1730/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1777/J-NR/1997, betreffend Berufungen von

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC,

Freundinnen und Freunde am 14. Januar 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

1. Wieviele Universitätsprofessorenposten wurden in den Jahren 1995 und 1996 seme-

sterweise neu besetzt?

Antwort:

Da sich weder das Datum der Ernennung durch den Herrn Bundespräsidenten noch der Dienst-

antrittszeitpunkt eindeutig semesterweise zuordnen lassen, werden diese Daten nach Jahren

aufgeschlüsselt. Als Zuordnungskriterium wurde das Datum der Ernennung durch den Herrn

Bundespräsidenten zwischen 1.Januar 1995 und 31. Dezember 1995 sowie 1. Januar 1996 und

31. Dezember 1996 genommen.

                                               1995                       1996

O.Univ.Prof.                         63                          57

Ao.Univ. Prof.                     14                          11

O.HSProf                           18                                  8

 

2. Wieviele der ernannten Personen waren Frauen? (Bitte um Angabe der absoluten

Zahlen und der Prozentzahlen je Jahr).

Antwort:

Bei den unter Punkt 1 angeführten Ernennungen waren Frauen:

                                               1995        %                            1996        %

O.Univ.Prof.                            7           11,1                          6            10,5

Ao.Univ. Prof.                        2           14,3                          1            9,1

O.HSProf                               8             44,4                          2            25

3. Welche prozentmäßige Verschiebung ergibt sich bei den Besetzungen aller Posten des

wissenschaftlichen Dienstes im Jahresvergleich zwischen dem Jahr 1994 einerseits und

den Jahren 1995 und 1996 andererseits?

Antwort:

Welche Angaben bei dieser Frage gewünscht werden, ist nicht genau feststellbar. Ich gehe aber

davon aus, daß es sich um die prozentuelle Veränderung des Frauenanteils handelt. Unter "Be-

setzungen aller Posten des wissenschaftlichen Dienstes" werden in der angeschlossenen Tabelle

die Gesamtzahlen der beschäftigten Personen nach den wichtigsten dienstrechtlichen Katego-

rien des wissenschaftlichen Dienstes aufgeschlüsselt. Als Stichtage wurden die ersten vorhan-

denen Stichtage jeweils zu Jahresbeginn genommen (Beilage).

4. In wie vielen Fällen war in den von den Berufungskommissionen vorgelegten Dreier-

vorschlägen (für Universitätsprofessorenposten) eine weibliche Kandidatin enthalten?

In wie vielen Fällen waren zwei weibliche Kandidatinnen enthalten? In wie vielen

Fällen waren ausschließlich Frauen im Dreiervorschlag? In wie vielen Fällen waren

ausschließlich Männer im Dreiervorschlag?

 

Antwort:

Um zu einem seriösen Jahresvergleich zu kommen, werden hier nur jene Berufungsvorschläge

herangezogen, die in den Jahren 1995 und 1996 zu einem erfolgreichen Abschluß geführt wur-

den, d.h. es erfolgte eine Auswertung der in Frage 1 und 2 zusammengefaßten Fälle.

1995 war in 10 von 63 Vorschlägen jeweils eine Frau enthalten, in 2 Fällen waren zwei Frauen

enthalten. In keinem Fall waren ausschließlich Frauen auf dem Vorschlag. In 51 Vorschlägen

waren ausschließlich Männer auf dem Vorschlag.

1996 war in 14 von 57 erfolgreichen Vorschlägen jeweils eine Frau enthalten, auf keinem Vor-

schlag befand sich jedoch mehr als eine Frau. 43 Vorschläge enthielten keine Frau. Dies bedeu-

tet jedoch nicht, daß in allen diesen Fällen mit der Frau zuerst verhandelt wurde, genauso wie

es mehrere Frauen gab, die einen Ruf abgelehnt haben.

5. In wie vielen Fällen hat der Bundesminister eine Frau ernannt aus

a) Dreiervorschlägen, die eine Frau enthielten und

b) aus jenen, die zwei Frauen enthielten?

