1697/AB XX.GP

 

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Stadler

und Kollegen vom 22.1.1997, Nr. 1861/J, be-

treffend Nachteile für Bananenimporteure und

Konsumenten durch die EU-Bananenmarktordnung

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen vom 22. Jänner 1997, Nr. 1861/J, betreffend Nachteile

für Bananenimporteure und Konsumenten durch die EU-Bananenmarktord-

nung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU war zwingend die Übernahme des

gemeinschaftlichen Rechtsbestandes (acquis communautaire) verbun-

den. Zu diesem Rechtsbestand gehört auch die Gemeinsame Marktor-

ganisation für Bananen, die mit VO (EWG) Nr. 404/93 des Rates am

1. Juli 1993 für die damals zwölf Mitgliedstaaten in Kraft getreten

ist. Seit dem 1.Jänner 1995 gilt sie somit auch für Österreich und

für die anderen neuen Mitgliedstaaten. Sie regelt seither die Ein-

fuhr von Bananen nach Österreich.

Zu Frage 3:

Die Reduzierung des Lizenzanteils der österreichischen Marktbetei-

ligten ergibt sich aus dem derzeitigen System der Lizenzvergabe ge-

mäß der Einteilung der Marktbeteiligten in die Funktionen Erstim-

porteur, Zweitimporteur und Reifer mit den unterschiedlichen Ge-

wichtungen von 57 %, 15 % und 28 % der Referenzmenge. Da die öster-

reichischen Händler nach den Regeln der GMO Bananen nicht in die

Kategorie der Erstimporteure fallen, stehen ihnen maximal nur mehr

43 g ihrer ursprünglichen Referenzmenge zu (d.s. 15 % als Zweit-

importeure und 28 % als Reifer) . Dieser Anteil wird durch den sy-

stembedingten Reduktionsfaktor im Ausmaß von durchschnittlich 0,5

noch weiter reduziert, sodaß tatsächlich derzeit nur mehr etwa 30 %

der ursprünglichen Lizenzmenge den österreichischen Marktbeteilig-

ten zur Verfügung stehen.

Seit dem EU-Beitritt versucht Österreich, gemeinsam mit einigen

anderen Mitgliedstaaten, dieses System zu ändern. Aufgrund dieser

Bemühungen hat die Europäische Kommission (EK) im Mai 1996 einen

Vorschlag zur umfassenden Änderung der GMO Bananen dem Rat zur Ent-

scheidung vorgelegt . Unter anderem ist in diesem Reformvorschlag

auch der Ersatz des derzeitigen Funktionenmodells durch die Lizenz-

nutzungsmethode vorgesehen, die eine wesentlich bessere, d.h. den

tatsächlichen Marktverhältnissen angepaßte Zuteilung der Lizenzen

mit sich bringen würde. Mit diesem Vorschlag konnte aber bislang

noch kein Durchbruch erzielt. werden.

Den Marktbeteiligten der drei neuen Mitgliedstaaten wurde in den

ersten drei Quartalen des Jahres JL995 eine Art Übergangsfrist, in

der beispielsweise das Marktfunktionenmodell noch nicht zur Anwen-

dung gekommen ist, aufgrund intensiver Verhandlungen mit der EK

gewährt .

In diesem Zusammenhang darf erwähnt werden, daß in der Zwischenzeit

zwei österreichische Bananenimporteure auf die geänderten Umstände

reagiert haben und aufgrund der entsprechenden Vorgangsweise bei

der Bestellung von Bananen mit einem geringen Teil ihrer Referenz-

mengen ab 1997 den Status eines Erstimporteurs zuerkannt bekommen

haben .

Zu Frage 4:

Keines; die GMO Bananen war kein Gegenstand von irgendwelchen

Gegengeschäften .

Zu Frage5:

Bedingt durch die volle Übernahme der GMO Bananen in die österrei-

chische Rechtsordnung trat gegen Ende des Jahres 1995 sowie in der

ersten Hälfte des Jahres 1996 eine merkbare Erhöhung der Kon-

sumentenpreise ein. Diese Preissteigerung ist aber seit einiger

Zeit wieder rückläufig, da trotz des Rückganges an Eigenlizenzen

für die österreichischen Marktbeteiligten genügend Bananen auf dem

österreichischen Markt vorhanden sind. Die derzeitigen Preise lie-

gen daher auf einem Niveau, das nur geringfügig über jenem liegt,

welches vor der Einführung. der Bananenmarktordnung der EU gegeben

war . ,

Zu Frage 6:

Die Schwankungen bei Qualität und Haltbarkeit sind saisonal bedingt

und haben auch für Österreich seit dem EU-Beitritt keine Änderungen

erfahren.

