1679/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Abg. Böhacker, Haigermoser haben am

12.12.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1646/J betreffend "dem

Verein Österreichische Kinderfreunde" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-

zuteilen:

ad 1 und 2

Die Prüftätigkeit des Salzburger Kontrollamtes beim Verein Salzburger Kinder-

freunde ist mir bekannt, da im Zuge dieser Prüfung alle Abrechnungsunterlagen

seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie betreffend die ge-

förderten Familienberatungsstellen dem Kontrollamt Salzburg zur Verfügung gestellt

wurden. Der Prüfbericht liegt mir noch nicht vor, da er laut Auskunft der Magistrats-

direktion Salzburg derzeit noch im Kontrollausschuß behandelt wird.

ad 3

Die Magistratsdirektion Salzburg hat die Übermittlung des Berichtes nach dessen

beschlußmäßigen Behandlung im Kontrollausschuß zugesagt. Ein Zeitpunkt für die

Übermittlung ist noch nicht absehbar. Sollten aus dem Bericht Unregelmäßigkeiten

bei der Abwicklung der Förderungen der Familienberatungsstellen hervorgehen,

werden die nötigen Schritte eingeleitet und gegebenenfalls widmungswidrig

verwendete Förderungsmittel rückgefordert werden.

ad 4 und 5

In den Jahren 1991 bis 1995 wurden jeweils drei Familienberatungsstellen des Ver-

eins Österreichische Kinderfreunde Salzburg in Salzburg nach den Bestimmungen

des Familienberatungsförderungsgesetzes gefördert.

Im Jahr 1991 betrug die Förderung pro Stelle öS 528.416,- im Jahr 1992 öS

551.138,- im Jahr 1993 öS 572.900,- und 1994 und 1995 jeweils öS 587.000,-. Es

wurden die Personalkosten für die nach dem Familienberatungsförderungsgesetz

anerkannten und in den Familienberatungsstellen tätigen Beraterlnnen abgedeckt.

1995 wurden weiters öS 25.000,- für das Projekt "Salzburger Spieltage" vergeben.

Diese Förderung erfolgte nach den Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes.

ad 6 und 7

 

Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel wurde geprüft.

Bei der Abrechnung wurde ein nicht widmungsgemäß verwendeter Förderungsbe-

trag festgestellt und ein Betrag von 368.520,70 (inkl. Zinsen) vom Verein rückgefor-

dert.

ad 8 und 9

Die Familienberatung durch den Verein Österr. Kinderfreunde Landesorganisation

Salzburg wurde mit 31. Dezember 1995 eingestellt, weshalb auch keine weiteren

Förderungsmittel an diesen Verein vergeben wurden.

Grundsätzlich können seitens meines Ressorts - unter Einhaltung aller Vorschriften -

weitere singuläre Projektförderungen nicht ausgeschlossen werden.