1686/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und

Freunde haben am 13. Dezember 1996 unter der Nr. 1685/J an

meine Amtsvorgängerin eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend die Finanzierung von Blutanalysen gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat:

"1. Wie hoch sind die Mittel aus dem Gesundheitsbudget 1996 für

Blutanalysen, die für Knochenmarktransplantationen

zweckgebunden sind?

2. Wieviel an öffentlichen Geldern aus dem Gesundheitsbudget

wird für 1997 zu diesem Zweck zur Verfügung stehen

3. Wieviele Blutanalysen sind österreichweit jährlich

notwendig, um Knochenmarktransplantationen für alle

Betroffenen sicherzustellen?

4. Wie werden Sie die noch fehlenden finanziellen Mittel

sicherstellen?

5. Wie ist es zu erklären, daß diese Blutanalysen in den USA

1.000,-- Schilling kosten, in Österreich aber 2.500,--

Schilling?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Mittelaufbringung aus dem KRAZAF für Knochenmarkspender-

typisierung und Knochenmarkspendersuche beträgt für das Jahr

1996 5,5 Millionen Schilling.

Zu frage 2:

Gemäß § 59c Abs. 1 Z 2 der KAG-Novelle 1996, BGBl.Nr. 751/1996,

stehen im Jahre 1997 aus den Mitteln des Strukturfonds

S 30 Millionen zur Förderung des Transplantationswesens, bei

einem Mehrbedarf jedoch bis höchstens S 40 Millionen zur

Verfügung. Gemäß § 59e Z 2 leg. ait. ist im Jahre 1997 für die

Typisierung und Knochenmarkspenderbetreuung ein Kostenersatz in

Höhe von S 2.500, -- pro HLA-A, B-Typisierung zu leisten.

Zusätzlich sind an die Organisation "Knochenmarkspende

Österreich", die zentral die Registrierung der

Knochenmarkspendertypisierungen durchführt und diese für

internationale Knochenmarkspendersuchen zur Verfügung stellt,

pro HLA-A, B-Typisierung S 250, --, jedoch insgesamt höchstens

S 500.000, -- zu leisten.

Zu Frage 3:

In Österreich sind jährlich Typisierungen von 2.000

potentiellen Knochenmarkspendern notwendig, um diese in

internationalen Knochenmarkspenderregistern einbringen zu

können. Dadurch ist eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, daß

österreichischen Patienten im Bedarfsfall ein passendes

Knochenmark vermittelt werden kann.

Zu Frage 4:

Die Sicherstellung der Mittel für die HLA-A, B-Typisierung der

zu registrierenden potentiellen Knochenmarkspender ist gemäß

§ 59e Z 2 KAG-Novelle 1996, BGBl.Nr. 751/1996, gewährleistet.

Zu Frage 5:

Zu den Typisierungskosten in Österreich wird angemerkt, daß bei

der Kalkulation dieser Leistung die Gemeinkostenzuschlagssätze

ausgeklammert worden sind und dieser Kostenersatz von

S 2.500, -- daher als günstig bezeichnet werden kann. Bezüglich

der angegebenen Kosten der Typisierungsleistungen in den USA

von S 1.000, -- ist nicht bekannt, welche Kostenbestandteile

berücksichtigt worden sind bzw. um welche Form der HLA-

Typisierung es sich dabei handelt.

Weiters ist festzuhalten, daß bei der Austestung im Rahmen der

internationalen Knochenmarkspendersuchen der Qualität größte

Bedeutung zukommt, wobei sich die österreichische Qualität der

HLA-A, B-Typisierung durch eine hohe Anzahl an Seren pro Blut-

probe auszeichnet .