1709/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfragen der Abgeordneten Petrovic,.
Freundinnen und Freunde an den Bundesminister
für Arbeit und Soziales und an die Bundesministerin
für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend
Umsetzung der Bezügereform 1996
(Nr. 1811/J und 1813/J)
Zu den beiliegenden Anfragen führe ich folgendes aus:
Aufgrund der mit Wirksamkeit vom 15. Februar 1997 erfolgten Änderung des Bundesmini-
steriengesetzes 1986 beantworte ich die beiden an den Bundesminister für Arbeit und Sozia-
les und die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz gerichteten Anfragen
unter einem.
Zu Frage 1:
Zum Stichtag 1. Februar 1997 waren im damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les die Abgeordnete zum Nationalrat und zwei Abgeordnete zu Landtagen beschäftigt. Im
damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz waren zum Stichtag
1. Februar 1997 weder Nationalratsabgeordnete noch Bundesräte oder Landtagsabgeordnete
beschäftigt.
Zu Frage 2:
Vor Inkrafttreten der gegenständlichen Novelle wurde den Abgeordneten zum Nationalrat
Marianne HAGENHOFER und Mag. Walter
GUGGENBERGER sowie den Landtagsabge-
ordneten Günther PRUTSCH und Arnold SCHENNER gemäß Art. 59a B-VG die erforderli-
che freie Zeit gewährt, wobei die Bezüge um 25 % gekürzt wurden. Die Abgeordnete zum
Nationalrat Dr. Madeleine PETROVIC wurde gemäß § 17 Abs. 3 BDG 1979 außer Dienst
gestellt. Auf den ihr gemäß § 13 Abs. 6 GG 1956 gebührenden fiktiven Ruhebezug, mit Aus-
nahme der gesetzlichen Abzüge (Pensionsbeitrag, Beitrag nach dem B-KUVG, Wohnbauför-
derungsbeitrag), hat sie durch Erklärung verzichtet.
Zu Frage 3:
Nach Inkrafttreten des Bezügereformgesetzes wurden die Abgeordneten GUGGENBERGER,
HAGENHOFER und SCHENNER im Ausmaß von 50 % dienstfreigestellt, da sie bekanntge-
geben haben, daß sie als Bundesbedienstete 50 % der Arbeitsleistung eines vollbeschäftigten
Bundesbediensteten erbringen werden. Der Abgeordnete PRUTSCH wurde im Ausmaß von
30 % dienstfreigestellt, da er bekanntgegeben hat, daß er als Bundesbediensteter 70 % der
Arbeitsleistung eines vollbeschäftigten Bundesbediensteten erbringen wird. Die Abgeordnete
Dr. PETROVIC ist weiterhin gemäß § 17 Abs. 3 BDG 1979 zur Gänze außer Dienst gestellt.
Ab 1. August 1996 ist daher ihr Anspruch auf Bezüge entfallen.
Zu Frage 4 und 5:
Der Abgeordnete Mag. GUGGENBERGER ist mit der Leitung des Bundessozialamtes Tirol
betraut. Die Abgeordnete HAGENHOFER ist mit der Leihung der Regionalen Geschäftsstelle
Braunau des Arbeitsmarktservice Österreich betraut. Der Abgeordnete PRITSCH ist mit der
Leitung der Regionalen Geschäftsstelle Mureck des Arbeitsmarktservice Österreich betraut.
Der Abgeordnete SCHENNER ist mit der Leitung der Regionalen Geschäftsstelle Gmunden
des Arbeitsmarktservice Österreich betraut. Hinsichtlich der Abgeordneten Dr. PETROVIC
entfällt die Beantwortung dieser Fragen
im Hinblick auf die gänzliche Außerdienststellung.
Zu Frage 6:
Die Abgeordneten Mag. GUGGENBERGER, HAGENHOFER, PRUTSCH und SCHENNER
verfügen über ein eigenes Büro. Die Abgeordnete Dr. PETROVIC verfügt aufgrund ihrer
gänzlichen Außerdienststellung über kein eigenes Büro.