1677/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER .
Parlament
1017 W 1 E N
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1656/J betreffend die Praxis der Vergabe von Werkverträgen und
freien Dienstverträgen im ressortinternen Bereich sowie im Be-
reich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen, welche die
Abgeordneten Kier, Peter und Partnerinnen am 13.12.1996 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Es wird auf die Anfragebeantwortung 1653/J des Bundeskanzlers
verwiesen .
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-
heiten wurden vom 1.7.1996 bis zum 'rage der Anfragebeantwortung
41. Verträge vergeben. Das Auftragsvolumen betrug öS 560.000,--.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Sämtliche in Beantwortung der Frage 5 angeführten Aufträge wurden
an private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich vergeben.
Aufträge an juristische Personen, Angehörige freier Berufe sowie
Inhaber von Gewerbeberechtigungen fallen nicht unter die Legal-
definition des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Bei den für Verträge nach § 4 Abs. 4 und 5 ASVG vorgesehenen
Budgetansätzen erfolgte für die Jahre 1995 bis 1997 keine Dotie-
rung, da die in Rede stehende Regelung erst durch das Struktur-
anpassungsgesetz 1996 und die nachfolgenden Novellen geschaffen
wurde .
Da die Budgets 1996 und 1997 gemeinsam beschlossen wurden, konnte
keine konkrete Veranschlagung erfolgen; dies nicht zuletzt des-
halb, weil auch die erforderlichen Verrechnungsposten vom Bundes-
rechenamt erst im Herbst 1996 eröffnet wurden.
Die finanzielle Bedeckung für derartige Verträge erfolgt derzeit
daher im Wege von Umschichtungen innerhalb der hiefür vorge-
sehenen Budgetansätze. Erst im Zuge der Erstellung des Bundesvor-
anschlags 1998 wird erstmals aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt
vorliegenden Erfahrungswerte eine Dotierung der hierfür eröffneten
Verrechnungsposten erfolgen können.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Nein. Die Vergabe von Werkverträgen bzw. freien Dienstverträgen
orientiert sich an den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaft-
lichkeit und Zweckmäßigkeit unter Einhaltung der einschlägigen
Rechts- und Vergabevorschriften.
Im übrigen existiert im Bereich meines Ressorts weder eine Wei-
sung noch eine Richtlinie der in der Anfrage angesprochenen Art.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Es wird auf die Anfragebeantwortung 1657/J des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales verwiesen.