Antwort:

In beiden Jahren zusammengenommen wurde

a) 11 mal eine Frau aus Dreiervorschlägen ernannt, die eine Frau enthielten,

b) 2 mal eine Frau ernannt aus Dreiervorschlägen, die zwei Frauen enthielten.

6. Hat der Minister den Eindruck, daß bei den Berufungsvorschlägen tatsächlich bei

gleicher Qualifikation Frauen entsprechend besser berücksichtigt werden? Wenn nein,

welche legistischen Veränderungen wären deshalb notwendig, um der Absicht einer

Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal gerecht zu werden?

Antwort:

Derzeit wird in meinem Ressort an einer Novellierung der Verordnung Frauenförderungsplan

gearbeitet, in der die Verbesserungsvorschläge, die von den Arbeitskreisen für Gleichbehand-

 

lungsfragen eingebracht wurden, Berücksichtigung finden werden. Verschiedene andere Ge-

setzesinitiativen der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr werden zur Zeit geprüft.

7. In welchem Zeitraum rechnet der Minister mit welchen erreichbaren Quoten des

Frauenanteils am gesamten wissenschaftlichen Personal der österreichischen Universi-

täten und Hocbschulen? (Bitte um Aufschlüsselung nach ordentlichen Universitäts-

professorinnen, außerordentlichen Universitätsprofessorinnen, Universitätsassistentin-

nen, Universitätslektorinnen und auch nach der Gesamtsumme der wissenschaftlichen

Bediensteten.)

Antwort:

Derartige Schätzungen sind in hohem Maße vom Szenario abhängig, das zugrunde gelegt wird.

Bei Fortführung der derzeit an den Universitäten geübten Praxis in der Rekrutierung des wis-

senschaftlichen Nachwuchses ist ein Erreichen der 40% Quote unter dem wissenschaftlichen

Personal nicht absehbar.

Obwohl es in Zeiten der Budgetkonsolidierung außerordentlich schwierig ist, ein optimistisches

Szenario zu entwerfen, da eine Erhöhung der Frauenanteile über zusätzliche Planstellen ausge-

schlossen werden muß, ist ein solches grundsätzlich unter folgenden Annahmen denkbar:

Auf politischer Ebene wird eine forcierte Antidiskriminierungspolitik fortgeführt.

Die derzeitigen legistischen Möglichkeiten werden konsequent und auf allen Entscheidungs-

ebenen umgesetzt. Über eine wirkungsvolle Kontrolle in den Aufnahme-, Qualifizierungs-,

Übernahme- und Berufungsverfahren werden diskriminierende Entscheidungen in bezug auf

Frauen weitgehend ausgeschaltet. Über unterstützende Maßnahmen (z.B.: Stipendien und Quo-

tierungen bei der Stipendienvergabe) wird der PooI an wissenschaftlich hochqualifizierten

Frauen vergrößert. Im Vorfeld gelingt es, die geschlechtsspezifisch sehr unterschiedliche und

auch problematische Studien- und Berufswahlentscheidung von Mädchen und Burschen etwas

zu verändern.

 

An den Universitäten setzt ein Reflexionsprozeß der Professorlnnen ein und diese beginnen

ihrer "Mentorlnnenfunktion" gegenüber Frauen in gleicher Weise wie beim männlichen Nach-

wuchs nachzukommen, d.h. sie begleiten ebenso fördernd und schützend die wissenschaftliche

Karriere des weiblichen Nachwuchses.

