1718/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am 14. Jänner
1997 unter der Nr. 1814/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Umsetzung der Bezügereform 1996" gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
"1. Wieviele Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesräte sowie Landtagsabgeordnete sind in
Ihrem Ressort beschäftigt?
2. Welche Regelung wurde mit diesen Mandataren vor Inkrafttreten der Novelle vom Juli 1996
getroffen (Gewährung der erforderlichen freien Zeit, Außerdienststellung und Gewährung des
Ruhebezuges oder vorzeitige Pensionierung mit Ruhebezug)? (Die unterfertigten
Abgeordneten vertreten die Auffassung, daß eine Beantwortung der vorliegenden Anfrage
auch unter namentlicher Nennung der betreffenden Mandatare möglich ist, weil das
Informationsinteresse des Nationalrates im vorliegenden Fall höher zu bewerten ist, als ein
allfälliges Geheimhaltungsinteresse des betreffenden Mandatars; sollten Sie diese
Rechtsauffassung nicht teilen, ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Beantwortung
dieser und der folgenden Fragen ohne Nennung des Namens des betroffenen Mandatars.)
3. Welche Regelung wurde mit den jeweiligen Mandataren nach Inkrafttreten der Novelle vom
Juli 1996 getroffen (wieviel Prozent ihrer Arbeitsleistung beabsichtigen die jeweiligen
Mandatare zu erbringen)?
4. In welchem Bereich Ihres Ressorts erbringt der Mandatar seine Arbeitsleistung?
5. Welche Arbeitsleistung (bitte um möglichst genaue Angabe des Tätigkeitsprofils) erbringt
der Mandatar?
6. Verfügen die betroffenen Mandatare über ein eigenes Büro?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres sind folgende zehn Mandatare beschäftigt:
* Die Abgeordneten zum Nationalrat:
ADir Matthias ACHS
BezInsp Franz LAFER
BezInsp Günther PLATTER
* Der Bundesrat
GrInsp Franz RICHAU
Die Landtagsabgeordneten
Obst Udo BLOCK
BezInsp Michael KREIßL
GrInsp Helmut NADERER
BezInsp Fritz SCHRETTER
Hptm Marco SMOLINER
ChefInsp Rudolf WARZILEK
Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Inneres
stehende Abgeordnete zum Nationalrat Amtsdirektor Regierungsrat Anton GAAL befindet
sich seit 1. September 1993 unter Entfall der
Bezüge auf Karenzurlaub.
Zu Frage 2:
BezInsp KREIßL und Hptm SMOLINER haben ihr Mandat erst seit 29. November 1996 inne;
hinsichtlich dieser Mandatare erübrigt sich eine Beantwortung der Frage.
Bezüglich der anderen Abgeordneten wurde vor Inkrafttreten der BDG-Novelle vom Juli 1996
folgende Regelung getroffen:
BezInsp LAFER, GrInsp NADERER, GrInsp RICHAU sowie BezInsp SCHRETTER und
ChefInsp WARZILEK wurde gemäß § 17 Abs. 1 BDG 1979 die erforderliche freie Zeit
gewährt, wobei ein dem § 13 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 (GG) entsprechender 25% Abschlag
der Bezüge erfolgte.
Bei ADir ACHS und BezInsp PLATTER erfolgte eine Außerdienststellung gemäß § 17 Abs. 3
BDG 1979 und Gewährung des jeweiligen Ruhebezuges nach § 13 Abs. 6 GG.
Obst BLOCK wurde gemäß § 17 Abs. 3 BDG 1979 außer Dienst gestellt, wobei - irrtümlich -
eine 25% Gehaltskürzung nach § 13 Abs. 5 GG erfolgte. Da dem Genannten jedoch nur ein
Monatsbezug in der Höhe des entsprechenden Ruhebezuges gemäß § 13 Abs. 6 GG gebührt
hätte, wurde ein Verfahren zur Rückzahlung der Übergenüsse eingeleitet.
Zu Frage 3:
Bei vier Beamten (ADir ACHS, Obst BLOCK, BezInsp PLATTER und Hptm SMOLINER)
erfolgte eine Außerdienststellung gemäß § 17 Abs. 3 BDG 1979 unter Entfall der Bezüge.
Bei drei Beamten (BezInsp KREIßL, GrInsp RICHAU und ChefInsp WARZILEK) erfolgte
eine Verringerung der Wochendienstzeit (vgl. § 17 Abs. 1 BDG iVm § 13 Abs. 5 GG) um
25% bei einem (GrInsp NADERER) um 50% BezInsp LAFER wurde von 1. August 1996 bis
31.Dezember 1996 zu 25% und ab 1. Jänner 1997 zu 50% dienstfreigestellt. Schließlich wurde
BezInsp SCHRETTER vom 1. August bis 31. Oktober 1996 zu 25% und ab 1. November 1996
zu 60% dienstfreigestellt. Bei den zum Teil dienstfreigestellten Beamten erfolgte eine
entsprechende Kürzung des Monatsbezuges.
Zu den Fragen 4 und 5:
BezInsp KREIßL ist als Funksprecher in der Notrufzentrale der BPD Wien beschäftigt und
fallweise als dienstführender Beamter mit der Diensteinteilung und Dienstaufsicht betraut.
ChefInsp WARZILEK ist im Zentralinspektorat der BPD Innsbruck für Dienstkontrollen sowie
Koordination der Einsatzkräfte und Einsatzmaßnahmen zuständig und vertritt den
Abteilungskommandanten bei der Führung des Dienstbetriebes.
BezInsp LAFER und GrInsp NADERER versehen Dienst als Sachbearbeiter auf den
Gendarmerieposten Feldbach (Steiermark) bzw. Eugendorf (Salzburg), wobei auch die
Durchführung von Außen- und Sektorenstreifendiensten in ihr Aufgabengebiet fällt. GrInsp
RICHAU fungiert als Postenkommandant in Rosegg (Kärnten).
Schließlich ist BezInsp SCHRETTER Mitarbeiter der Verkehrsabteilung des LGK Kärnten und
versieht administrative Kanzleiarbeit im Sachbereich Geschwindigkeitsmessung bzw.
Radarkontrollen.