169/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 188/J-NR/1996, betreffend die Situation der Lehre an den österreichischen Universitäten, die die Abgeordneten Dr. FRISCHENSCHLAGER und PartnerInnen am 28.  Februar 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1.     Gibt es Untersuchungen bzw.  Studien des Wissenschaftsministeriums über die Situa­tion der Lehre an den österreichischen Universitäten und ihren tatsächlichen Stellen­wert innerhalb der Karriereplanung der Universitätsangehörigen?  Wenn ja, decken sich die Ergebnisse dieser Untersuchung mit jenen der obengenannten?

 

Antwort:

 

Auch die in der Einführung zu dieser Anfrage erwähnte Untersuchung wurde vom Bundes­ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Auftrag gegeben und im November 1995 abgeschlossen.  Sie wurde unter dem Titel "Software in der universitären Lehre" von der "Werkstatt für interkulturelles und soziales Lernen" und von Univ.Doz. Dr. Baumgartner vom Institut für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) an der Universität Klagenfurt durchgeführt.  Diese Studie stellt den Endbericht einer über fünf Jahre laufenden Projektphase im Bereich Nutzungs- und Bewertungsmöglichkeiten von sogenannter akademischer Bil­dungssoftware für die universitäre Lehre dar.

 

Bundesministerium

 

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Darüber hinaus wurden noch die Studien 'Analyse didaktischer Initiativen von Studienkommissionen und Bedarfsanalyse für Angebote in der Hochschullehrerweiterbildung" am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck sowie "Grundlagen zur hochschuldi­daktischen Personalentwicklung für Universitäts- und Hochschullehrer" bei der Österreichi­schen Gesellschaft für Hochschuldidaktik in Auftrag gegeben, die beide 1993 abgeschlossen worden sind.

Bei diesen Studien der letzten Jahre im Bereich der Qualitätssicherung der Lehre wird deut­lich, daß der Stellenwert der Lehre verglichen mit jenem der Forschung ein untergeordneter ist.  Als ein wesentlicher Faktor dieser Vernachlässigung des Stellenwerts der Lehre werden die mangelnden Führungsqualitäten von Professoren und Institutsvorständen identifiziert.  Darüber hinaus wird der Lehrqualität im dritten Abschnitt des Habilitationsverfahrens zuwe­nig Gewicht zugemessen sowie die Verpflichtung für Hochschullehrer (gern § 155 Abs.3 BDG), neben der fachlichen auch die pädagogische Weiterbildung zu betreiben, zugunsten der fachlichen Qualifizierung (Forschung) fast gänzlich vernachlässigt.

2.    Im Hochschulbericht 1993 heißt es im Kapitel 2. Lehre und Forschung, daß "die Lei­stungen in der Lehre im Vergleich zu jenen in der Forschung an der Universität einen untergeordneten Stellenwert einnehmen." Weiche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren gesetzt, um die bestehende Asymetrie zwischen Forschung und Lehre im uni­versitären Bereich zugunsten einer Aufwertung der Lehre zu verändern?

Antwort:

 

Das im Herbst 1993 beschlossene UOG 1993 sieht Evaluierung der Lehre, insbesondere die Bewertung der Lehrveranstaltungen durch die Studierenden, verpflichtend vor.

 

3.       § 18 Abs. 6 des UOG 1993 räumt dem Bundesminister für Wissenschaft und For­schung die Möglichkeit ein, "Zur Vorbereitung von universitätsübergreifenden Entwicklungsplanungen in Forschung und Lehre ... die bisherige Entwicklung von Universitäten oder von den in Österreich eingerichteten Studien gezielten Begutach­tungen zu unterziehen".

 

Wurden seitens Ihres Ministeriums entsprechende Begutachtungen insbesondere im Bereich der Lehre bereits durchgeführt oder zumindest in Auftrag gegeben?

 

Antwort:

 

Der Entwurf der Evaluierungsverordnung ist derzeit in Begutachtung.  Diese Evaluierungsver­ordnung stellt die Basis für eine Begutachtung insbesondere auch für den Bereich der Lehre dar.  Mit der Implementierung des UOG 93 werden die Universitäten die Qualitätssicherung ihrer Lehre über die regelmäßig durchzuführenden Evaluationen selbständig betreiben sowie den Bedarf für Aus- und Weiterbildung ihres Nachwuchses in Lehre und Forschung in ihre Budgeterstellung aufnehmen müssen.

 

4.       Weiche Maßnahmen zu einer Aufwertung der universitären Lehre planen Sie in der laufenden lagislaturperiode?

 

Antwort:

 

Da- das Interesse an Förderungen von Verbesserungsmaßnahmen in der Lehre nie über Einzel­initiativen hinaus gegangen ist, besteht die Absicht, innovative Modelle nur mehr dann zu unterstützen, wenn sie eine gesamte Universität oder Fakultät betreffen.  Die Einbeziehung der neuen Technologien in die universitäre Lehre stellte z.B. so einen förderungswürdigen Schwerpunkt dar.  Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Verbesserungskonzepte sind:

-      Neukonzeptionierung der Studienpläne (Aufgabe der Studienkommissionen);

 

-      adäquate Ausstattung mit Hard- und Software;

 

-      adäquat qualifiziertes Personal an den Universitäten und geeignete Produktionsfirmen;

 

-      finanzielle Ressourcen.

 

Mein Ressorrt ist bestrebt, an Projekten im Rahmen von EU-Programmen im Multimedia­Bereich (Taskforce Multimedia) teilzunehmen.  Ohne die aktive Mitarbeit von Universitäts­angehörigen wenigstens einer Studienrichtung sind solche Bestrebungen nicht erfolgverspre­chend.