Zu den Fragen 7 und 8:

Grundsätzlich ist dazu festzustellen, daß in den Bananen produzie-

renden Ländern und innerhalb der anbauenden Firmen die Verbesserung

der Produktionsbedingungen im Arbeits- und Sozialbereich ein er-

klärtes, langfristiges Ziel ist. Der laufende Erfolg ist dokumen-

tierbar, wenn auch noch vieles verbesserungsfähig ist, was aber

großteils auf die allgemeine Sozial- und Umweltsituation in den

bananenproduzierenden Ländern zurückzuführen ist. Zu dieser Ent-

wicklung gehören auch ökologische Standards und Qualitätssicherun-

gen in der Warenkette, die, wie von den europäischen Importeuren

gefordert, laufend verbessert werden.

Abgesehen davon treten auf der Grundlage der Stellungnahme des

Hauptausschusses des Österreichischen Nationalrates vom Juli 1995

in allen zuständigen Gremien die jeweiligen österreichischen Ver-

treter für die Berücksichtigung bzw. Anerkennung der sogenannten

Fair Trade Bananen ein.

Diese Forderung wurde von mir auf der 1901. Tagung des Rates Land-

wirtschaft am 22.Jänner 1996, bei der dieses Thema zuletzt behan-

delt wurde, wiederum mit Nachdruck vorgebracht.

Zu Frage 9:

Die Feststellungen in Ihrer Anfrage bezüglich eines Zuschlages in

Höhe von ca ÖS 50, -- pro Bananenkarton können nicht nachvollzogen

werden. Tatsache ist allerdings, daß sowohl die Kosten für die

Übertragung von Einfuhrlizenzen als auch die Kosten der Exportli-

zenzen für Lieferungen aus den Ländern des GATT-Rahmenabkommens

(Kolumbien, Costa Rica, Nicaragua und Venezuela) die Bananenein-

fuhren insgesamt verteuern.

Zu Frage 10:

Auf der Basis des Lomé IV-Abkommens in Verbindung mit der GMO

Bananen wird den traditionellen AKP-Produzenten seit der zweiten

Jahreshälfte 1993 Hilfe in Form von technischen Verbesserungen und

direkten Einkommensstützungen gewahrt . Aus diesen beiden 'Titeln

wurden 1994 (einschließlich zweites Halbjahr 1993) rund 13,9 Mio.

ECU, 1995 rund 29,9 Mio. ECU und 1996 rund 32, 6 Mio. ECU aufgewen-

det.

Zu Frage 11:

Wie bereits ausgeführt, tritt Österreich für eine umfassende Reform

der GMO Bananen ein. Zu dieser Reform gehört selbstverständlich

auch die Anpassung des Zollkontingentes von derzeit 2,2 Mio. to um

353.000 to auf 2,553 Mio. to. Bei diesen 353.000 to handelt es sich

um die Referenzmenge der drei neuen Mitgliedstaaten (der österrei-

chische Anteil beträgt rund 129.000 to) . Mangels einer diesbezügli-

chen Ratsentscheidung hat aber aufgrund der Rechtslage die EK das

Zollkontingent in den Jahren 1995 und 1996 um jeweils 353 . 000 to

erhöht, sodaß zumindest in diesen beiden Jahren die Referenzmenge

der drei neuen Mitgliedstaaten nicht verloren gegangen ist. Die

diesbezüglichen Beratungen im Verwaltungsausschuß, vor Verabschie-

dung der entsprechenden Verordnungen, waren allerdings äußerst

kontroversiell. Der EU-Rat wird sich aller Voraussicht nach erst

nach Abschluß des derzeit laufenden Panel-Verfahrens gegen die GMO

Bananen mit diesem Thema befassen. Der Abschluß dieses Schiedsver-

fahrens wird ca. im März/April d.J. erfolgen.

Wie erwähnt, tritt Österreich für eine weitere Erhöhung des Zoll-

kontingentes ein und unterstützt daher das Anliegen Deutschlands

und anderer Mitgliedstaaten das Zollkontingent auf mehr als 2 , 5

Mio. to zu erh'5hen.