1681/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alois Mock und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage, betreffend aufklärungsbedürftige Vorgänge in der Gemeinde

Hollenstein an der Ybbs, gerichtet und folgende Fragen gestellt.

"1 . Wird der in der Einleitung der Anfrage dargestellte Fall bereits untersucht?

2. Wenn ja, wegen welcher Tatbestände?

Wenn nein, werden Sie die zuständige Staatsanwaltschaft beauftragen, eine

Prüfung vorzunehmen?

3. Für den Fall, daß es bereits zur Einleitung eines Verfahrens gekommen ist,

wie ist der Stand dieses Verfahrens?"

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ließ diesen vom Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung aufgezeigten Sachverhalt im Wege des Landesgendarmeriekom-

mandos für Niederösterreich sowie vom zuständigen Untersuchungsrichter des Lan-

desgerichts St. Pölten erheben, und zwar in Richtung der Tatbestände des Miß-

brauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB und der Untreue nach § 1 53 StGB.

Zu 3:

Da letztlich ein strafbares Verhalten des Verdächtigen nicht erweislich war, gab die

Staatsanwaltschaft St. Pölten am 25.1 1 .1 996 gegenüber dem Untersuchungsrichter

des Landesgerichts St. Pölten gemäß § 90 Abs. 1 StPO die Erklärung ab, daß kein

Grund zur weiteren Verfolgung gefunden werde.