172/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 210/J-NR/1996, betreffend mögliche Unterwan­derung von Ministerien durch die Organisation Scientology, die die Abgeordneten ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde am 28.  Februar 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1.       Liegen Ihnen Informationen vor, wonach Mitglieder bzw.  Anhänger von Scientology im Bereich Ihres Ministeriums tätig sind?

2.       Sehen Sie die Möglichkeit einer Unterwanderung Ihres Ministeriums durch Mit­glieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten?  Haben Sie Vorkeh­rungen gegen eine derartige Unterwanderung getroffen, und wenn ja, welche?

 

Antwort:

 

Derartige Informationen liegen mir nicht vor, da Fragen der Gesinnung kein Gegenstand der Aufnahmegespräche bei Eintritt eines Bediensteten in das Ressort sind.  Ich sehe aber keinen Anlaß, die Gefahr einer "Unterwanderung" durch Mitglieder destruktiver Kulte oder pseudo­religöser Sekten anzunehmen.

 

3.       Ist die Fa.  Topcall auch im Bereich Ihres Ministeriums als Vertreiber von EDV­Hard- und Software tätig geworden?

 

a)      Wenn ja, können Sie den Umfang der Dienstleistungen bzw.  Verträge mit Topcall präzisieren?

 

b)      Sind Verträge mit der Fa.  Topcall noch aufrecht bzw. wurden Verträge gelöst?

 

c)       Sind in Ihrem Ministerium Fax-Server der Fa.  Topcall in Verwendung?

 

Antwort:

Im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestehen und bestanden keine Verträge mit der genannten Firma; auch Fax-Server der Firma Topcall sind nicht installiert.  Im übrigen verweise ich auf die grundsätzlichen Ausführungen des Bun­deskanzlers anläßlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 197/J-NR/1996.

4.       Inwiefern sind Ihre EDV-Anlagen bzw.  EDV-gestützten Daten gegen eine mißbräuch­liche Verwendung durch Außenstehende gesichert?

Antwort:

 

Die EDV-Anlagen bzw. die EDV-gestützten Daten sind gegen eine mißbräuchliche Verwen­dung nach dem Stand der Technik bestmöglich geschätzt.  Ich muß allerdings um Verständnis ersuchen, daß ich keine Details über die getroffenen Maßnahmen bekanntgebe.

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrats

Dr. Heinz FISCHER

 

Parlament

1017 W i  e n

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 28.  Februar 1996 unter der Nr. 197/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend mögliche Unterwanderung von Ministerien durch die Organisation Sciento­logy gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

111.      Liegen Ihnen Informationen vor, wonach Mitglieder bzw.  An­hänger von Scientology im Bereich des Bundeskanzleramtes tätig sind?

 

2.         Sehen Sie die Möglichkeit einer Unterwanderung des Bundes­kanzleramtes durch Mitglieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten?  Haben Sie Vorkehrungen gegen eine derartige Unterwanderung getroffen, und wann ja, welche?

 

3.         Ist der Fa.  Topcall auch im Bereich des Bundeskanzleramtes als Vertreiber von EDV-Hard- und Software tätig geworden?

a)    Wenn ja, können Sie den Umfang der Dienstleistungen bzw.  Verträge mit Topcall präzisieren?

b)    Sind Verträge mit der Fa.  Topcall noch aufrecht bzw. wur­den Verträge gelöst?

c)    Sind in Ihrem Büro Fax-Server der Fa.  Topcall in Verwen­dung?

 

4.       Inwiefern sind Ihre EDV-Anlagen bzw EDV-gestützten Daten gegen eine mißbräuchliche Verwendung durch Außenstehende gesichert?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Mir liegen keine Informationen Über allfällige Mitglieder bzw.  Anhänger von Scientology im Bereich des Bundeskanzleramts vor.  Die Zugehörigkeit zu einer Sekte oder pseudoreligiösen Organisa­tion wird im Zusammenhang mit der Aufnahme in den Dienststand des Bundeskanzleramts nicht geprüft und könnte auch gar nicht geprüft werden.  Ich kann daher nicht ausschließen, daß einzelne Bedienstete meines Ressorts einer derartigen Vereinigung angehö­ren.  Von einer Unterwanderung in dem Sinne, daß wesentliche Funktionen im Bundeskanzleramt von Mitgliedern von Scientology oder ähnlichen Organisationen besetzt sind, kann aber sicher keine Rede sein.

