1688/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Anfrage der Abgeordneten Ridi Steibl

an die Bundesministerin für Arbeit; Gesundheit und Soziales betreffend

"EU-Mittel für Frauenprojekte"

Der Europäische Sozialfonds (ESF), als ein Instrument der EU-Strukturpolitik hat die

Aufgabe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit insbesondere durch Erleichterung des

Zugangs zum Arbeitsmarkt; Förderung der Chancengleichheit von Frauen und

Männern auf dem Arbeitsmarkt, Entwicklung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und

Qualifikationen, Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze beizutragen.

Ein spezifisches Instrument der Strukturfonds und damit auch des Sozialfonds sind

die Gemeinschaftsinitiativen (GI). Gemeinschaftsinitiativen unterscheiden sich von

den anderen Instrumenten des Europäischen Sozialfonds vor allem durch die

Transnationalität und die Betonung des innovativen Charakters der Initiativen.

Insgesamt stehen rund 9 % der gesamten Strukturfondsmittel für

Gemeinschaftsinitiativen bereit.

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ein wesentliches

Ziel des Europäischen Sozialfonds. Im Ziel 3-Plan wird die "Förderung der

Chancengleichheit von Frauen und Männern" in einem eigenen Schwerpunkt

besonders angesprochen. Die Gesamtbudgetmittel, die für diese Maßnahmen für

den Zeitraum 1995 bis 1999 zur Verfügung stehen, belaufen sich auf insgesamt

1,8 Mrd. Schilling. Davon werden vom Europäischen Sozialfonds 800 Mio. Schilling

zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus finden sich auch in allen regionalen

Programmplanungsdokumenten Frauenschwerpunkte.

Bei den Gemeinschaftsinitiativen wurde im Aktionsbereich EMPLOYMENT-NOW die

"Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern" als Zielvorgabe

übernommen. Die Förderschwerpunkte, die im Rahmen von NOW verfolgt werden,

sind die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, die Unterstützung

von Frauen insbesondere bei Ausbildungsmaßnahmen und beim Zugang zu

zukunftsorientierten Beschäftigungen, beim beruflichen Aufstieg und bei der

Existenzgründung.

Frage 1

a) Wie viele Arbeitsplätze wurden in Österreich durch den Einsatz von ESF-Mittel,

Gemeinschaftsinitiativen und der nationalen öffentlichen Kofinanzierung für Frauen

geschaffen ?

b) In welchen Bereichen wurden diese geschaffen?

c) Wie sieht die Verteilung diesbezüglich nach Bundesländern aus?

a) Im Rahmen des Ziel-3 Schwerpunktes "Förderung der Chancengleichheit für

Frauen und Männer" wurden im Unterschwerpunkt "Beschäftigungsbeihilfen" 393

Förderungsfälle realisiert, wobei sich die ausbezahlte Förderungssumme auf

20,6 Mio. Schilling (ESF-Mittel ÖS 9,8 Mio., AMS-Mittel ÖS 10,8 Mio.) beläuft. Im

Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EMPLOYMENT-NOW werden im

Maßnahmenschwerpunkt "Unterstützung von Existenzgründung" 5 Projekte

gefördert, die die Existenzgründung von rund 300 Teilnehmerinnen vorsehen.

b) Für diesen Bereich sind keine statistischen Daten verfügbar.

c) Die NOW-Projekte verteilen sich auf die Bundesländer Niederösterreich,

Oberösterreich, Salzburg , Vorarlberg und Wien.

Frage 2

Wie viele Weiterbildungs- und Umschulungsplätze wurden durch den Einsatz von

ESF-Mitteln, Gemeinschaftsinitiativen und der nationalen öffentlichen Kofinanzierung

für Frauen geschaffen ?

Im Rahmen des Ziel-3 Schwerpunktes "Förderung der Chancengleichheit für Frauen

und Männer" wurden im Unterschwerpunkt "Qualifizierung" 163 Projekte, in die

3.159 Maßnahmenteilnehmerinnen einbezogen wurden, realisiert. Die ausbezahlte

Förderungssumme beläuft sich auf 181 , 3 Mio. Schilling (ESF-Mittel ÖS 88,1 Mio.,

AMS-Mittel ÖS 91 Mio. und Landesmittel ÖS 2,2 Mio.).

