1718/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am 14. Jänner

1997 unter der Nr. 1814/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "Umsetzung der Bezügereform 1996" gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

"1. Wieviele Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesräte sowie Landtagsabgeordnete sind in

Ihrem Ressort beschäftigt?

2. Welche Regelung wurde mit diesen Mandataren vor Inkrafttreten der Novelle vom Juli 1996

getroffen (Gewährung der erforderlichen freien Zeit, Außerdienststellung und Gewährung des

Ruhebezuges oder vorzeitige Pensionierung mit Ruhebezug)? (Die unterfertigten

Abgeordneten vertreten die Auffassung, daß eine Beantwortung der vorliegenden Anfrage

auch unter namentlicher Nennung der betreffenden Mandatare möglich ist, weil das

Informationsinteresse des Nationalrates im vorliegenden Fall höher zu bewerten ist, als ein

allfälliges Geheimhaltungsinteresse des betreffenden Mandatars; sollten Sie diese

Rechtsauffassung nicht teilen, ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Beantwortung

dieser und der folgenden Fragen ohne Nennung des Namens des betroffenen Mandatars.)

3. Welche Regelung wurde mit den jeweiligen Mandataren nach Inkrafttreten der Novelle vom

Juli 1996 getroffen (wieviel Prozent ihrer Arbeitsleistung beabsichtigen die jeweiligen

Mandatare zu erbringen)?

4. In welchem Bereich Ihres Ressorts erbringt der Mandatar seine Arbeitsleistung?


 

5. Welche Arbeitsleistung (bitte um möglichst genaue Angabe des Tätigkeitsprofils) erbringt

der Mandatar?

6. Verfügen die betroffenen Mandatare über ein eigenes Büro?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres sind folgende zehn Mandatare beschäftigt:

* Die Abgeordneten zum Nationalrat:

ADir Matthias ACHS

BezInsp Franz LAFER

BezInsp Günther PLATTER

* Der Bundesrat

GrInsp Franz RICHAU

Die Landtagsabgeordneten

Obst Udo BLOCK

BezInsp Michael KREIßL

GrInsp Helmut NADERER

BezInsp Fritz SCHRETTER

Hptm Marco SMOLINER

ChefInsp Rudolf WARZILEK

Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Inneres

stehende Abgeordnete zum Nationalrat Amtsdirektor Regierungsrat Anton GAAL befindet

sich seit 1. September 1993 unter Entfall der Bezüge auf Karenzurlaub.

Zu Frage 2:

BezInsp KREIßL und Hptm SMOLINER haben ihr Mandat erst seit 29. November 1996 inne;

hinsichtlich dieser Mandatare erübrigt sich eine Beantwortung der Frage.

Bezüglich der anderen Abgeordneten wurde vor Inkrafttreten der BDG-Novelle vom Juli 1996

folgende Regelung getroffen:

BezInsp LAFER, GrInsp NADERER, GrInsp RICHAU sowie BezInsp SCHRETTER und

ChefInsp WARZILEK wurde gemäß § 17 Abs. 1 BDG 1979 die erforderliche freie Zeit

gewährt, wobei ein dem § 13 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 (GG) entsprechender 25% Abschlag

der Bezüge erfolgte.

Bei ADir ACHS und BezInsp PLATTER erfolgte eine Außerdienststellung gemäß § 17 Abs. 3

BDG 1979 und Gewährung des jeweiligen Ruhebezuges nach § 13 Abs. 6 GG.

Obst BLOCK wurde gemäß § 17 Abs. 3 BDG 1979 außer Dienst gestellt, wobei - irrtümlich -

eine 25% Gehaltskürzung nach § 13 Abs. 5 GG erfolgte. Da dem Genannten jedoch nur ein

Monatsbezug in der Höhe des entsprechenden Ruhebezuges gemäß § 13 Abs. 6 GG gebührt

hätte, wurde ein Verfahren zur Rückzahlung der Übergenüsse eingeleitet.

Zu Frage 3:

Bei vier Beamten (ADir ACHS, Obst BLOCK, BezInsp PLATTER und Hptm SMOLINER)

erfolgte eine Außerdienststellung gemäß § 17 Abs. 3 BDG 1979 unter Entfall der Bezüge.

Bei drei Beamten (BezInsp KREIßL, GrInsp RICHAU und ChefInsp WARZILEK) erfolgte

eine Verringerung der Wochendienstzeit (vgl. § 17 Abs. 1 BDG iVm § 13 Abs. 5 GG) um

25% bei einem (GrInsp NADERER) um 50% BezInsp LAFER wurde von 1. August 1996 bis

31.Dezember 1996 zu 25% und ab 1. Jänner 1997 zu 50% dienstfreigestellt. Schließlich wurde

BezInsp SCHRETTER vom 1. August bis 31. Oktober 1996 zu 25% und ab 1. November 1996

zu 60% dienstfreigestellt. Bei den zum Teil dienstfreigestellten Beamten erfolgte eine

entsprechende Kürzung des Monatsbezuges.

Zu den Fragen 4 und 5:

BezInsp KREIßL ist als Funksprecher in der Notrufzentrale der BPD Wien beschäftigt und

fallweise als dienstführender Beamter mit der Diensteinteilung und Dienstaufsicht betraut.

ChefInsp WARZILEK ist im Zentralinspektorat der BPD Innsbruck für Dienstkontrollen sowie

Koordination der Einsatzkräfte und Einsatzmaßnahmen zuständig und vertritt den

Abteilungskommandanten bei der Führung des Dienstbetriebes.

BezInsp LAFER und GrInsp NADERER versehen Dienst als Sachbearbeiter auf den

Gendarmerieposten Feldbach (Steiermark) bzw. Eugendorf (Salzburg), wobei auch die

Durchführung von Außen- und Sektorenstreifendiensten in ihr Aufgabengebiet fällt. GrInsp

RICHAU fungiert als Postenkommandant in Rosegg (Kärnten).

Schließlich ist BezInsp SCHRETTER Mitarbeiter der Verkehrsabteilung des LGK Kärnten und

versieht administrative Kanzleiarbeit im Sachbereich Geschwindigkeitsmessung bzw.

Radarkontrollen.