Behandlung befindlichen
Novelle des Betriebsanlagenrechts kommt es zu einer Vereinfachung
des Genehmigungsverfahrens für Betriebsanlagen. Die Ausarbeitung
einer umfassenden Reform des Betriebsanlagenrechts habe ich be-
reits in Auftrag gegeben.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Mindestkörperschaftssteuer von öS 50.000, -- wurde durch den
Verfassungsgerichtshof rückwirkend ab 1.1.1.996 aufgehoben. Diese
beträgt nun wieder öS 15.000,--.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Mit Schreiben vom 20.12.1996, Zl. 32.830/122-111/A/1/96, wurde
das Begutachtungsverfahren für ein Bundesgesetz, mit dem die
Gewerbeordnung 1994 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert
werden, dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeführt.
Soweit nicht bereits in Punkt 3 angeführt ist das Ziel dieses
Gesetzentwurfes die Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Öster-
reich, Verbesserung des Angebotes, Stärkung der Anpassung der
Unternehmer an die Bedürfnisse des Marktes, Vereinfachung des
Zuganges zum Gewerbe, Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten
und Erhöhung der Flexibilität der Arbeitnehmer und Erhaltung des
Oualitätsstandards des
österreichischen Gewerbes.
Inhaltlich sollen durch diesen Entwurf die Schaffung der vollen
Supplierungsmöglichkeit, die Reduzierung der Zahl der Gewerbe,
die Schaffung sogenannter verbundener Gewerbe, die Schaffung von
Teilgewerben mit vereinfachtem Zugang, die Erleichterung des
Zugangs zum Gewerbe, der Ausbau der Berechtigung zu fachüber-
greifenden Leistungen, der Ausbau der Rechte der Erzeuger und der
Händler, die Erweiterung des Gewerberechtsumfanges für einzelne
Gewerbe und Maßnahmen zur Verwaltungsentlastung und Entbürokrati-
sierung vorgenommen werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Gem. § 14 (1) Z 7 und Z 13 FAG sind Anzeigen und Ankündigungsab-
gaben ausschließlich Länder- ( Gemeinden- )Abgaben . Da es sich bei
den Werbesteuern um eine Frage des Finanzausgleiches handelt,
liegt die Zuständigkeit somit beim Bundesminister für Finanzen.
Die zunehmende Verbreitung ausländischer Medien in Österreich
gerade im 'TV-Bereich macht allerdings ein grundsätzliches Über-
denken dieser Abgaben zumindest mittelfristig notwendig, da
grenznahe Regionalsender im Ausland sich den Standortvorteil
bereits zunutze machen.
Die Problematik der gemeindeeigenen Getränkesteuer wird derzeit
diskutiert. Zu diesem Zweck wurde im Auftrag des Herrn Bundes-
kanzlers das fachlich dafür zuständige Bundesministerium für
Finanzen beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu installieren, die sich
mit dieser Thematik auseinandersetzen soll. In dieser Arbeits-
gruppe sind die Sozialpartner und der Gemeinde- und Städtebund
vertreten, das Bundesministerium für Finanzen hat die koordinie-
rende Funktion übernommen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Hinsichtlich Risikokapital bzw. Jungunternehmerförderung wurde
bereits eine Reihe attraktiver
Förderungsmöglichkeiten initiiert.
Gründungssparen( WKÖ und Bürges-Förderungsbank )
Nach dem Vorbild des Bausparens spart man 2 bis 6 Jahre an und
bekommt auf die angesparte Summe eine Prämie von 14 %. Bei einer
maximalen Sparsumme von öS 750.000, -- beträgt die maximale Prämie
bei einer 14 %igen Verzinsung öS .105.000,--.
Werden die angesparten Eigenmittel bis zur Höchstgrenze ausge-
nützt, besteht ein Anspruch auf einen Gründungskredit bis maximal
öS 1, 5 Mio. , bei 6 % Fixzinsen und einer Laufzeit von bis zu
10 Jahren.
Diese von den Wirtschaftskammern und der Bürges-Förderungsbank
geförderte Starthilfe kann Jeder in Anspruch nehmen, der selbst
ein Unternehmen gründen will, die Selbständigkeit seiner Kinder
finanziell vorbereiten möchte oder eine Betriebsübernahme plant.
