1706/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1810/J betreffend Umsetzung der Bezügereform 1996, welche die
Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 14.1.1997 an
mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sind
derzeit ein Abgeordneter zum Nationalrat und drei Abgeordnete zu
einem Landtag beschäftigt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Mit nachfolgenden Mandataren wurde vor Inkrafttreten der gegen-
ständlichen Novelle die angeführten
Regelungen getroffen:
- PAWKOWICZ Rainer DIng. Dr. techn., Ministerialrat,
Abgeordneter zum Wiener Landtag.
Urlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) gem. § 75
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 .
- KIER Volker Mag. Dr. iur. , Ministerialrat
Abgeordneter zum Nationalrat
Außerdienststellung gem. § 17 (3) Beamten-Dienstrechtsgesetz
1979 unter Kürzung der Bezüge im Ausmaß von 25 %.
- GÜNTHER Helmut Mag. Dr. iur. , Oberrat
Abgeordneter zum Wiener Landtag
Gewährung der zur Ausübung des Mandates erforderlichen freien
Zeit gem. § 17 (1) Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 unter Kür-
zung der Bezüge im Ausmaß von 25 %.
- TSCHIRF Matthias Mag. Dr. iur., Oberrat
Abgeordneter zum Wiener Landtag
Erbringung der vollen Wochendienstzeit unter Kürzung der Bezüge
im Ausmaß von 25 % gem. § 13 (5) Gehaltsgesetz 1.956.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nach Inkrafttreten dieser Novelle wurden mit nachfolgenden Manda-
taren die angeführten Regelungen getroffen:
- PAWKOWICZ Rainer DIng. Dr. techn., Ministerialrat,
Außerdienststellung unter Entfall der Bezüge gem. §17 (3)
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979.
- KIER Volker Mag. Dr.iur., Ministerialrat
Außerdienststellung unter Entfall der Bezüge gem. $ 17 (3)
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 .
- GÜNTHER Helmut Mag. Dr. iur. , Oberrat
Dienstfreistellung im Ausmaß von 25 % unter Kürzung der Bezüge
im Ausmaß von 25 % gem. § 17 (1) Beamten-Dienstrechtsgesetz
1979.
- TSCHIRF Matthias Mag. Dr. iur. , Oberrat
Dienstfreistellung im Ausmaß von 50 % unter Kürzung der Bezüge
im Ausmaß von 50 % gem. §17 (1) Beamten-Dienstrechtsgesetz
1979.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Dr. Helmut GÜNTHER und Dr. Matthias TSCHIRF erbringen ihre
Arbeitsleistung in der Zentralleitung.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Dr . Helmut GÜNTHER ist Leiter der Abteilung X/A/5 ( Wirtschafts-
politische Abteilung ) .
Dr . Matthias TSCHIRF ist Leiter der Abteilung Pr/A/3 ( Personal-
abteilung ) .
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Dr. Helmut GÜNTHER und Dr. Matthias TSCHIRF stehen zur Verrich-
tung ihrer Arbeitsleistung ein Zimmer und ein Telefonanschluß zur
Verfügung .