1701/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1855/J-NR/1997, betreffend Ökopunkte-
Kontrolle, die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 22. Jänner
1997 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant-
worten:
1.,2. In welchem konkreten Vorbereitungsstadium befindet sich die elektronische Abwicklung
der Abbuchung?
Wann spätestens ist mit der Einführung einer voll funktionstüchtigen, elektronischen
Ökopunkte-Abbuchung zu rechnen?
Die elektronische Abwicklung der Ökopunkte-Abbuchung befindet sich im konkreten
Realisierungsstadium. Die Inbetriebnahme der Infrastruktur auf der Brenner-Achse,
über die bekanntlich rd. 80 % des ökopunktepflichtigen Transitverkehrs verlaufen, ist
bereits erfolgt. Zum Zwecke der Sicherstellung der vollen Funktionsfähigkeit des
Systems wird derzeit ein Testbetrieb mit "friendly consumers" für die elektronische
Abbuchung der Ökopunkte ohne Halt an den Binnengrenzen durchgeführt. Dies ins-
besondere auch deshalb, weil eine gemeinsame Vergabe des Auftrags für die Er-
richtung der für das automatische Ökopunktesystem erforderlichen Infrastruktur,
Software der ZDV etc. und für die Herstellung der elektronischen Fahrzeugdatenträger
aus EU-wettbewerbsrechtlichen Gründen
nicht möglich war.
Der schrittweise Vollausbau des Systems wird bis Oktober 1 997 realisiert, die Über-
nahme des Gesamtsystems erfolgt im Dezember dieses Jahres, sodaß nach Ablauf der
im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1524/96 der Kommission vom 30. Juli 1996
festgelegten Übergangsfrist bis 31. Dezember 1998 ein voll funktionstüchtiges und
effizientes System zur elektronischen Abbuchung, Verwaltung und Kontrolle der Öko-
punkte zur Verfügung stehen wird.
3.-6. Existiert ein Briefverkehr mit der EU bzw. existieren Gesprächsnotizen darüber, welche
Kontaktaufnahmen es bezüglich einer Übergangsregelung und einer Ausdehnung der
physischen Kontrollen an den Binnengrenzen in Sachen Ökopunkte gibt?
Existiert eine konkrete Zusage der EU, daß eine physische Kontrolle zur Ökopunkte-
Abbuchung weiterhin unbefristet akzeptiert wird?
Existiert eine Zusage der EU, bis zu einem bestimmten, konkreten Datum diese physischen
Kontrollen für die Ökopunkte-Abbuchung zu akzeptieren?
Es ist doch richtig, daß die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages
explizit zugesagt hat, daß die elektronische Ökopunkte-Abbuchung mit 1.1.1997 funktio-
niert. Was ist die Ursache dafür, daß dieses Versprechen gebrochen wurde und damit der
Transitvertrag gefährdet wird?
Hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen verweise ich auf das beiliegende Schrei-
ben der Kommission (Beilage 1 ).
7. Welche konkreten Investitionen in welcher konkreten Höhe und in welcher konkreten Form
sind 1997 und 1998 jeweils für die Einrichtung der elektronischen Ökopunkte-Abbuchung
geplant?
Im Jahr 1997 werden die Investitionen (inklusive MWSt.) des Bundes für die Ein-
richtung des elektronischen Ökopunktesystems in der Größenordnung von 245 Mio S
1998 von 63 Mio S liegen.
8. Wie kann die konkrete Funktion dieses Systems beschrieben werden?
Die wesentlichen Eckpfeiler des elektronischen Ökopunktesystems können wie folgt
beschrieben werden:
Österreich transitierende in der EU zugelassene Lkw über 7,5 Tonnen werden mit
elektronisch lesbaren Fahrzeugdatenträgern, sog. TAGs, ausgerüstet, welche bei der
Kommunikation mit der straßenseitigen Infrastruktur bestimmte Daten (z.B. COP-Werk
des Fahrzeugs) bekanntgeben.
Die Daten der Einfahrt nach Österreich und die Daten der Ausfahrt aus Österreich
werden in einem Zentralrechner vereint. Durch bestimmte Parameter wird ermittelt, ob
es sich um eine ökopunktepflichtige Transitfahrt handelt oder nicht. Die Abbuchung der
Ökopunkte erfolgt von dem im Zentralrechner angelegten Länderkonto des jeweiligen
Mitgliedstaates.
Um eine Umgehung der Ökopunktepflicht weitestgehend auszuschließen, umfaßt das
elektronische Ökopunktesystem zusätzlich zu den händisch an den EU-Außengrenzen
sowie im Landesinneren durchzuführenden Kontrollen auch umfassende elektronische
Enforcement-Einrichtungen bestehend aus zahlreichen fixen und flexiblen elektro-
nischen Kontrollquerschnitten. .
Hiezu darf ich auch auf die beiliegende Verordnung (EG) Nr. 1524/96 der Kommission
vom 30. Juli 1996 verweisen (Beilage 2).