Business Angel Börse
Unter dem Motto i (= ideen x investment) wurde kürzlich von der
Innovationsagentur eine Business Angels Börse gegründet.
Privatpersonen mit Kapital und Know how sollen für eine direkte
Beteiligung an einem Unternehmen mit guten Ideen gewonnen werden.
Ihr Ziel ist
- für Investoren die Transparenz für die Bereitstellung von
Risiko-Kapital zu erhöhen und
- für Unternehmensgründer und Investoren Kapital und Know how zur
langfristigen Sicherung des Wettbewerbsvorteils zu mobilisie-
ren.
Diese Aktion wird von der Innovationsargentur, einer 'Tochter der
Bürges-Bank, durchgeführt.
Seed-Financing ( Venture Financing des Innovations- und 'Technolo-
giefonds )
Für physische und Juristische Personen, die unternehmen gründen
(darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen); Produkte bzw. Ver-
fahren müssen neu sein, das Unternehmen muß Wachstums-Perspekti-
ven aufweisen, Risikobereitschaft ist ebenso zu berücksichtigen
wie die ökologische Verträglichkeit von Produkten bzw. Verfahren.
Die Kosten sind in 2 Phasen zu finanzieren
Phase 1: nicht rückzahlbarer Zuschuß bis öS 200.000,-- z.B. für
Konzept- und Studienkosten sowie Honorare externer Experten.
Phase 2: Gründungs- und Aufbaukosten von max. öS 6 Mio. Start-
kapital in Form von "Mezzanindarlehen". Tilgung und Verzinsung
sind gewinnabhängig - rückzahlbar nur, wenn Gewinn gemacht wird.
Ergänzt durch :
Beratung und Betreuung in Bereichen Marketing, controlling, ,tech-
nologie und Organisation.
Dauer: in den ersten drei Jahren nach Unternehmensgründung
Betreuung: durch Mitarbeiter der Innovationsagentur oder von ihr
beauftragte Experten .
Bürges-Jungunternehmer-Förderung (Neugründung bzw. Übernahme von
KMU )
Die Förderung beträgt max. öS 2 Mio. in Bürgschaftsform.
Die Kosten des Kredites sind an die Entwicklung der Sekundär-
marktkredite gebunden .
Nur für Personen, die innerhalb der vergangenen 8 Jahre vor Grün-
dung oder Übernahme des Unternehmes nicht selbständig tätig waren
und zum Zeitpunkt der Förderung Inhaber einer Gewerbeberechtigung
waren.
FGG:
Von der FGG wird durch Kombination einer Kapitalgarantie für den
Risikokapitalgeber gemeinsam mit einer Kreditgarantie für das
Projektunternehmen ein attraktives Garantieinstrument zur Techno-
logieoffensive in Österreich angeboten.
ERP-Fonds :
Ein neues Instrument zur Bildung von Risikokapital wird vom ERP-
Fonds durch Bereitstellung von äußerst niedrig verzinsten Kredi-
ten überlegt. Die Bedingung für die Inanspruchnahme dieses Kredi-
tes besteht in der Durchführung des Börseganges ab dem Zeitpunkt
der Kreditvergabe innerhalb von 5 Jahren.
Ab 1.4.1997 wird es auch ein eigenes Handelssegment an der Börse
für die kleinen und mittleren Unternehmen ( ,' FIT " - Finance in
Time) geben. Die Schaffung einer "Kleinen AG,' ist in Vorberei-
tung, und eine verstärkte Orientierung der Förderungseinrich-
tungen auf die Eigenkapitalfinanzierung ist vorgegeben. Gleich-
zeitig werden aber auch Maßnahmen zur Mobilisierung von Privat-
kapital getroffen, wie etwa die Schaffung einer Börse für Inves-
toren.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen für die
Wertpapierbörse ist hinzuweisen.