1719/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1 880/J-NR/97 betreffend Schulentwicklungsplan in

Salzburg, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 23. Jänner 1997 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Welche Standorte für höhere Schulen listet der Schulentwicklungsplan für Salzburg in

den nächsten fünf Jahren auf?

Antwort:

Das Schulentwicklungsprogramm der Bundesregierung wurde zuletzt 1990 redigiert.

Eine Aktualisierung der Ausgabe des Jahres 1990 wird in den nächsten ein bis zwei Jahren vorzu-

nehmen sein, wobei die Vorbereitung zur Ausarbeitung eines zukunftsorientierten Entwicklungs-

planes zunächst den Landesschulräten als in erster Instanz zuständigen Schulbehörden des Bundes

für das weiterführende Schulwesen obliegt. Seitens des Landes Salzburg bzw. des Landesschul-

rates für Salzburg wurden bis dato keine Vorschläge für ein neues Projektprogramm vorgelegt.

Auch Einzelanträge auf Gründung von Schulstandorten liegen derzeit nicht vor.

2. Welche neuen Schulstandorte in Salzburg werden in den nächsten beiden Jahren durch

Ihr Ressort realisiert?

3. Welche Neugründungen im Bereich der AHS und den berufsbildenden höheren Schulen

sind in Salzburg vorgesehen?

4. Wo wird es Exposituren zu bestehenden Schulen in Salzburg geben?

Antwort:

Derzeit finden an folgenden Schulen Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen statt:

Höhere Internatsschule des Bundes Saalfelden.

Bundesschulzentrum Zell/See.

Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Salzburg.

Bundesschulzentrum Josef Preis-Allee.

Für das Bundesschulzentrum Tamsweg sind Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen geplant.

5. Wann findet konkret die eine oder andere Schulöffnung statt?

Antwort:

Es gibt derzeit keine konkreten Schuleröffnungstermine.

6. Werden zusätzliche Lehrerstunden für Neugründungen aus dem bestehenden budge-

tären Gesamtkontingent Ihres Ressorts oder aus zusätzlichen budgetären Mitteln

genommen?

Antwort:

Der zusätzliche Lehrerpersonalaufwand im Falle von Schulstandortneugründungen muß vom

Landesschulrat im Rahmen des vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten nach einheitlichen Kriterien zugewiesenen Kontingents von Lehrerstunden

bedeckt werden.