Auch die Unterschiede in den einzelnen Fächergruppen sind zu berücksichtigen. Während es im

geisteswissenschaftlichen Bereich eine Sache des Wollens zu sein scheint, hohe Frauenquoten

rasch zu erreichen, da hochambitionierte und ausgezeichnet qualifizierte weibliche Nachwuchs-

wissenschafterinnen in großer Zahl vorhanden sind, fehlt an den technischen Universitäten der

Frauennachwuchs bereits unter den Studierenden.

lm optimistischen Szenario müßten die folgenden Frauenquoten - und zwar ohne den gering-

sten Qualitätsverlust in Lehre und Forschung - unter Berücksichtigung der unterschiedlich

hohen Fluktuationsraten erreicht werden:

                                               Jahr                        Frauenquote

O.Univ. Prof.                        2025                          25%

Ao.Univ.Prof                       wird es nicht mehr geben

Univ.Ass                              2010                          35%

Vass.                                    2000                           40%

Wiss. Dienst                        2010                         40%

Lehrerlnnen                          1997                         50%

Lehrbeauftragte                   2000                         40%

gesamt                                  2015                         40%

8. Wie ist der aktuelle Zahlenschlüssel für die in der vorangegangenen Frage genannten

Dienstposten? (Bitte um die gleichen Aufschlüsselungen)

 

Antwort:

                                               gesamt                                        davon Frauen

                                                                                              absolut                  in %

O.Univ. Prof.                        1.150                                          45                       3,5

Ao.Univ.Prof                          518                                           32                      6,2

Univ.Ass                            6.071                                        1.320                      21,7

Vass.                                     1.107                                         402                      36,3

Wiss. Dienst                           443                                         126                      28,4

Lehrerlnnen                              402                                        204                      50,7

Lehrbeauftragte                    4.920                                     1.546                      31,4

gesamt                                14.611                                       3.675                      25,2

9. In wievielen Fällen wurde von der Berufungskommission nur eine einzige Person (pri-

mo et unico loco) nominiert? Wieviele davon waren Männer? Wieviele davon waren

Frauen?

Antwort:

In den 57 erfolgreich abgeschlossenen Berufungsfällen des Jahres 1996 befand sich kein primo

et unico loco Vorschlag. Allerdings konnten in der Kürze der Zeit zwei Fälle nicht überprüft

werden.

In den 63 Berufungsfällen des Jahres 1995 standen kurzfristig für 41 Fälle die Daten zur Verfü-

gung; darunter befanden sich zwei primo et unico loco Vorschläge, keiner bezog sich auf eine

Frau.

10. Wieviele Frauen bzw. Männer haben sichjeweils beijenen Berufungen beworben, auf

denen sich nur Männer auf dem Berufungsvorschlag fanden?

Antwort:

Hiezu weise ich darauf hin, daß eine vollständige Erfassung dieser Daten nur mit einem außer-

ordentlich hohem Verwaltungsaufwand zu bewältigen wäre. In der nachfolgenden Aufstellung

sind daher nur jene Daten enthalten, die ohne einen solchen Aufwand zu eruieren waren.

 

1996 befand sich auf 43 Berufungsvorschlägen keine Frau, wobei in 41 dieser Fälle die Daten

zumindest großteils zugänglich sind. Wo dies nicht der Fall ist, müßte an der konkreten Uni-

versität recherchiert werden.

Die Auflistung erfolgt nach Fallnummer, männliche zu weibliche Bewerber und Bewerberinnen.

Nr.     m:w     Nr.     m:w     Nr.     m:w     Nr.     m:w     Nr.     m:w     Nr.     m:w

1.      40:0        2.       20:0     3.      56:2      4.      13:0      5.       7:0        6.      8:0

7.      52:2        8.       16:1     9.      10:0    10.      27:0   11.      31:0       12.    25:0

13.    37:3     14.        27:1   15.      63:7    16.     24:3    17.      16:0       18.      8:0

19.    20:2     20.        45:0    21.     42:1    22.     13:?    23.      11:0        24.    14:0

25.    49:2     26.        23:1    27.     18:1    28.     20:0    29.        9:0       30.   30:0

31.    28:0     32.        71:8    33.      38:?   34.     29:0    35.      33:3        36.   16:0

37.    12:0     38.        31:0    39.      10:1   40:       7:1    41.      48:1

1995 befand sich auf 48 Berufungsvorschlägen keine Frau. Für 32 dieser Fälle sind die Daten

zumindest großteils zugänglich.

