1697/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Stadler
und Kollegen vom 22.1.1997, Nr. 1861/J, be-
treffend Nachteile für Bananenimporteure und
Konsumenten durch die EU-Bananenmarktordnung
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen vom 22. Jänner 1997, Nr. 1861/J, betreffend Nachteile
für Bananenimporteure und Konsumenten durch die EU-Bananenmarktord-
nung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Mit dem Beitritt Österreichs zur EU war zwingend die Übernahme des
gemeinschaftlichen Rechtsbestandes (acquis communautaire) verbun-
den. Zu diesem Rechtsbestand gehört auch
die Gemeinsame Marktor-
ganisation für Bananen, die mit VO (EWG) Nr. 404/93 des Rates am
1. Juli 1993 für die damals zwölf Mitgliedstaaten in Kraft getreten
ist. Seit dem 1.Jänner 1995 gilt sie somit auch für Österreich und
für die anderen neuen Mitgliedstaaten. Sie regelt seither die Ein-
fuhr von Bananen nach Österreich.
Zu Frage 3:
Die Reduzierung des Lizenzanteils der österreichischen Marktbetei-
ligten ergibt sich aus dem derzeitigen System der Lizenzvergabe ge-
mäß der Einteilung der Marktbeteiligten in die Funktionen Erstim-
porteur, Zweitimporteur und Reifer mit den unterschiedlichen Ge-
wichtungen von 57 %, 15 % und 28 % der Referenzmenge. Da die öster-
reichischen Händler nach den Regeln der GMO Bananen nicht in die
Kategorie der Erstimporteure fallen, stehen ihnen maximal nur mehr
43 g ihrer ursprünglichen Referenzmenge zu (d.s. 15 % als Zweit-
importeure und 28 % als Reifer) . Dieser Anteil wird durch den sy-
stembedingten Reduktionsfaktor im Ausmaß von durchschnittlich 0,5
noch weiter reduziert, sodaß tatsächlich derzeit nur mehr etwa 30 %
der ursprünglichen Lizenzmenge den österreichischen Marktbeteilig-
ten zur Verfügung stehen.
Seit dem EU-Beitritt versucht Österreich, gemeinsam mit einigen
anderen Mitgliedstaaten, dieses System zu ändern. Aufgrund dieser
Bemühungen hat die Europäische Kommission (EK) im Mai 1996 einen
Vorschlag zur umfassenden Änderung der GMO Bananen dem Rat zur Ent-
scheidung vorgelegt . Unter anderem ist in diesem Reformvorschlag
auch der Ersatz des derzeitigen Funktionenmodells durch die Lizenz-
nutzungsmethode vorgesehen, die eine wesentlich bessere, d.h. den
tatsächlichen Marktverhältnissen angepaßte Zuteilung der Lizenzen
mit sich bringen würde. Mit diesem Vorschlag konnte aber bislang
noch kein Durchbruch erzielt. werden.
Den Marktbeteiligten der drei neuen Mitgliedstaaten wurde in den
ersten drei Quartalen des Jahres JL995 eine Art Übergangsfrist, in
der beispielsweise das Marktfunktionenmodell noch nicht zur Anwen-
dung gekommen ist, aufgrund intensiver Verhandlungen mit der EK
gewährt .
In diesem Zusammenhang darf erwähnt werden, daß in der Zwischenzeit
zwei österreichische Bananenimporteure auf die geänderten Umstände
reagiert haben und aufgrund der entsprechenden Vorgangsweise bei
der Bestellung von Bananen mit einem geringen Teil ihrer Referenz-
mengen ab 1997 den Status eines Erstimporteurs zuerkannt bekommen
haben .
Zu Frage 4:
Keines; die GMO Bananen war kein Gegenstand von irgendwelchen
Gegengeschäften .
Zu Frage5:
Bedingt durch die volle Übernahme der GMO Bananen in die österrei-
chische Rechtsordnung trat gegen Ende des Jahres 1995 sowie in der
ersten Hälfte des Jahres 1996 eine merkbare Erhöhung der Kon-
sumentenpreise ein. Diese Preissteigerung ist aber seit einiger
Zeit wieder rückläufig, da trotz des Rückganges an Eigenlizenzen
für die österreichischen Marktbeteiligten genügend Bananen auf dem
österreichischen Markt vorhanden sind. Die derzeitigen Preise lie-
gen daher auf einem Niveau, das nur geringfügig über jenem liegt,
welches vor der Einführung. der Bananenmarktordnung der EU gegeben
war . ,
Zu Frage 6:
Die Schwankungen bei Qualität und Haltbarkeit sind saisonal bedingt
und haben auch für Österreich seit dem EU-Beitritt keine Änderungen
erfahren.
