171/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 195/J-NR/1996, betreffend die Verwendung des "Kunstförderungsbeitrages", die die Abgeordneten Dr. SCHMIDT und Partnerlnnen am

28.     Februar 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1.    Wie oft wurde der " Kunstförderungsbeirat " seit seinem Bestehen einberufen?

 

Antwort:

 

Der Kunstförderungsbeirat wurde 1946 zum ersten Mal im BGBl.  Nr. 213/1946 erwähnt.  Bis 1981 ist anzunehmen, daß dieser Beirat mindestens einmal jährlich einberufen wurde, doch sind genaue Erhebungen aufgrund des damit verbundenen Aufwandes verwaltungsökono­misch nicht vertretbar.  Von 1981 bis 1.995 wurde der Beirat jeweils einmal jährlich einberu­fen.

 

Nur einmal wurde der Versuch unternommen, einen Zwischenbericht über die Monate Jänner bis September vorzulegen.  Danach hat der Beirat wieder um jährliche Berichte gebeten.

 

2.       Welche Personen gehörten bisher dem " Kunstförderungsbeirat" an?

 

Antwort:

In der Anlage sind die Teilnehmer für die Berichtsperiode 1992-1994 und die neuen Teilneh­mer für die Periode 1995 bis 1997 aus der Einladungsliste angeführt (Beilagen 1 und 2).

3.    Gibt es von den einzelnen Sitzungen des "Kunstförderungsbeirats" Protokolle?  Wenn nein, warum nicht?  Wenn ja, wo sind diese einsehbar?

 

Antwort:

 

Ja. Diese Protokolle sind jeweils an alle Sitzungsteilnehmer zugestellt worden; ein Exemplar befindet sich in den Akten des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (früher Bundesministerium für Unterricht und Kunst).  Eine über diesen Kreis hinausgehende Verteilung ist nicht vorgesehen.

 

4.       Wie funktioniert der Entscheidungsfindungsprozess des "Kunströrderungsbeirats"?

 

 

Antwort:

 

§ 2 Abs. 3 zweiter bis vierter Satz des Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981, BGBl.  Nr. 573, regelt das Zustandekommen von Beschlüssen des Beirates: Zur Beschlußfähigkeit des Beira­tes ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder (Ersatzmitglieder) not­wendig.  Der Beirat faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

 

5.       Welche Vorschläge wurden in den Jahren seit seiner Gründung vom " Kunstförderungsbeirat" an Sie bzw.  Ihre Vorgängerlnnen oder an den Beiratsvorsitzenden herangetragen?

 

Antwort:

 

Es wurde immer darauf geachtet, daß in der Einladung ein Tagesordnungspunkt für Vor­schläge zukünftiger Projekte vorgesehen war; dies wird auch in Zukunft so gehandhabt wer­den.  Schriftlich wurde von den Eingeladenen bisher noch nie ein Vorschlag eingebracht.  In

 

der jeweiligen Sitzung wurden anher sehr wohl konkrete Vorschläge unterbreitet und im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt.

6.    Weiche Personen, Projekte etc. wurden seit der Konstituierung des ersten "Kunstförderungsbeirats" 1981 aus den Mitteln des "Kunstförderungsbeitrags" gefördert?

 

Antwort:

 

Da die Gesamtsumme 1981 ca.  S 40 Mio. betrug und sich 1995 auf ca.  S 85 Mio. ausweitete, wird aus verwaltungsökonomischen Gründen bezüglich der einzelnen Projekte auf die jewei­ligen Kunstberichte verwiesen, die auch den anfragenden Abgeordneten zugänglich sind.

 

7.    Haben ausschließlich die Mitglieder des " Kunstförderungsbeirats' die Möglichkeit, Vorschläge für die Vergabe des Kunstförderungsbeitrags zu machen?

 

Wenn ja, warum?  Wenn nein, wer hat dieses Vorschlagsrecht sonst noch?

 

Antwort:

Nur den Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) des Beirates wird das Recht eingeräumt, im Rahmen der Sitzungen des Beirates Vorschläge für die Vergabe des Kunstförderungsbeitrages zu machen.  Diese Praxis nimmt darauf Bedacht, daß nur die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Beirates stimmberechtigt sind.

 

 

 

BEILAGEN ADRESSEN NICHT GESCANNT !!!!