1688/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Ridi Steibl
an die Bundesministerin für Arbeit; Gesundheit und Soziales betreffend
"EU-Mittel für Frauenprojekte"
Der Europäische Sozialfonds (ESF), als ein Instrument der EU-Strukturpolitik hat die
Aufgabe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit insbesondere durch Erleichterung des
Zugangs zum Arbeitsmarkt; Förderung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern auf dem Arbeitsmarkt, Entwicklung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und
Qualifikationen, Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze beizutragen.
Ein spezifisches Instrument der Strukturfonds und damit auch des Sozialfonds sind
die Gemeinschaftsinitiativen (GI). Gemeinschaftsinitiativen unterscheiden sich von
den anderen Instrumenten des Europäischen Sozialfonds vor allem durch die
Transnationalität und die Betonung des innovativen Charakters der Initiativen.
Insgesamt stehen rund 9 % der gesamten Strukturfondsmittel für
Gemeinschaftsinitiativen bereit.
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ein wesentliches
Ziel des Europäischen Sozialfonds. Im Ziel 3-Plan wird die "Förderung der
Chancengleichheit von Frauen und Männern" in einem eigenen Schwerpunkt
besonders angesprochen. Die
Gesamtbudgetmittel, die für diese Maßnahmen für
den Zeitraum 1995 bis 1999 zur Verfügung stehen, belaufen sich auf insgesamt
1,8 Mrd. Schilling. Davon werden vom Europäischen Sozialfonds 800 Mio. Schilling
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus finden sich auch in allen regionalen
Programmplanungsdokumenten Frauenschwerpunkte.
Bei den Gemeinschaftsinitiativen wurde im Aktionsbereich EMPLOYMENT-NOW die
"Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern" als Zielvorgabe
übernommen. Die Förderschwerpunkte, die im Rahmen von NOW verfolgt werden,
sind die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, die Unterstützung
von Frauen insbesondere bei Ausbildungsmaßnahmen und beim Zugang zu
zukunftsorientierten Beschäftigungen, beim beruflichen Aufstieg und bei der
Existenzgründung.
Frage 1
a) Wie viele Arbeitsplätze wurden in Österreich durch den Einsatz von ESF-Mittel,
Gemeinschaftsinitiativen und der nationalen öffentlichen Kofinanzierung für Frauen
geschaffen ?
b) In welchen Bereichen wurden diese geschaffen?
c) Wie sieht die Verteilung diesbezüglich nach Bundesländern aus?
a) Im Rahmen des Ziel-3 Schwerpunktes "Förderung der Chancengleichheit für
Frauen und Männer" wurden im Unterschwerpunkt "Beschäftigungsbeihilfen" 393
Förderungsfälle realisiert, wobei sich die ausbezahlte Förderungssumme auf
20,6 Mio. Schilling (ESF-Mittel ÖS 9,8 Mio., AMS-Mittel ÖS 10,8 Mio.) beläuft. Im
Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EMPLOYMENT-NOW werden im
Maßnahmenschwerpunkt "Unterstützung von Existenzgründung" 5 Projekte
gefördert, die die Existenzgründung von rund 300 Teilnehmerinnen vorsehen.
b) Für diesen Bereich sind keine statistischen Daten verfügbar.
c) Die NOW-Projekte verteilen sich auf die Bundesländer Niederösterreich,
Oberösterreich, Salzburg , Vorarlberg und
Wien.
Frage 2
Wie viele Weiterbildungs- und Umschulungsplätze wurden durch den Einsatz von
ESF-Mitteln, Gemeinschaftsinitiativen und der nationalen öffentlichen Kofinanzierung
für Frauen geschaffen ?
Im Rahmen des Ziel-3 Schwerpunktes "Förderung der Chancengleichheit für Frauen
und Männer" wurden im Unterschwerpunkt "Qualifizierung" 163 Projekte, in die
3.159 Maßnahmenteilnehmerinnen einbezogen wurden, realisiert. Die ausbezahlte
Förderungssumme beläuft sich auf 181 , 3 Mio. Schilling (ESF-Mittel ÖS 88,1 Mio.,
AMS-Mittel ÖS 91 Mio. und Landesmittel ÖS 2,2 Mio.).
