1677/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER .

Parlament

1017 W 1 E N

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1656/J betreffend die Praxis der Vergabe von Werkverträgen und

freien Dienstverträgen im ressortinternen Bereich sowie im Be-

reich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen, welche die

Abgeordneten Kier, Peter und Partnerinnen am 13.12.1996 an mich

richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

Es wird auf die Anfragebeantwortung 1653/J des Bundeskanzlers

verwiesen .

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-

heiten wurden vom 1.7.1996 bis zum 'rage der Anfragebeantwortung

41. Verträge vergeben. Das Auftragsvolumen betrug öS 560.000,--.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Sämtliche in Beantwortung der Frage 5 angeführten Aufträge wurden

an private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich vergeben.

Aufträge an juristische Personen, Angehörige freier Berufe sowie

Inhaber von Gewerbeberechtigungen fallen nicht unter die Legal-

definition des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Bei den für Verträge nach § 4 Abs. 4 und 5 ASVG vorgesehenen

Budgetansätzen erfolgte für die Jahre 1995 bis 1997 keine Dotie-

rung, da die in Rede stehende Regelung erst durch das Struktur-

anpassungsgesetz 1996 und die nachfolgenden Novellen geschaffen

wurde .

Da die Budgets 1996 und 1997 gemeinsam beschlossen wurden, konnte

keine konkrete Veranschlagung erfolgen; dies nicht zuletzt des-

halb, weil auch die erforderlichen Verrechnungsposten vom Bundes-

rechenamt erst im Herbst 1996 eröffnet wurden.

Die finanzielle Bedeckung für derartige Verträge erfolgt derzeit

daher im Wege von Umschichtungen innerhalb der hiefür vorge-

sehenen Budgetansätze. Erst im Zuge der Erstellung des Bundesvor-

anschlags 1998 wird erstmals aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt

vorliegenden Erfahrungswerte eine Dotierung der hierfür eröffneten

Verrechnungsposten erfolgen können.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Nein. Die Vergabe von Werkverträgen bzw. freien Dienstverträgen

orientiert sich an den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaft-

lichkeit und Zweckmäßigkeit unter Einhaltung der einschlägigen

Rechts- und Vergabevorschriften.

Im übrigen existiert im Bereich meines Ressorts weder eine Wei-

sung noch eine Richtlinie der in der Anfrage angesprochenen Art.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Es wird auf die Anfragebeantwortung 1657/J des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales verwiesen.