170/AB

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 194/J-NR/1996, betreffend das Beirätesystem, die die Abgeordneten Dr. SCHMIDT und PartnerInnen am 28.  Februar 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1. Wie werden die Mitglieder der einzelnen Beiräte ausgewählt?

 

2.    Haben die verschiedenen Interessenvertretungen (IG Kultur Österreich, IG Freie Theaterarbeit, IG Autoren, etc.) ein Vorschlagsrecht?  Wenn ja, wie sieht dieses aus?  Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort-.

 

Vorschläge für die Besetzung der aufgrund des § 9 des Kunstförderungsgesetzes, BGBl.

 

Nr. 146/1988, eingesetzten Beiräte werden mir von den jeweils sachlich zuständigen Geschäftsabteilungen nach Kontaktnahme mit Interessenvertretungen und Experten vorgelegt; ich ent­scheide sodann über die Besetzung der einzelnen Beiräte.

 

3. Welche Kompetenzen haben die einzelnen Beiräte?

 

Antwort:

Ich setze die Beiräte zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten ein­zelner Kunstsparten ein.  Darüber hinausgehende Funktionen einzelner Beiräte sind im Kunstförderungsbericht 1994 dargestellt, beispielsweise im Bereich der Abteilungen III/l, 111/3 und 111/5.

4.    Wissen die Beiratsmitglieder, wie hoch die Finanziellen Mittel sind, für deren Vergabe sie das Vorschlagsrecht haben?

 

Antwort:

 

Der Budgetrahmen gemäß den jeweils in Betracht kommenden finanzgesetzlichen Ansätzen ist den Mitgliedern der jeweiligen Beiräte bekannt.

 

5.    Gibt es einen Vergabeschlüssel, nach dem z.B. ein Teil des Budgets durch Beamte und ein anderer Teil durch einen Beschluß eines Beirats vergeben wird?  Wenn nein,

 

warum nicht?

 

Antwort'.

 

Im Sinne der Bestimmungen des Kunstförderungsgesetzes erstatten die Beiräte Vorschläge.

 

Vergeben werden die Kunstförderungsmittel von mir bzw. in meinem Auftrag von Beamten des

 

Ressorts.

 

6.    Gibt es von den einzelnen Beiratssitzungen Protokolle?  Weint nein, warum nicht?  Wenn ja, wo sind diese einsehbar?

Antwort'.

 

Die Vorsitzenden der Beiräte (in der Regel der Leiter der fachlich zuständigen Geschäftsabteilung ohne Stimmrecht) legen zu jeder Beiratssitzung ein Protokoll nur für den internen Ge­brauch an; solche Protokolle unterliegen nicht der Auskunftspflicht.  Die Diskussion in den Beratungen der Beiräte muß, soll sie ihren Zweck erfüllen, offen und rückhaltlos geführt wer­den.  Es liegt im Interesse der Mitglieder und Beiräte und muß gewährleistet sein, daß die von ihnen geäußerten Meinungen nicht über den Kreis der Sitzungsteilnehmer hinaus bekannt wer­den.  Eine Weitergabe von Protokollen über diesen Kreis hinaus unterbleibt daher.

 

7.     In weichen zeitlichen Abständen tagen die einzelnen Beiräte?

 

 

Antwort:

Die einzelnen Beiräte tagen nach Bedarf, d.h. im wesentlichen entsprechend dem Vorliegen zu begutachtender Ansuchen.

8.    Warum wird dem Kunstbericht keine Liste beigelegt, aus der ersichtlich ist, wieviele Förderungsansuchen (nach Sparten getrennt) insgesamt im Laufe eines Jahres im Ministerium eingelangt sind?

 

Antwort:

Dies ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie derzeit nicht vorgesehen.

 

9.     Sind Sie bereit, in den zukünftigen Kunstberichten dem/der Leser/in mitzuteilen, ob Sie den einzelnen Beiratsvorschlag angenommen haben oder nicht?  Wenn nein,

 

warum nicht?

 

Antwort:

 

Nein.  Zur Begründung verweise ich auf meine Antwort zu Frage 6.