1692/AB XX.GP
Schriftl . parlament . Anfrage an den
Bundesminister f. ausw. Angel. betr .
umsetzung der Bezügereform 1996
(Nr. 1809/J-NR/1997 )
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Made-
leine PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben am 14. Jänner
1997 unter der Nummer 1809/J-NR/1997 eine schriftliche par-
lamentarische Anfrage an mich gerichtet, welche den folgen-
den Wortlaut hat:
"1. Wieviele Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesräte
sowie Landtagsabgeordnete sind in ihrem Ressort
beschäftigt ?
2 . Welche Regelung wurde mit diesen Mandataren vor
Inkrafttreten der Novelle vom Juli 1996 getrof-
fen (Gewährung der erforderlichen freien Zeit,
Außerdienststellung und Gewährung des Ruhebezu-
ges oder vorzeitige Pensionierung mit Ruhebe-
zug) ? (Die unterfertigten Abgeordneten vertre-
ten die Auffassung, daß eine Beantwortung der
vorliegenden Anfrage auch unter namentlicher
Nennung der betreffenden Mandatare möglich ist,
weil das Informationsinteresse des Nationalrats
im vorliegenden Fall höher zu bewerten ist, als
ein allfälliges Geheimhaltungsinteresse
des
betreffenden Mandatars, sollen Sie diese
Rechtsauffassung nicht teilen, ersuchen die
unterfertigten Abgeordneten um Beantwortung die-
ser und der folgenden Fragen ohne Nennung des
Namens der betroffenen Mandatare. )
3 . Welche Regelung wurde mit den jeweiligen Manda-
taren nach Inkrafttreten der Novelle vom Juli
1996 getroffen (wieviel Prozent Ihrer Arbeits-
leistung beabsichtigen die jeweiligen Mandatare
zu erbringen) ?
4 . In welchem Bereich Ihres Ressorts erbringt der
Mandatar seine Arbeitsleistung?
5. Welche Arbeitsleistung (bitte um möglichst
genaue Angabe des Tätigkeitsprofils) erbringt
der Mandatars?
6. Verfügen die betroffenen Mandatare über ein
eigenes Büro?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Im von mir geleiteten Ressort sind keine Abge-
ordneten zum Nationalrat, Mitglieder des Bundesrates oder
Landtagsabgeordneten beschäftigt .
Zu Frage 2:
Im Hinblick auf meine Ausführungen zum Punkt 1
der vorliegenden Anfrage entfällt die Beantwortung dieser
Frage für den Bereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten.
Zur Frage 3:
Im Hinblick auf meine Ausführungen zum Punkt 1
der vorliegenden Anfrage entfällt für den Bereich des Bun-
desministeriums für auswärtige Angelegenheiten auch die
Beantwortung dieser Frage.
Im übrigen verweise ich auf den jährlich zu ver-
öffentlichenden Bericht nach Art. 59b Abs. 3 B-VC in der
Fassung des Bezügereformgesetzes, BGBl. Nr. 392/1996.
Zu den Fragen 4 und 5:
Im Hinblick auf meine Ausführungen zum Punkt 1
der vorliegenden Anfrage entfällt für den Bereich des Bun-
desministeriums für auswärtige Angelegenheiten auch die
Beantwortung dieser Fragen.
Zur Frage 6:
Im von mir geleiteten Ressort steht keinem Man-
datar ein Büro zur Verfügung.