1702/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kukacka und Kollegen
haben am 14.1.1997 unter der Nr. 1822/J eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Videoüberwachung der Poli-
zeiverhöre bei der Bundespolizeidirektion Linz" an mich gerich-
tet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Ist ein Schreiben der Bundespolizeidirektion Linz beim
Bundesministerium für Inneres eingelangt, worin sich die
Bundespolizeidirektion Linz bereit erklärt, Polizeiver-
höre mit Videokameras und Tonbandgeräten aufzeichnen zu
lassen?
2. Wenn ja, wann und mit welchem Datum?
3. Von wem wurde dieses Schreiben der Bundespolizeidirektion
Linz unterschrieben?
4. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß Polizeidirektor
Dr. Stark von dem geplanten Pilotprojekt in Linz offenbar
erst aus den Medien erfahren hat?
5. Ist es bei den Polizeidirektionen üblich, daß die jewei-
ligen Direktoren in solch schwerwiegenden Entscheidungen
von den eigenen Abteilungen nicht eingebunden werden,
sondern erst aus den Medien davon Kenntnis erlangen?
6. wie beurteilen Sie die Aussage des Linzer Polizeidirek-
tors Dr. Stark, daß es sich bei dem Pilotprojekt um ein
"überflüssiges Projekt" und ein "Experiment zweifelhafter
Art" handle?
7. Da der Leiter der Linzer Polizeipräsidialabteilung
Dr. Widholm dieses Pilotprojekt in der Presse
begrüßte
und damit über diese geplante Maßnahme besser Bescheid
wußte als sein Chef, wirft diese Tatsache ein bezeichnen-
des Bild auf die wahren Machtverhältnisse in der Bundes-
polizeidirektion Linz . Werden Sie Maßnahmen setzen, um
diesen Zustand zu beenden und dafür sorgen, daß der
Präsidialchef Dr. Widholm in Zukunft keine Eigenmächtig-
keiten mehr begeht?
8. Wenn ja, welche?
9. Wenn nein, warum nicht?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu den Fragen 2 und 3:
Dies ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1 .
Zu den Fragen 4 bis 9:
Nach informellen Gesprächen von Mitarbeitern des Bundesminister-
iums für Inneres mit Angehörigen der Bundespolizeidirektion
Linz über die Möglichkeiten eines derartigen Projektversuches
wurde die Erprobung von Videoaufzeichnungen von Polizeiverhören
bei dieser Behörde von meinem Amtsvorgänger aus Anlaß der Diskus-
sionen über die aus den Forderungen des Europäischen Komitees
zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (CPT) abzuleitenden Schlüsse im Innenaus-
schuß des Nationalrates in Aussicht gestellt.
Am 9.12. 1996 fanden im Rahmen einer Besichtigung des Polizeige-
fangenenhauses der Bundespolizeidirektion Linz durch den Abge-
ordneten zum Nationalrat Anschober Gespräche mit dem Leiter der
Linzer Präsidialabteilung, Dr. Widholm, statt, in denen seitens
des Abgeordneten die Sprache auf dieses Projekt kam. Da dem
Beamten eine unmittelbare Rücksprache mit dem Behördenleiter,
der sich dienstlich in Wien befand, nicht möglich war, hatte
Dr. Widholm nach seinen Angaben in weiterer Folge versucht,
möglichst allgemein die Situation zu
erklären und u.a. ausge-
führt, die Angelegenheit befinde sich erst in einer anfänglichen
Diskussionsphase, müsse sorgfältig überdacht werden, bedürfe
eines gewissen Vorlaufes und könne überhaupt vorerst nur auf
absoluter Freiwilligkeit aller Betroffenen (Beamte und
Verdächtige gemacht werden; bei tatsächlicher Beauftragung mit
diesem Projekt werde man selbstverständlich versuchen, auch
Positivaspekte zu finden.
Daß dieses Gespräch in den OÖ Nachrichten vom 10.12.1996 ver-
kürzt und durch die gewählte Zitierung teilweise sinnentstellend
wiedergegeben wurde, entzieht sich dem Einflußbereich des Innen-
ressorts.
Die in diesem Zusammenhang gezogenen Schlußfolgerungen von
Eigenmächtigkeiten des Leiters der Linzer Präsidialabteilung
entbehren daher jeder Grundlage.
Nach der oben angeführten Ankündigung des Projektversuches durch
den szt. Bundesminister für Inneres Dr. Einem wurde vom
Bundesministerium für Inneres umgehend eine Arbeitsgruppe unter
der Leitung des Sicherheitsdirektors des Bundeslandes Ober-
österreich mit dem Ziel eingerichtet, die praktischen
Umsetzungsmöglichkeiten eines solchen Probebetriebes einer
Videoüberwachung für die Bereiche der Bundespolizeidirektion
Linz und der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos
Oberösterreich zu prüfen. In dieser Arbeitsgruppe ist auch die
Bundespolizeidirektion Linz vertreten.
Tatsächlich steht Polizeidirektor Dr. Stark dem Projekt eher
skeptisch gegenüber; ich billige ihm diese kritische Meinung
auch zu, da dieses Projekt sich im Internet größtmöglichen
Nutzens für das Gemeinwohl durchaus auch Kritik gegenüber be-
haupten soll und muß.