1702/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kukacka und Kollegen

haben am 14.1.1997 unter der Nr. 1822/J eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Videoüberwachung der Poli-

zeiverhöre bei der Bundespolizeidirektion Linz" an mich gerich-

tet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Ist ein Schreiben der Bundespolizeidirektion Linz beim

Bundesministerium für Inneres eingelangt, worin sich die

Bundespolizeidirektion Linz bereit erklärt, Polizeiver-

höre mit Videokameras und Tonbandgeräten aufzeichnen zu

lassen?

2. Wenn ja, wann und mit welchem Datum?

3. Von wem wurde dieses Schreiben der Bundespolizeidirektion

Linz unterschrieben?

4. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß Polizeidirektor

Dr. Stark von dem geplanten Pilotprojekt in Linz offenbar

erst aus den Medien erfahren hat?

5. Ist es bei den Polizeidirektionen üblich, daß die jewei-

ligen Direktoren in solch schwerwiegenden Entscheidungen

von den eigenen Abteilungen nicht eingebunden werden,

sondern erst aus den Medien davon Kenntnis erlangen?

6. wie beurteilen Sie die Aussage des Linzer Polizeidirek-

tors Dr. Stark, daß es sich bei dem Pilotprojekt um ein

"überflüssiges Projekt" und ein "Experiment zweifelhafter

Art" handle?

7. Da der Leiter der Linzer Polizeipräsidialabteilung

Dr. Widholm dieses Pilotprojekt in der Presse begrüßte

und damit über diese geplante Maßnahme besser Bescheid

wußte als sein Chef, wirft diese Tatsache ein bezeichnen-

des Bild auf die wahren Machtverhältnisse in der Bundes-

polizeidirektion Linz . Werden Sie Maßnahmen setzen, um

diesen Zustand zu beenden und dafür sorgen, daß der

Präsidialchef Dr. Widholm in Zukunft keine Eigenmächtig-

keiten mehr begeht?

8. Wenn ja, welche?

9. Wenn nein, warum nicht?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein.

Zu den Fragen 2 und 3:

Dies ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1 .

Zu den Fragen 4 bis 9:

Nach informellen Gesprächen von Mitarbeitern des Bundesminister-

iums für Inneres mit Angehörigen der Bundespolizeidirektion

Linz über die Möglichkeiten eines derartigen Projektversuches

wurde die Erprobung von Videoaufzeichnungen von Polizeiverhören

bei dieser Behörde von meinem Amtsvorgänger aus Anlaß der Diskus-

sionen über die aus den Forderungen des Europäischen Komitees

zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender

Behandlung oder Strafe (CPT) abzuleitenden Schlüsse im Innenaus-

schuß des Nationalrates in Aussicht gestellt.

Am 9.12. 1996 fanden im Rahmen einer Besichtigung des Polizeige-

fangenenhauses der Bundespolizeidirektion Linz durch den Abge-

ordneten zum Nationalrat Anschober Gespräche mit dem Leiter der

Linzer Präsidialabteilung, Dr. Widholm, statt, in denen seitens

des Abgeordneten die Sprache auf dieses Projekt kam. Da dem

Beamten eine unmittelbare Rücksprache mit dem Behördenleiter,

der sich dienstlich in Wien befand, nicht möglich war, hatte

Dr. Widholm nach seinen Angaben in weiterer Folge versucht,

möglichst allgemein die Situation zu erklären und u.a. ausge-

führt, die Angelegenheit befinde sich erst in einer anfänglichen

Diskussionsphase, müsse sorgfältig überdacht werden, bedürfe

eines gewissen Vorlaufes und könne überhaupt vorerst nur auf

absoluter Freiwilligkeit aller Betroffenen (Beamte und

Verdächtige gemacht werden; bei tatsächlicher Beauftragung mit

diesem Projekt werde man selbstverständlich versuchen, auch

Positivaspekte zu finden.

Daß dieses Gespräch in den OÖ Nachrichten vom 10.12.1996 ver-

kürzt und durch die gewählte Zitierung teilweise sinnentstellend

wiedergegeben wurde, entzieht sich dem Einflußbereich des Innen-

ressorts.

Die in diesem Zusammenhang gezogenen Schlußfolgerungen von

Eigenmächtigkeiten des Leiters der Linzer Präsidialabteilung

entbehren daher jeder Grundlage.

Nach der oben angeführten Ankündigung des Projektversuches durch

den szt. Bundesminister für Inneres Dr. Einem wurde vom

Bundesministerium für Inneres umgehend eine Arbeitsgruppe unter

der Leitung des Sicherheitsdirektors des Bundeslandes Ober-

österreich mit dem Ziel eingerichtet, die praktischen

Umsetzungsmöglichkeiten eines solchen Probebetriebes einer

Videoüberwachung für die Bereiche der Bundespolizeidirektion

Linz und der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos

Oberösterreich zu prüfen. In dieser Arbeitsgruppe ist auch die

Bundespolizeidirektion Linz vertreten.

Tatsächlich steht Polizeidirektor Dr. Stark dem Projekt eher

skeptisch gegenüber; ich billige ihm diese kritische Meinung

auch zu, da dieses Projekt sich im Internet größtmöglichen

Nutzens für das Gemeinwohl durchaus auch Kritik gegenüber be-

haupten soll und muß.