 

 

Zu Frage 3:

 

Generell ist anzumerken, daß zur Frage des Einsatzes von Gerä­ten der Fa.  TOPCALL im Bereich vom Bundeskanzleramt bereits im Jahr 1995 folgende Schritte unternommen wurden, nachdem der Ver­dacht bekannt wurde, daß die Firma in Verbindung zur Sciento -logy-Sekte steht:

- Information der Bundesdienststellen, die TOPCALL Geräte ein-

setzen

- Technische Abklärung gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesdienststellen, um die Risikoquellen zu lokalisieren und auszuschalten

- Konfrontation der Fa.  TOPCALL mit den Vorwürfen gegen die Firma.

 

Es ist festzuhalten, daß kein einziger Fall von Datenmißbrauch im Zusammenhang mit Geräten der Fa.  TOPCALL im Bundesbereich festgestellt werden konnte und kein konkreter Fall von Datenmiß­brauch mit TOPCALL Geräten bekannt ist.

 

Die Fa.  TOPCALL teilt mit, daß keinerlei Verflechtungen zwi­schen TOPCALL und Scientology bestehen.  Das Gerücht, TOPCALL sei ein Scientology-Unternehmen, sei von einem Mitbewerber in der Bundesrepublik Deutschland gezielt in die Welt gesetzt wor­den, um TOPCALL Schaden zuzufügen.  Inzwischen seien bereits

 

gerichtliche Schritte gegen die Betreiber dieses Gerüchts ein­geleitet worden.  Laut Urteil eines deutschen Gerichts dürfe die Behauptung, die Firma TOPCALL stehe in Verbindung mit Scientology, nicht mehr erhoben werden.

 

Weiters wurden eine Erklärung (Statement of Security) hinsicht­lich der besonderen Sicherheit gegen unberechtigten Zugriff, eine Verpflichtungserklärung der TOPCALL-Bediensteten zum Fern­meldegeheimnis und ein durch die internationale Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft "Price/Waterhousell erstelltes Unternehmensprüfungsergebnis übermittelt.

 

Die Fa.  TOPCALL hat mittlerweile auch ein technisches Gutachten Übermittelt, das vom Institut für Informationssysteme der Tech­nischen Universität Wien erstellt wurde.  Dieses Gutachten läßt keine Rückschlüsse auf Manipulationen zu.

 

Schließlich erklärte die Firma TOPCALL, daß sie beabsichtige, ihre Produkte nach dem ISO 9000 Standard (Qualitätssicherung) zertifizieren zu lassen.

 

Aufgrund dieser Vorgangsweise der Verwaltung ist sicherge­stellt, daß die möglichen Gefahren, die durch den Einsatz von TOPCALL Geräten entstehen könnten, bekannt sind und dementspre­chende technische Vorkehrungen getroffen wurden.  Es ist auch anzumerken, daß derlei Risken auch beim Einsatz ähnlicher technischer Geräte prinzipiell bestehen und abgesichert werden.

 

Was den konkreten Einsatz von TOPCALL Geräten betrifft, so ist ein TOPCALL-III-Telexgerät im Bundeskanzleramt verwendet wor­den, im Zuge des Einsatzes eines neuen Büroautomationssystems aber seit Juni 1995 nicht mehr in Betrieb.

 

Zu Frage 4:

 

Die mißbräuchliche Verwendug von Daten und EDV-Anlagen des Bun­deskanzleramts durch Außenstehende wird durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, die dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen, verhindert.

 

Aus Sicherheitsgründen können keine technischen Details über die getroffenen Regelung bekanntgegeben werden.