1706/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1810/J betreffend Umsetzung der Bezügereform 1996, welche die

Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 14.1.1997 an

mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sind

derzeit ein Abgeordneter zum Nationalrat und drei Abgeordnete zu

einem Landtag beschäftigt.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Mit nachfolgenden Mandataren wurde vor Inkrafttreten der gegen-

ständlichen Novelle die angeführten Regelungen getroffen:

- PAWKOWICZ Rainer DIng. Dr. techn., Ministerialrat,

Abgeordneter zum Wiener Landtag.

Urlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) gem. § 75

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 .

- KIER Volker Mag. Dr. iur. , Ministerialrat

Abgeordneter zum Nationalrat

Außerdienststellung gem. § 17 (3) Beamten-Dienstrechtsgesetz

1979 unter Kürzung der Bezüge im Ausmaß von 25 %.

- GÜNTHER Helmut Mag. Dr. iur. , Oberrat

Abgeordneter zum Wiener Landtag

Gewährung der zur Ausübung des Mandates erforderlichen freien

Zeit gem. § 17 (1) Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 unter Kür-

zung der Bezüge im Ausmaß von 25 %.

- TSCHIRF Matthias Mag. Dr. iur., Oberrat

Abgeordneter zum Wiener Landtag

Erbringung der vollen Wochendienstzeit unter Kürzung der Bezüge

im Ausmaß von 25 % gem. § 13 (5) Gehaltsgesetz 1.956.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Nach Inkrafttreten dieser Novelle wurden mit nachfolgenden Manda-

taren die angeführten Regelungen getroffen:

- PAWKOWICZ Rainer DIng. Dr. techn., Ministerialrat,

Außerdienststellung unter Entfall der Bezüge gem. §17 (3)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979.

- KIER Volker Mag. Dr.iur., Ministerialrat

Außerdienststellung unter Entfall der Bezüge gem. $ 17 (3)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 .

- GÜNTHER Helmut Mag. Dr. iur. , Oberrat

Dienstfreistellung im Ausmaß von 25 % unter Kürzung der Bezüge

im Ausmaß von 25 % gem. § 17 (1)  Beamten-Dienstrechtsgesetz

1979.

- TSCHIRF Matthias Mag. Dr. iur. , Oberrat

Dienstfreistellung im Ausmaß von 50 % unter Kürzung der Bezüge

im Ausmaß von 50 % gem. §17 (1) Beamten-Dienstrechtsgesetz

1979.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Dr. Helmut GÜNTHER und Dr. Matthias TSCHIRF erbringen ihre

Arbeitsleistung in der Zentralleitung.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Dr . Helmut GÜNTHER ist Leiter der Abteilung X/A/5 ( Wirtschafts-

politische Abteilung ) .

Dr . Matthias TSCHIRF ist Leiter der Abteilung Pr/A/3 ( Personal-

abteilung ) .

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Dr. Helmut GÜNTHER und Dr. Matthias TSCHIRF stehen zur Verrich-

tung ihrer Arbeitsleistung ein Zimmer und ein Telefonanschluß zur

Verfügung .