1708/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde an die Frau
Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, betreffend Umsetzung der
medizinischen Hauskrankenpflege durch die Krankenversicherungsträger
(Nr. 1800/J).
In Beantwortung der einzelnen Fragen der gegenständlichen parlamentarischen
Anfrage halte ich nach Einholung einer Stellungnahme des Hauptverbandes
der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes fest:
Zu Frage 1:
Gemäß § 151 ASVG wird die medizinische Hauskrankenpflege durch diplo-
mierte Pflegepersonen auf ärztliche Anordnung erbracht. Nach Auskunft des Haupt-
verbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wurden in den meisten
Ländern zwischen den Kassen und Ländern bzw. Organisationen, die Hauskranken-
pflegeleistungen anbieten (z.B. Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk, Mobile Schwestern
etc.), Verträge über die Tätigkeit der diplomierten Pflegepersonen im Rahmen der
medizinischen Hauskrankenpflege abgeschlossen. Diese Organisationen erbringen
nach wie vor für die Kassen die Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege,
wobei die Verträge teilweise auch im Jahr 1997 weiter gelten bzw. Gespräche über
die Abgeltung der Leistungen im Jahre 1997 stattfinden.
Eine Umfrage des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs-
träger bei den Kassen hat ergeben,
daß derzeit hinsichtlich des diplomierten Pflege-
personals von einer flächendeckenden Versorgung ausgegangen werden kann und
auch keine Beschwerden der Versicherten bekannt sind.
In den Verträgen mit den Ländern bzw. Organisationen ist zur Abgeltung der
Leistungen entweder ein Pauschalbetrag oder eine Abgeltung pro Besuch vorge-
sehen. Soweit keine Verträge mit Ländern und Organisationen bestehen, leisten die
Kassen einen satzungsmäßigen Kostenzuschuß pro Besuch einer diplomierten
Pflegeperson. Im wesentlichen funktioniert die medizinische Hauskrankenpflege
somit auch ohne spezielle Vereinbarung mit der Standesvertretung der Ärzte.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Diese Fragen, betreffend den "Gesamtvertrag über die Mitwirkung der Ver-
tragsärzte an der medizinischen Hauskrankenpflege" können zusammenfassend
folgendermaßen beantwortet werden:
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat bereits
im Mai 1995 - also noch vor dem Zeitablauf des zwischen Hauptverband und Öster-
reichischer Ärztekammer beschlossenen Gesamtvertrages über die Mitwirkung der
Vertragsärzte an der medizinischen Hauskrankenpflege zum 30.6.1995 - der Öster-
reichischen Ärztekammer eine Verlängerung der gesamtverträglichen Beziehungen
bis Jahresende 1995 (zu unveränderten Konditionen) vorgeschlagen, um die Bezie-
hungen zwischen den Ärztekammern und den Krankenversicherungsträgern weiter-
hin sicherzustellen. Die Österreichische Ärztekammer hat jedoch im darauffolgenden
Juni zum Ausdruck gebracht, den Hauskrankenpflegevertrag zum vorgesehenen
Befristungszeitpunkt 30.6.1 995 auslaufen zu lassen. Dessen ungeachtet hat der
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger der Österreichischen
Ärztekammer im September 1995 ein neuerliches Angebot auf Verlängerung der
gesamtverträglichen Beziehungen unterbreitet. Dieses wurde im folgenden von der
Österreichischen Ärztekammer aber endgültig verworfen.
Alles in allem wurde die medizinische Hauskrankenpflege nach Meinung des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger bis dato von den
Vertragsärzten "nicht
angenommen", und selbst der seinerzeitige Gesamtvertrag hat
hinsichtlich des Einweisungsverhaltens durch die Ärzte keine effizienten Verände-
rungen gebracht. Die Bemühungen auf diesem Gebiet werden somit auch in Hin-
kunft fortzusetzen sein. Dazu wird es, darin stimme ich mit dem Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger überein, insbesondere notwendig sein,
daß jener und die Österreichische Ärztekammer eine gemeinsame Zielvorstellung
hinsichtlich der medizinischen Hauskrankenpflege finden.
Zur Frage 5:
Zuletzt wurde das Thema "Medizinische Hauskrankenpflege" seitens des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Vertretern der
Österreichischen Ärztekammer am 28. Jänner 1997 behandelt und vereinbart, die
Sachgespräche darüber fortzuführen.