Die Auflistung erfolgt nach Fallnummer, männliche zu weibliche Bewerber und Bewerberinnen.

Nr.    m:w     Nr.     m:w     Nr.      m:w     Nr.     m:w     Nr.     m:w     Nr.     m:w

1.      21:0      2.      14:2       3.        8:0       4.      10:0       5.     10:2       6.      19:0

7.      14:1      8.         3:1      9.      66:4     10.      22:0     11.     35:3     12.      35:4

13.    77:?     14.        ?:?     15.      10:0     16.      17:1     17.     20:1     18.      22:1

19.    14:0    20.      18:0     21.     22:1      22.     17:1      23.     27:4     24.      29:2

25.     11:1   26.      20:1     27.       7:0       28.     52:1     29.     73:2      30.       8:0

31.     24:1   32.      36:6

11. Wer hat sich beijenen Berufungen beworben, bei denen sich nur Männer auf dem

Berufungsvorschlag fanden? (Bitte alle Bewerberlnnen nennen!)

Antwort:

Eine namentliche Anführung aller Bewerberinnen und Bewerber würde bedeuten, daß auch jene

Personen zu nennen sind, die nicht in den Besetzungsvorschlag aufgenommen wurden. Dies ist

 

aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da schutzwürdige Interessen der Betroffe-

nen verletzt werden könnten.

12. Wieviele Aufsichtsbeschwerden wurden aufgrund des Frauenförderungsplanes einge-

bracht und wievielen wurde stattgegeben? In wievielen Fällen wurden aufgrund der

Aufsichtsbeschwerde Frauen besetzt?

Antwort:

AB insge-             davon AB             AB aufgrund        AB aufgrund        AB aufgrund des AB aufgrund        Stellen, auf

samt seit                aufgrund des        des FFP mit           des FFP, in            FFP, in denen aus               des FFP,die           grund einer AB

1.4.95      FFP 1)    bescheidmäßi-      denen der Be-       anderem Grund    noch nicht            gem.FF mit ei-

gen Aufhebun-    schwerde nicht    nicht bescheidmä-               entschieden          besetzt     

gen                         stattgegeben        ßig aufgehoben   wurden                  wurden 3)

wurde                    wurde 2)

_________________________________________________________________________________________

                15            9              2              2              1              4              1

 

 

Anmerkungen:

AB=Aufsichtsbeschwerden

FFP= Frauenförderungsplan im BMWV

1.4.1995= Zeitpunkt des Inkrafttretens des Frauenförderungsplans meines Ressorts.

1) Die Arbeistkreise für Gleichbehandlungsfragen können eine Aufsichtsbeschwerde aus ver-

schiedenen Gründen einbringen. Neben einer Verletzung des Frauenförderungsplans, kom-

men auch Fälle von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und formalen Fehlern

z.B: Nichteinladung der Arbeitskreise zu Sitzungen eines Kollegialorgans in Personalange-

legenheiten, nach den Organisationsvorschriften der Universitäten und Kunsthochschulen in

Betracht (vgl. §§ 106a UOG 1975, 39,40 UOG 1993, 25a AOG, 14b KHOG).

2) Darunter fallen jene Fälle, in denen eine Aufsichtsbeschwerde erhoben wurde, eine auf-

sichtsbehördliche Aufhebung der Entscheidung mittels Bescheid jedoch nicht erfolgen

konnte, da die betroffenen Universitätsorgane die beanstandete Entscheidung revidierten.

 

3) Es muß dabei bedacht werden, daß Aufsichtsbeschwerden aufgrund des Frauenförderungs-

plans nicht in jedem Fall darauf abstellen, daß die Stelle mit einer Frau besetzt wird. In

einigen Fällen zielt die Aufsichtsbeschwerde lediglich darauf ab, ein faires Verfahren zu

sichern. In einem der zwei Fälle, in denen ein aufhebender Bescheid erging (siehe Spalte 3),

mußte abermals eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht werden. Die neuerliche Entschei-

dung dauert noch an. In dem anderen Fall erhielt die Frau die Stelle.