1733/AB XX.GP

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Angeordneten Dr Helene PARTIK-PABLE und Kollegen haben am

24.1. 1997 unter der Nr 1889/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend

"Auflösung des Gendarmeriepostens Krems/Land" gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat :

"1) Ist es richtig, daß der Gendarmerieposten Krems/Land im 1. Quartal

1997 geschlossen werden wird? Wenn ja, mit welcher Begründung?

2) Ist es richtig, daß sich die Bürgermeister der von der Schließung

betroffenen Gemeinden einheitlich gegen eine solche Schließung

aussprechen? Wenn ja, welche konkreten Argumente werden von den

betreffenden vorgebracht und mit welchen Gegenargumenten können Sie

deren Befürchtung entkräften?

3) Sind Sie der Meinung, daß durch die Schließung des Gendarmeriepostens

Krems/Land zu große, nur mehr schwer zu überwachende neue

Postenrayone entstünden, wodurch die Ausgewogenheit betreffend die

Entfernung der Gendarmerieposten zueinander und die zweckmäßige

Verteilung der Überwachungsgebiete nicht mehr zu gewährleisten ist?

Wenn nein, aufgrund welcher Kriterien kommen Sie zur Auffassung, daß

diese Gefahr nicht besteht?

Wenn nein, durch welche organisatorischen Maßnahmen werden Sie bei

der Neustrukturierung der betreffenden Gendarmerieposten die Effizienz

des Sicherheitsdienstes gewährleisten?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Richtig ist, daß das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich die

Anweisung zur ehestmöglichen Zusammenlegung des Gendarmeriepostens

Krems/Land mit den Gendarmerieposten Gföhl, Hadersdorf und Langenlois

bereits erhalten hat. Der Zeitpunkt der Verwirklichung ist noch nicht genau

abzusehen. dürfte aber das 1. Quartal 1997 nicht wesentlich überschreiten.

Zu Frage 2:

Ja. Neben dem grundsätzlichen Argument, daß sich die geradezu historische

Situation bewährt hat und sich allein deshalb schon nichts daran ändern soll,

werden Befürchtungen über die schlechtere Erreichbarkeit der

Gendarmerieposten für die Bevölkerung und längere Interventionszeiten im

Dringlichkeitsfall vorgebracht.

Entkräftet können diese Befürchtungen dadurch werden, daß sich

üblicherweise für einen Bürger nur sehr selten überhaupt ein Anlaß ergibt,

von sich aus einen Gendarmerieposten aufzusuchen. Viel mehr ist es üblich

geworden, daß Bürger erforderlichenfalls im Rahmen des Streifendienstes

von der Gendarmerie kontaktiert werden und diese jedenfalls auf diese Art

sehr leicht und praktisch jederzeit zur Verfügung steht. Abgesehen davon

werden sehr viele Kontakte auch nur telefonisch abgewickelt.

Zu Frage 3:

Nein. Zu bedenken ist primär, daß die gegenwärtige Situation des

Gendarmeriepostens Krems/Land, der von seiner außerhalb seines

Überwachungsgebietes gelegenen Dienststelle zwei örtlich getrennte

Gebietsteile zu betreuen hat, keineswegs als zweckmäßige Lösung zu

betrachten ist und bereits aus dieser Sicht eine Verbesserung verlangt. Im

Vergleich mit anderen Gendarmerieposten allein nur im Bundesland

Niederösterreich entstehen weder außergewöhnlich große

Überwachungsgebiete noch unvertretbar lange Anfahrtswege. Vielmehr

liegen in den angeordneten Strukturmaßnahmen, die mit einer Transferierung

der Funktion als Motorbootstation nach Mautern und der Umschichtung der

erforderlichen Planstellen innerhalb des Bezirkes Krems verbunden sind, die

Voraussetzungen dafür. daß der notwendige Sicherheitsdienst mit

bestmöglicher Effizienz gewährleistet werden kann.