Zu den Fragen 7 und 8:
Grundsätzlich ist dazu festzustellen, daß in den Bananen produzie-
renden Ländern und innerhalb der anbauenden Firmen die Verbesserung
der Produktionsbedingungen im Arbeits- und Sozialbereich ein er-
klärtes, langfristiges Ziel ist. Der laufende Erfolg ist dokumen-
tierbar, wenn auch noch vieles verbesserungsfähig ist, was aber
großteils auf die allgemeine Sozial- und Umweltsituation in den
bananenproduzierenden Ländern zurückzuführen ist. Zu dieser Ent-
wicklung gehören auch ökologische Standards und Qualitätssicherun-
gen in der Warenkette, die, wie von den europäischen Importeuren
gefordert, laufend verbessert werden.
Abgesehen davon treten auf der Grundlage der Stellungnahme des
Hauptausschusses des Österreichischen Nationalrates vom Juli 1995
in allen zuständigen Gremien die jeweiligen österreichischen Ver-
treter für die Berücksichtigung bzw. Anerkennung der sogenannten
Fair Trade Bananen ein.
Diese Forderung wurde von mir auf der 1901. Tagung des Rates Land-
wirtschaft am 22.Jänner 1996, bei der dieses Thema zuletzt behan-
delt wurde, wiederum mit Nachdruck
vorgebracht.
Zu Frage 9:
Die Feststellungen in Ihrer Anfrage bezüglich eines Zuschlages in
Höhe von ca ÖS 50, -- pro Bananenkarton können nicht nachvollzogen
werden. Tatsache ist allerdings, daß sowohl die Kosten für die
Übertragung von Einfuhrlizenzen als auch die Kosten der Exportli-
zenzen für Lieferungen aus den Ländern des GATT-Rahmenabkommens
(Kolumbien, Costa Rica, Nicaragua und Venezuela) die Bananenein-
fuhren insgesamt verteuern.
Zu Frage 10:
Auf der Basis des Lomé IV-Abkommens in Verbindung mit der GMO
Bananen wird den traditionellen AKP-Produzenten seit der zweiten
Jahreshälfte 1993 Hilfe in Form von technischen Verbesserungen und
direkten Einkommensstützungen gewahrt . Aus diesen beiden 'Titeln
wurden 1994 (einschließlich zweites Halbjahr 1993) rund 13,9 Mio.
ECU, 1995 rund 29,9 Mio. ECU und 1996 rund 32, 6 Mio. ECU aufgewen-
det.
Zu Frage 11:
Wie bereits ausgeführt, tritt Österreich für eine umfassende Reform
der GMO Bananen ein. Zu dieser Reform gehört selbstverständlich
auch die Anpassung des Zollkontingentes von derzeit 2,2 Mio. to um
353.000 to auf 2,553 Mio. to. Bei diesen 353.000 to handelt es sich
um die Referenzmenge der drei neuen Mitgliedstaaten (der österrei-
chische Anteil beträgt rund 129.000 to) . Mangels einer diesbezügli-
chen Ratsentscheidung hat aber aufgrund der Rechtslage die EK das
Zollkontingent in den Jahren 1995 und 1996 um jeweils 353 . 000 to
erhöht, sodaß zumindest in diesen beiden Jahren die Referenzmenge
der drei neuen Mitgliedstaaten nicht verloren gegangen ist. Die
diesbezüglichen Beratungen im Verwaltungsausschuß, vor Verabschie-
dung der entsprechenden Verordnungen, waren
allerdings äußerst
kontroversiell. Der EU-Rat wird sich aller Voraussicht nach erst
nach Abschluß des derzeit laufenden Panel-Verfahrens gegen die GMO
Bananen mit diesem Thema befassen. Der Abschluß dieses Schiedsver-
fahrens wird ca. im März/April d.J. erfolgen.
Wie erwähnt, tritt Österreich für eine weitere Erhöhung des Zoll-
kontingentes ein und unterstützt daher das Anliegen Deutschlands
und anderer Mitgliedstaaten das Zollkontingent auf mehr als 2 , 5
Mio. to zu erh'5hen.