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "EMPLOYMENT - NOW" werden im
Maßnahmenschwerpunkt "Qualifizierungsmaßnahmen" 5 Projekte mit rund 800
Teilnehmerinnen und im Maßnahmenschwerpunkt "Schulung von Multiplikatorinnen"
5 Projekte mit rund 750 Teilnehmerinnen gefördert.
Frage 3
Trifft es zu, daß das BMAS im Budgetplan für 1997 keine Kofinanzierungsmittel für
die Gemeinschaftsinitiativen vorgesehen hat? Wenn ja, warum wurde dies
verabsäumt?
Diese Behauptung ist unrichtig. Die nationale Kofinanzierung für die
Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT ist für die erste Antragsrunde
durch das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt worden, für die 2.
Antragsrunde wurde eine ausreichende Ermächtigung erteilt.
Frage 4
Trifft es zu, daß der Einsatz von ESF-Mittel, Gemeinschaftsinitiativen sowie deren
Kofinanzierung 1997 von den Landesgeschäftsstellen des AMS übernommen wird?
Wenn ja, warum? Welche Veränderungen (inhaltlich und strukturell) bringt dies mit
sich?
Die Administration des Europäischen Sozialfonds wurde vor Beginn an nahezu
ausschließlich über die Dienststellen des Arbeitsmarktservice und der Bundesämter
für Soziales und Behindertenwesen
durchgeführt. Entsprechend der in der
Bundesverfassung festgelegten Zuständigkeit des Bundes für Angelegenheiten der
Arbeitsmarktpolitik und der Kompetenzverteilung zwischen den Bundesressorts ist
das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für Angelegenheiten der
Planung sowie für die Administration des Europäischen Sozialfonds zuständig. Die
Administration auf Projektebene wird vom Arbeitsmarktservice und den
Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen im Auftrag der Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales durchgeführt. Beide Organisationen verfügen
über regionale, das Arbeitsmarktservice darüberhinaus auch über lokale
Geschäftsstellen. Nur in wenigen Bereichen werden Gelder des Europäischen
Sozialfonds auch von anderen Bundesministerien, den Ländern oder dem
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales administriert.
Bei den Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT handelt es sich um
arbeitsmarkt- bzw. behindertenpolitische Maßnahmen, die angesichts ihres
innovativen und transnationalen Charakters als "experimentelle Projekte" zu sehen
sind. Um den größtmöglichen Nutzen aus diesen Projekten sicherzustellen, wurde
daher für die erforderliche Betreuung und Einbindung der Projekte vor Ort, aber
auch in Hinblick auf die Reduzierung des administrativen Aufwandes auf ein
notwendiges Mindestmaß, im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission die
Entscheidung getroffen, die Administration der Gemeinschaftsinitiativen
EMPLOYMENT und ADAPT ebenfalls dem Arbeitsmarktservice bzw. den
Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen zu übertragen.
Frage 5
Welche Bestimmungen gibt es, die gewährleisten, daß das AMS frauenspezifische
Projekte über oben genannte Mittel fördert?
Die Beauftragung des Arbeitsmarktservice erfolgte mit der Vorgabe, daß die dem
Arbeitsmarktservice zur Verfügung stehenden ESF-Mittel zweckgebunden für die in
den Einheitlichen Programmplanungsdokumenten bzw. Operationellen Programmen
festgelegten Zielgruppen und Maßnahmen
zu verwenden sind.
Frage 6
Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit die Einreichfristen für die diversen
Programme rechtzeitig bekanntgegeben werden?
Für die Einreichfrist der zweiten Antragsrunde für die Gemeinschaftsinitiativen
EMPLOYMENT und ADAPT sind Publizitätsmaßnahmen im Sinne der EU-
Verordnung von Seiten des Arbeitsmarktservice und der Bundesämter für Soziales
und Behindertenwesen in die Wege geleitet worden.
Das sind: Veröffentlichung in der Wiener Zeitung, Schulung von MitarbeiterInnen
regionaler Beratungseinrichtungen, regionale Informationsveranstaltungen für
potentielle Maßnahmenträger, u.ä.
Frage 7
Gibt es eine nächste Antragsrunde für die Gemeinschaftsinititiativen
"EMPLOYMENT. NOW und YOUTHSTART"? Wenn ja, was ist die Einreichfrist?
Ja. Die Einreichfrist für die Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT
endet mit 31. März 1997.