1733/AB XX.GP
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Angeordneten Dr Helene PARTIK-PABLE und Kollegen haben am
24.1. 1997 unter der Nr 1889/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
"Auflösung des Gendarmeriepostens Krems/Land" gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat :
"1) Ist es richtig, daß der Gendarmerieposten Krems/Land im 1. Quartal
1997 geschlossen werden wird? Wenn ja, mit welcher Begründung?
2) Ist es richtig, daß sich die Bürgermeister der von der Schließung
betroffenen Gemeinden einheitlich gegen eine solche Schließung
aussprechen? Wenn ja, welche konkreten Argumente werden von den
betreffenden vorgebracht und mit welchen Gegenargumenten können Sie
deren Befürchtung entkräften?
3) Sind Sie der Meinung, daß durch die Schließung des Gendarmeriepostens
Krems/Land zu große, nur mehr schwer zu überwachende neue
Postenrayone entstünden, wodurch die Ausgewogenheit betreffend die
Entfernung der Gendarmerieposten zueinander und die zweckmäßige
Verteilung der Überwachungsgebiete nicht mehr zu gewährleisten ist?
Wenn nein, aufgrund welcher Kriterien kommen Sie zur Auffassung, daß
diese Gefahr nicht besteht?
Wenn nein, durch welche organisatorischen Maßnahmen werden Sie bei
der Neustrukturierung der betreffenden Gendarmerieposten die Effizienz
des Sicherheitsdienstes gewährleisten?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Richtig ist, daß das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich die
Anweisung zur ehestmöglichen Zusammenlegung des Gendarmeriepostens
Krems/Land mit den Gendarmerieposten Gföhl, Hadersdorf und Langenlois
bereits erhalten hat. Der Zeitpunkt der Verwirklichung ist noch nicht genau
abzusehen. dürfte aber das 1. Quartal 1997 nicht wesentlich überschreiten.
Zu Frage 2:
Ja. Neben dem grundsätzlichen Argument, daß sich die geradezu historische
Situation bewährt hat und sich allein deshalb schon nichts daran ändern soll,
werden Befürchtungen über die schlechtere Erreichbarkeit der
Gendarmerieposten für die Bevölkerung und längere Interventionszeiten im
Dringlichkeitsfall vorgebracht.
Entkräftet können diese Befürchtungen dadurch werden, daß sich
üblicherweise für einen Bürger nur sehr selten überhaupt ein Anlaß ergibt,
von sich aus einen Gendarmerieposten aufzusuchen. Viel mehr ist es üblich
geworden, daß Bürger erforderlichenfalls im Rahmen des Streifendienstes
von der Gendarmerie kontaktiert werden und diese jedenfalls auf diese Art
sehr leicht und praktisch jederzeit zur Verfügung steht. Abgesehen davon
werden sehr viele Kontakte auch nur telefonisch abgewickelt.
Zu Frage 3:
Nein. Zu bedenken ist primär, daß die gegenwärtige Situation des
Gendarmeriepostens Krems/Land, der von seiner außerhalb seines
Überwachungsgebietes gelegenen Dienststelle zwei örtlich getrennte
Gebietsteile zu betreuen hat, keineswegs als zweckmäßige Lösung zu
betrachten ist und bereits aus dieser Sicht eine Verbesserung verlangt. Im
Vergleich mit anderen Gendarmerieposten allein nur im Bundesland
Niederösterreich entstehen weder außergewöhnlich große
Überwachungsgebiete noch unvertretbar lange Anfahrtswege. Vielmehr
liegen in den angeordneten Strukturmaßnahmen, die mit einer Transferierung
der Funktion als Motorbootstation nach Mautern und der Umschichtung der
erforderlichen Planstellen innerhalb des Bezirkes Krems verbunden sind, die
Voraussetzungen dafür. daß der notwendige Sicherheitsdienst mit
bestmöglicher Effizienz gewährleistet werden kann.