1686/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde haben am 13. Dezember 1996 unter der Nr. 1685/J an
meine Amtsvorgängerin eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die Finanzierung von Blutanalysen gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie hoch sind die Mittel aus dem Gesundheitsbudget 1996 für
Blutanalysen, die für Knochenmarktransplantationen
zweckgebunden sind?
2. Wieviel an öffentlichen Geldern aus dem Gesundheitsbudget
wird für 1997 zu diesem Zweck zur Verfügung stehen
3. Wieviele Blutanalysen sind österreichweit jährlich
notwendig, um Knochenmarktransplantationen für alle
Betroffenen sicherzustellen?
4. Wie werden Sie die noch fehlenden finanziellen Mittel
sicherstellen?
5. Wie ist es zu erklären, daß diese Blutanalysen in den USA
1.000,-- Schilling kosten, in Österreich aber 2.500,--
Schilling?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Mittelaufbringung aus dem KRAZAF für Knochenmarkspender-
typisierung und Knochenmarkspendersuche beträgt für das Jahr
1996 5,5 Millionen Schilling.
Zu frage 2:
Gemäß § 59c Abs. 1 Z 2 der KAG-Novelle 1996, BGBl.Nr. 751/1996,
stehen im Jahre 1997 aus den Mitteln des Strukturfonds
S 30 Millionen zur Förderung des Transplantationswesens, bei
einem Mehrbedarf jedoch bis höchstens S 40 Millionen zur
Verfügung. Gemäß § 59e Z 2 leg. ait. ist im Jahre 1997 für die
Typisierung und Knochenmarkspenderbetreuung ein Kostenersatz in
Höhe von S 2.500, -- pro HLA-A, B-Typisierung zu leisten.
Zusätzlich sind an die Organisation "Knochenmarkspende
Österreich", die zentral die Registrierung der
Knochenmarkspendertypisierungen durchführt und diese für
internationale Knochenmarkspendersuchen zur Verfügung stellt,
pro HLA-A, B-Typisierung S 250, --, jedoch insgesamt höchstens
S 500.000, -- zu leisten.
Zu Frage 3:
In Österreich sind jährlich Typisierungen von 2.000
potentiellen Knochenmarkspendern notwendig, um diese in
internationalen Knochenmarkspenderregistern einbringen zu
können. Dadurch ist eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, daß
österreichischen Patienten im Bedarfsfall ein passendes
Knochenmark vermittelt werden kann.
Zu Frage 4:
Die Sicherstellung der Mittel für die HLA-A, B-Typisierung der
zu registrierenden potentiellen Knochenmarkspender ist gemäß
§ 59e Z 2 KAG-Novelle 1996, BGBl.Nr.
751/1996, gewährleistet.
Zu Frage 5:
Zu den Typisierungskosten in Österreich wird angemerkt, daß bei
der Kalkulation dieser Leistung die Gemeinkostenzuschlagssätze
ausgeklammert worden sind und dieser Kostenersatz von
S 2.500, -- daher als günstig bezeichnet werden kann. Bezüglich
der angegebenen Kosten der Typisierungsleistungen in den USA
von S 1.000, -- ist nicht bekannt, welche Kostenbestandteile
berücksichtigt worden sind bzw. um welche Form der HLA-
Typisierung es sich dabei handelt.
Weiters ist festzuhalten, daß bei der Austestung im Rahmen der
internationalen Knochenmarkspendersuchen der Qualität größte
Bedeutung zukommt, wobei sich die österreichische Qualität der
HLA-A, B-Typisierung durch eine hohe Anzahl an Seren pro Blut-
probe auszeichnet .