1692/AB XX.GP

 

Schriftl . parlament . Anfrage an den

Bundesminister f. ausw. Angel. betr .

umsetzung der Bezügereform 1996

(Nr. 1809/J-NR/1997 )

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Made-

leine PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben am 14. Jänner

1997 unter der Nummer 1809/J-NR/1997 eine schriftliche par-

lamentarische Anfrage an mich gerichtet, welche den folgen-

den Wortlaut hat:

"1. Wieviele Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesräte

sowie Landtagsabgeordnete sind in ihrem Ressort

beschäftigt ?

2 . Welche Regelung wurde mit diesen Mandataren vor

Inkrafttreten der Novelle vom Juli 1996 getrof-

fen (Gewährung der erforderlichen freien Zeit,

Außerdienststellung und Gewährung des Ruhebezu-

ges oder vorzeitige Pensionierung mit Ruhebe-

zug) ? (Die unterfertigten Abgeordneten vertre-

ten die Auffassung, daß eine Beantwortung der

vorliegenden Anfrage auch unter namentlicher

Nennung der betreffenden Mandatare möglich ist,

weil das Informationsinteresse des Nationalrats

im vorliegenden Fall höher zu bewerten ist, als

ein allfälliges Geheimhaltungsinteresse des

betreffenden Mandatars, sollen Sie diese

Rechtsauffassung nicht teilen, ersuchen die

unterfertigten Abgeordneten um Beantwortung die-

ser und der folgenden Fragen ohne Nennung des

Namens der betroffenen Mandatare. )

3 . Welche Regelung wurde mit den jeweiligen Manda-

taren nach Inkrafttreten der Novelle vom Juli

1996 getroffen (wieviel Prozent Ihrer Arbeits-

leistung beabsichtigen die jeweiligen Mandatare

zu erbringen) ?

4 . In welchem Bereich Ihres Ressorts erbringt der

Mandatar seine Arbeitsleistung?

5. Welche Arbeitsleistung (bitte um möglichst

genaue Angabe des Tätigkeitsprofils) erbringt

der Mandatars?

6. Verfügen die betroffenen Mandatare über ein

eigenes Büro?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1:

Im von mir geleiteten Ressort sind keine Abge-

ordneten zum Nationalrat, Mitglieder des Bundesrates oder

Landtagsabgeordneten beschäftigt .

Zu Frage 2:

Im Hinblick auf meine Ausführungen zum Punkt 1

der vorliegenden Anfrage entfällt die Beantwortung dieser

Frage für den Bereich des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten.

Zur Frage 3:

Im Hinblick auf meine Ausführungen zum Punkt 1

der vorliegenden Anfrage entfällt für den Bereich des Bun-

desministeriums für auswärtige Angelegenheiten auch die

Beantwortung dieser Frage.

Im übrigen verweise ich auf den jährlich zu ver-

öffentlichenden Bericht nach Art. 59b Abs. 3 B-VC in der

Fassung des Bezügereformgesetzes, BGBl. Nr. 392/1996.

Zu den Fragen 4 und 5:

Im Hinblick auf meine Ausführungen zum Punkt 1

der vorliegenden Anfrage entfällt für den Bereich des Bun-

desministeriums für auswärtige Angelegenheiten auch die

Beantwortung dieser Fragen.

Zur Frage 6:

Im von mir geleiteten Ressort steht keinem Man-

datar ein Büro zur Verfügung.