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "EMPLOYMENT - NOW" werden im

Maßnahmenschwerpunkt "Qualifizierungsmaßnahmen" 5 Projekte mit rund 800

Teilnehmerinnen und im Maßnahmenschwerpunkt "Schulung von Multiplikatorinnen"

5 Projekte mit rund 750 Teilnehmerinnen gefördert.

Frage 3

Trifft es zu, daß das BMAS im Budgetplan für 1997 keine Kofinanzierungsmittel für

die Gemeinschaftsinitiativen vorgesehen hat? Wenn ja, warum wurde dies

verabsäumt?

Diese Behauptung ist unrichtig. Die nationale Kofinanzierung für die

Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT ist für die erste Antragsrunde

durch das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt worden, für die 2.

Antragsrunde wurde eine ausreichende Ermächtigung erteilt.

Frage 4

Trifft es zu, daß der Einsatz von ESF-Mittel, Gemeinschaftsinitiativen sowie deren

Kofinanzierung 1997 von den Landesgeschäftsstellen des AMS übernommen wird?

Wenn ja, warum? Welche Veränderungen (inhaltlich und strukturell) bringt dies mit

sich?

Die Administration des Europäischen Sozialfonds wurde vor Beginn an nahezu

ausschließlich über die Dienststellen des Arbeitsmarktservice und der Bundesämter

für Soziales und Behindertenwesen durchgeführt. Entsprechend der in der

Bundesverfassung festgelegten Zuständigkeit des Bundes für Angelegenheiten der

Arbeitsmarktpolitik und der Kompetenzverteilung zwischen den Bundesressorts ist

das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für Angelegenheiten der

Planung sowie für die Administration des Europäischen Sozialfonds zuständig. Die

Administration auf Projektebene wird vom Arbeitsmarktservice und den

Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen im Auftrag der Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales durchgeführt. Beide Organisationen verfügen

über regionale, das Arbeitsmarktservice darüberhinaus auch über lokale

Geschäftsstellen. Nur in wenigen Bereichen werden Gelder des Europäischen

Sozialfonds auch von anderen Bundesministerien, den Ländern oder dem

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales administriert.

Bei den Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT handelt es sich um

arbeitsmarkt- bzw. behindertenpolitische Maßnahmen, die angesichts ihres

innovativen und transnationalen Charakters als "experimentelle Projekte" zu sehen

sind. Um den größtmöglichen Nutzen aus diesen Projekten sicherzustellen, wurde

daher für die erforderliche Betreuung und Einbindung der Projekte vor Ort, aber

auch in Hinblick auf die Reduzierung des administrativen Aufwandes auf ein

notwendiges Mindestmaß, im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission die

Entscheidung getroffen, die Administration der Gemeinschaftsinitiativen

EMPLOYMENT und ADAPT ebenfalls dem Arbeitsmarktservice bzw. den

Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen zu übertragen.

Frage 5

Welche Bestimmungen gibt es, die gewährleisten, daß das AMS frauenspezifische

Projekte über oben genannte Mittel fördert?

Die Beauftragung des Arbeitsmarktservice erfolgte mit der Vorgabe, daß die dem

Arbeitsmarktservice zur Verfügung stehenden ESF-Mittel zweckgebunden für die in

den Einheitlichen Programmplanungsdokumenten bzw. Operationellen Programmen

festgelegten Zielgruppen und Maßnahmen zu verwenden sind.

Frage 6

Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit die Einreichfristen für die diversen

Programme rechtzeitig bekanntgegeben werden?

Für die Einreichfrist der zweiten Antragsrunde für die Gemeinschaftsinitiativen

EMPLOYMENT und ADAPT sind Publizitätsmaßnahmen im Sinne der EU-

Verordnung von Seiten des Arbeitsmarktservice und der Bundesämter für Soziales

und Behindertenwesen in die Wege geleitet worden.

Das sind: Veröffentlichung in der Wiener Zeitung, Schulung von MitarbeiterInnen

regionaler Beratungseinrichtungen, regionale Informationsveranstaltungen für

potentielle Maßnahmenträger, u.ä.

Frage 7

Gibt es eine nächste Antragsrunde für die Gemeinschaftsinititiativen

"EMPLOYMENT. NOW und YOUTHSTART"? Wenn ja, was ist die Einreichfrist?

Ja. Die Einreichfrist für die Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT

endet mit 31. März 1997.