1679/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Abg. Böhacker, Haigermoser haben am
12.12.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1646/J betreffend "dem
Verein Österreichische Kinderfreunde" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-
zuteilen:
ad 1 und 2
Die Prüftätigkeit des Salzburger Kontrollamtes beim Verein Salzburger Kinder-
freunde ist mir bekannt, da im Zuge dieser Prüfung alle Abrechnungsunterlagen
seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie betreffend die ge-
förderten Familienberatungsstellen dem Kontrollamt Salzburg zur Verfügung gestellt
wurden. Der Prüfbericht liegt mir noch nicht vor, da er laut Auskunft der Magistrats-
direktion Salzburg derzeit noch im Kontrollausschuß behandelt wird.
ad 3
Die Magistratsdirektion Salzburg hat die Übermittlung des Berichtes nach dessen
beschlußmäßigen Behandlung im Kontrollausschuß zugesagt. Ein Zeitpunkt für die
Übermittlung ist noch nicht absehbar. Sollten aus dem Bericht Unregelmäßigkeiten
bei der Abwicklung der Förderungen der Familienberatungsstellen hervorgehen,
werden die nötigen Schritte eingeleitet und gegebenenfalls widmungswidrig
verwendete Förderungsmittel
rückgefordert werden.
ad 4 und 5
In den Jahren 1991 bis 1995 wurden jeweils drei Familienberatungsstellen des Ver-
eins Österreichische Kinderfreunde Salzburg in Salzburg nach den Bestimmungen
des Familienberatungsförderungsgesetzes gefördert.
Im Jahr 1991 betrug die Förderung pro Stelle öS 528.416,- im Jahr 1992 öS
551.138,- im Jahr 1993 öS 572.900,- und 1994 und 1995 jeweils öS 587.000,-. Es
wurden die Personalkosten für die nach dem Familienberatungsförderungsgesetz
anerkannten und in den Familienberatungsstellen tätigen Beraterlnnen abgedeckt.
1995 wurden weiters öS 25.000,- für das Projekt "Salzburger Spieltage" vergeben.
Diese Förderung erfolgte nach den Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes.
ad 6 und 7
Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel wurde geprüft.
Bei der Abrechnung wurde ein nicht widmungsgemäß verwendeter Förderungsbe-
trag festgestellt und ein Betrag von 368.520,70 (inkl. Zinsen) vom Verein rückgefor-
dert.
ad 8 und 9
Die Familienberatung durch den Verein Österr. Kinderfreunde Landesorganisation
Salzburg wurde mit 31. Dezember 1995 eingestellt, weshalb auch keine weiteren
Förderungsmittel an diesen Verein vergeben wurden.
Grundsätzlich können seitens meines Ressorts - unter Einhaltung aller Vorschriften -
weitere singuläre Projektförderungen nicht ausgeschlossen werden.