1689/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kier, Partnerinnen und Partner haben am
13. Dezember 1996 unter der Nr. 1662/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Praxis für die Vergabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen im
ressortinternen Bereich sowie im Bereich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen"
gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die nunmehr geltende Fassung des § 4 Abs. 4 und 5 des Allgemeinen Sozial-
versicherungsgesetzes ist mit 1. Juli 1996 in Kraft getreten. Da die zitierten gesetzlichen
Bestimmungen auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, nicht
anzuwenden waren, wurden die im § 4 Abs. 4 und 5 ASVG angeführten Kriterien nicht
erhoben und stehen daher nicht zur Verfügung. Eine Beantwortung dieser Fragen für vor
dem 1. Juli 1996 gelegene Zeiträume ist demzufolge nicht möglich.
Zu 5:
Im zweiten Halbjahr 1996 wurden 20 Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4
und 5 ASVG vergeben. Das Auftragsvolumen dieser Verträge belief sich auf insgesamt
677.825,-- Schilling.
Zu 6:
Sämtliche zur Frage angeführten Aufträge wurden an private Auftragnehmer mit Wohnsitz
in Österreich vergeben.
Aufträge an juristische Personen, Angehörige freier Berufe sowie an Inhaber von
Gewerbeberechtigungen fallen nicht unter die Legaldefinition des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG.
Sollte sich jedoch die Frage auf sämtliche Aufträge aus dem Ressortbereich des
Bundesministeriums für Landesverteidigung
an diesen Adressatenkreis beziehen, so wäre
deren Ermittlung mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Im
Hinblick darauf bitte ich um Verständnis, daß ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 7:
Wie schon erwähnt, sind die Bestimmungen des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG mit 1. Juli 1996 in
Kraft getreten. Demzufolge konnte in den Budgets für die Jahre 1995 bis 1997 keine
diesbezügliche Dotierung vorgesehen werden; die erforderlichen Verrechnungsposten
wurden vom Bundesrechenamt erst im Herbst 1996 eröffnet.
Die finanzielle Bedeckung für derartige Verträge erfolgt derzeit daher im Wege von
Umschichtungen innerhalb der hiefür vorgesehenen Budgetansätze. Erst im Zuge der
Erstellung des Bundesvoranschlages 1998 wird erstmals auf Grund der bis zu diesem
Zeitpunkt vorliegenden Erfahrungswerte eine Dotierung der hiefür eröffneten Verrechnungs-
posten erfolgen können.
Zu8:
Nein.
Zu 9:
Hiezu verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in Beantwortung der
gleichlautenden Anfrage Nr. 1653/J.